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BW:Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis/wahlen/2013 bundestag/gemeinden/altshausen
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Sie haben bei der Gemeinde Altshausen bzgl. der Plakatierungsvorschriften im Zusammenhang mit der Bundestagswahl am 22.9.2013 angefragt. Ich möchte Ihnen deshalb mitteilen, dass für Wahlen keine besonderen Plakatierungsvorschriften gelten. Beim Anbringen der Plakate ist allerdings darauf zu achten, dass der Straßenverkehr nicht behindert wird (z.B. Plakate dürfen nicht in den Straßenraum hineinragen oder sichtbehindert angebracht werden). Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe