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BW:Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis/wahlen/2013 bundestag/gemeinden/schlier

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Vorgaben

für die Wahlwerbung bedarf es bei uns keiner Sondernutzungserlaubnis und ist auch nicht gebührenpflichtig.

Es gelten die üblichen, allgemeine Vorschriften, so z.B. dass die Plakate die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen dürfen und spätestens nach einer Woche nach der Wahl wieder entfernt sein müssen. Die Plakatierung darf allerdings frühestens 6 Wochen vor der Wahl erfolgen.

Die Anzahl der Plakate soll sich im angemessenen Rahmen bewegen.