Die Daten werden täglich aktualisiert.
BW:Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis/wahlen/2013 bundestag/gemeinden/wilhelmsdorf
1. Das Aufhängen von Wahlplakaten an Laternenmasten und ähnlichen Masten sowie das Aufstellen von Plakatständern ist grundsätzlich erlaubt. Nicht erlaubt ist das Plakatieren im unmittelbaren Bereich um den Betsaal in der Ortsmitte von Wilhelmsdorf, sowie in den Zugangsbereichen der Rathäuser und Wahllokale. Zu beachten ist, dass die Anbringung verkehrssicher und nicht verkehrsbehindernd und ohne Beschädigung erfolgt.
2. Die Gemeinde Wilhelmsdorf stellt keine öffentlichen Plakatwände auf, bietet jedoch den Parteien folgende Plakatierungsmöglichkeiten an öffentlichen Anschlagtafeln an:
Esenhausen: Anschlagtafel beim Rathaus Zußdorf: Anschlagtafel im Buswartehäuschen, Austraße Pfrungen: Anschlagtafel an der Bushaltestelle in der
Wilhelmsdorfer Straße
Wilhelmsdorf: Plakatsäulen auf dem Saalplatz, ausgenommen in der Rathausecke
Wegen des begrenzten Platzes wird jeder Partei pro Anschlagmöglichkeit nur ½ m² zur Verfügung gestellt.