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BW:Kreisverband Pforzheim-Enzkreis/2016-03-06 - Protokoll Vorstand Pforzheim-Enzkreis

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Protokoll der Konstituierenden Vorstandssitzung des Kreisverbandes Pforzheim-Enzkreis der Piratenpartei

Der 3. Vorstand des Kreisverbands Pforzheim-Enzkreis wurde auf der Kreismitgliederversammlung am 6. Februar 2016 gewählt und trifft sich zu seiner konstituierenden Sitzung am 6. März 2016 um 18:00 Uhr in der Gaststätte "Lehner's Wirtshaus" in Pforzheim. Zur dieser Vorstandsitzung wurde über die Mailingliste "Piraten PF" mit folgender Tagesordnungeingeladen:

0. Genehmigung der Tagesordnung 1. Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands und Geschäftsordnung 2. Tickets 3. Sonstiges

Holger Reichert eröffnet die Vorstandssitzung um 18:10 Uhr und begrüßt den vollständig erschienenen Vorstand.

TOP 0 - Genehmigung der Tagesordnung:

   Die Tagesordnung wird ohne Änderung angenommen.

TOP 1 - Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands und Geschäftsordnung:

   Die Geschäftsordnung des bisherigen Vorstandes wird durchgelesen und nach abändern der Namen der Vorstandsmitglieder wie folgt einstimmig beschlossen:

   Geschäftsordnung des Vorstands der Piratenpartei Pforzheim-Enzkreis
   
   Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes der Piratenpartei Pforzheim-Enzkreis aus dem Jahr 2016 und regelt die Geschäfte des Vorstandes.
   Sie ist in der Vorstandssitzung am 6. März 2016 einstimmig beschlossen worden.
   
   §1 Der Vorstand
   
   (1) Der Vorstand besteht aus den folgenden Personen: 
   
    Vorsitzender: Holger Reichert
    Stellvertretende Vorsitzende: Anne Hermes
    Schatzmeister:  Frank Ruoff
   
   (2) Als Nachrücker für den Vorstand wurde gewählt: 
   
    Bertram Becker
   
   §2 Beschlussfassung
   
   Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig, sofern sich alle Vorstandsmitglieder zu der Entscheidung geäußert haben.
   Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied dokumentiert und dem Protokoll der
   nächsten Vorstandssitzung beigefügt.
   
   Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst. 
   
   Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit.
   
   Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist 
   es angehalten, sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von Kompetenzen 
   entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam. 
   
   Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung vom gesamten Vorstand getroffen werden: 
   - Ausgaben, die 100 Euro überschreiten. Bis zu dieser Summe kann der Schatzmeister innerhalb eines Quartals alleine entscheiden.
   - Einberufung einer Mitgliederversammlung 
   
   Beschlüsse werden zeitnah durch den Vorstand auf der Webseite der Piratenpartei Pforzheim-Enzkreis veröffentlicht. Beschlüsse, welche in 
   einer Vorstandssitzung getroffen werden, werden zusätzlich im Protokoll der Sitzung vermerkt. Vertrauliche Beschlüsse werden abweichend 
   hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Vorstandes zugestellt.
   
   §3 Antragsrecht
   
   Anträge an den Vorstand sind an vorstand@piraten-pforzheim-enzkreis.de oder postalisch an 
   Piratenpartei Pforzheim-Enzkreis, Postfach 10 13 02, 75113 Pforzheim
   zu stellen.
   
   Über das Befassen mit und Zulassung von Anträgen entscheidet der Vorstand. 
   
   Antragsberechtigt sind: 
   1. Die Mitglieder der Piratenpartei Pforzheim-Enzkreis
   2. Die Mitglieder des Vorstands des Landesverband Baden-Württemberg
   3. Die Mitglieder des Vorstands der Piratenpartei Deutschland
   4. Die Mitglieder des Vorstands der Jungen Piraten
   5. Die Kassen- und Rechnungsprüfer der Piratenpartei Pforzheim-Enzkreis
   6. Die Koordinatoren, Ansprechpartner und durch den Vorstand beauftragte Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit 
   
   Eingegangene Anträge sowie deren Status (in Bearbeitung/begründete Ablehnung/Beschluss) werden auf der Website 
   http://wiki.piratenpartei.de/BW:Kreisverband_Pforzheim-Enzkreis
   dokumentiert.
   
   Anträge können gestellt werden von einzelnen Piraten oder Gruppen von Mitgliedern. 
   
   In jedem Antrag ist ein klarer Ansprechpartner zu benennen. 
   
   Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.
   
   §4 Vorstandssitzungen
   
   Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich und/oder fernmündlich (z.B. über Mumble) statt. 
   
   Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von mindestens 3 Tagen per
   E-Mail oder Protokollnotiz einer Vorstandssitzung einberufen. In dringenden Fällen bei Einigkeit des Vorstands kann kurzfristiger 
   geladen werden.
   
   Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. 
   
   Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen.
   
   In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten
   werden. 
   
   Die Vorstände der Ortsverbände, des Landesverband Baden-Württemberg, der Piratenpartei Deutschland und der Vorstand der Jungen Piraten
   haben das Recht je ein Mitglied aus ihrer Mitte zu allen Vorstandssitzungen zu entsenden. Der Entsandte hat Rede- aber kein Stimmrecht. 
   
   Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen. 
   
   Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut zu erstellen. Das Protokoll ist binnen einer 
   Woche zu veröffentlichen. http://wiki.piratenpartei.de/BW:Kreisverband_Pforzheim-Enzkreis. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im
   öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
   
   Der Vorstand soll sich mindestens einmal innerhalb von 8 Wochen treffen (s. Kapitel 4, §17, Absatz 6 Satzung). Diese Treffen müssen 
   nicht notwendigerweise als formelle Sitzung abgehalten werden.
   
   §5 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
   
   Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese werden vom Vorstand oder entsprechend Beauftragten
   verwaltet.
   
   Der Vorstand kann per Beschluss Mitgliedern Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer
   Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.  Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet
   seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende
   Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen. Eine
   Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt. 
   
   Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern (den Mitgliedsantrag) entscheidet in der Regel, die in §6 (Aufgabenverteilung) für die
   Mitgliederverwaltung verantwortliche Person alleine. Hat der Bearbeiter des Antrags Bedenken und möchte diesen ablehnen, so erfolgt
   die Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss des Vorstands. Kommt eine Ablehnung nicht zustande, so gilt der Antrag als angenommen.
   
   Bei Versammlungen mit Akkreditierung kann das Vorstandsmitglied, das die Akkreditierung durchführt, über die Aufnahme vor Ort
   eigenverantwortlich entscheiden. Das Vorstandsmitglied kann aber bei Bedenken die Aufnahme aussetzen. Dadurch ruht die Aufnahme, bis
   ein Mehrheitsbeschluss des Vorstandes getroffen werden kann. Ein Anspruch auf Aufnahme vor Ort (und das daraus eventuell resultierende
   Stimm- oder Wahlrecht) besteht nicht.
   
   §6 Aufgabenverteilung
   
   Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind im Folgenden gelistet. Alle nicht aufgeführten Aufgaben werden durch den Vorstand
   gemeinschaftlich wahrgenommen, sofern nicht anders durch den Vorstand entschieden. 
   
   (1) Holger Reichert (Vorsitzender): 
   
   1. Pressearbeit und -koordination
   2. Betrieb der technischen Infrastruktur
   3. Betreuung Neumitglieder
   
   (2) Anne Hermes (Stellvertretender Vorsitzender): 
   
   1. Pressearbeit und -koordination 
   
   (3) Frank Ruoff (Schatzmeister) 
   
   1. Schatzmeistertätigkeit
   2. Mitgliederverwaltung
   3. Aufbewahrung von Dokumenten
   
   §7 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
   
   Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Piratenpartei Pforzheim-Enzkreis einen Tätigkeitsbericht an.
   Dieser hat in Textform zu erfolgen.
   
   §8 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
   
   Diese Geschäftsordnung wurde am 06. März 2016 in dieser Form in Kraft gesetzt.

TOP 2 - Tickets:

   Die Tickets werden im OTRS durchgearbeitet.
   
   Einstimmig Beschlossen wird die Beitragsminderung (Details siehe Ticket #2016020655000488).
   
   Frank Ruoff wird beauftrage (einstimmiger Beschluss) das Landesschatzmeistertreffen BW am 12.03.2016 zu besuchen (Ticket #2016022255000108).
   
   Die übrigen Tickets sollen von Frank Ruoff soweit notwendig beantwortet und geschlossen werden.
   

TOP 3 - Sonstiges:

   Es sollen E-Mail-Adressen und Visitenkarten für die Mitglieder des Vorstands angeschafft werden.

Pforzheim, 06.03.2016 Frank Ruoff