BW:Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis/wahlen/2013 bundestag/gemeinden/vogt

die Gemeinde Vogt hat keine abschließenden Regelungen sondern entscheidet im Einzelfall, abhängig von der Größe der Plakate und wo plakatiert werden soll. In der Regel sprechen wir von Plakaten DIN A1/ DIN A3

hiervon lassen wir bis zu 5 Plakaten innerhalb des Ortsgebietes ( Voraussetzung: ordnungsgem. Anbringung an Straßenbeleuchtung) grundsätzlich zu. Je nachdem wo die Plakate aufgehängt werden müssen Sie am Wahltag sofern sie zu nahe am Wahllokal angebracht wurden, entfernt werden.

Stellwände u.ä. sind abhängig von der Größe, dem geplanten Standort und ggf. baurechtlichen /straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben.

Die Gemeinde Vogt stellt selbst keine Plakatierungswände für die Parteien zur Verfügung.


Die Plakatierung darf 6 Wochen vor der Wahl erfolgen.