Die Daten werden täglich aktualisiert.
BW:Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis/wahlen/2013 bundestag/gemeinden/wolpertswende
Vorgaben
Wahlwerbung für Bundestagswahl 2013 / Anbringung von Wahlplakaten
in der Gemeinde Wolpertswende stehen keine Plakatwände zur Anbringung von Wahlplakaten zur Verfügung. Den Parteien wird jedoch Lichtmastenwerbung in folgenden Straßen gestattet:
Ortsteil Wolpertswende: entlang der Niedersweiler Straße und der Mochenwangener Straße.
Ortsteil Mochenwangen: entlang der Hauptstraße.
Die Lichtmastenwerbung darf nur an jedem 10. Lichtmast angebracht werden.
Den Parteien bleibt es überlassen, Werbeplakate auf Privatgrundstücken nach vorheriger Rücksprache mit den Grundstückseigentümern aufzustellen.
Die Aufstellung von Infoständen auf öffentlichen Flächen ist beim Bürgermeisteramt mit einer Frist von 2 Wochen formlos zu beantragen.
Auflagen für die Anbringung/Aufstellung von Wahlplakaten
1.) Die Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr, noch die Fußgänger behindern
2.) Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren
3.) Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen
4.) Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden
5.) Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden. Es dürfen keine Löcher gegraben werden
6.) Durch die Befestigung der Werbeträger dürfen keine Beschädigungen entstehen
7.) Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehlich sein, so sind sie instandzusetzen oder zu entfernen
8.) Sollten die Werbeträger Anlass zu Beanstandungen geben, so sind sie umgehend, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt der Aufforderung, zu beseitigen
9.) Die Werbeträger müssen spätestens vier Tage nach der Wahl abgebaut sein