BW:Bezirksverband Tübingen/Vorstand/GO BzvV 20130530
Der Bezirksverband Tübingen der Piratenpartei wurde zum 1. Januar 2015 aufgelöst.
Diese Seiten sind somit Geschichte.
Geschäftsordnung
für den Bezirksvorstandes des Bezirksverbandes Tübingen
§1 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus den folgenden Personen:
- Vorstandsvorsitzender: Jochen Schmidberger
- Stellvertretender Vorsitzender: Christoph Schönfeld
- Schatzmeister: Steffen Jung
- Beisitzer: Tobias Waibel
- Beisitzer: Hans-Jürgen Thuma
§2 Beschlussfassung
(1) Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig, es ist eine absolute Mehrheit notwendig.
(2) Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.
(3) Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit absoluter Mehrheit gefasst.
(4) Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit.
(5) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt.
(6) Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen.
(7) Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
(8) Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:
- Ausgaben die 1000 € überschreiten
- Einberufung einer Mitgliederversammlung
(9) Beschlüsse werden durch den Vorstand im Protokoll veröffentlicht.
(10) Beschlüsse, welche in einer Vorstandssitzung getroffen werden, werden zusätzlich im Protokoll der Sitzung vermerkt.
(11) Vertrauliche Beschlüsse werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Vorstandes zugestellt.
(12) Der Vorstand entscheidet über die Neuaufnahme eines Mitglieds, sofern keine Untergliederung zuständig ist.
(13) Der Vorstand entscheidet über eine Beitragsminderung für ein Mitglied, sofern der Antragstellende die Notwendigkeit glaubhaft darlegen kann.
§3 Antragsrecht
(1) Anträge an den Vorstand sind an vorstand@bzv.piratenpartei-tuebingen.de oder per Post an die auf der Webseite (Impressum) hinterlegten Adresse zu stellen.
(2) Über das Befassen mit und Zulassung von Anträgen entscheidet der Vorstand.
(3) Antragsberechtigt sind:
- Die Mitglieder des Vorstands des Bezirksverbands Tübingen
- Die Mitglieder des Vorstands des Landesverband Baden-Württemberg
- Die Mitglieder des Vorstands des Bundesverbandes der Piratenpartei Deutschland
- Die Koordinatoren, Ansprechpartner und durch den Vorstand beauftragte Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit
- Die Mitglieder der untergegliederten Kreisvorstände
- Die Mitglieder des Bezirksverbandes Tübingen, sofern keine Untergliederung für sie zuständig ist.
(4) Eingegangene Anträge sowie deren Status (in Bearbeitung / begründete Ablehnung / Beschluss) werden dokumentiert.
(5) Anträge können sowohl von einzelnen Piraten als auch Gruppen von Mitgliedern gestellt werden.
(6) In jedem Antrag ist ein klarer Ansprechpartner zu benennen.
(7) Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.
§4 Vorstandssitzungen
(1) Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich und/oder fernmündlich statt.
(2) Eine Vorstandssitzung wird durch ein Vorstandsmitglied in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen per E-Mail oder Protokollnotiz einer Vorstandssitzung einberufen.
(3) Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mindestens 60% der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
(3a) Abweichend zu (3) gilt ein Beschluß auch als gefaßt, wenn die absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder einer Meinung sind.
(4) Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt.
(5) Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen.
(6) In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
(7) Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.
(8) Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut zu erstellen. Die Beschlüsse des Vorstandes werden zusätzlich in ausgedruckter Form durch die Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder beurkundet und im Archiv des Bezirksverbandes abgelegt.
(9) Das Protokoll ist bis zur Einladung zur nächsten Vorstandssitzung im Wiki zu veröffentlichen.
(10) Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
(11) Der Vorstand soll sich mindestens einmal alle 8 Wochen treffen.
§5 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
(1) Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt.
(2) Diese werden vom Vorstand oder entsprechenden Beauftragten verwaltet.
(3) Der Vorstand kann per Beschluss Mitgliedern Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren.
(4) Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
(5) Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.
(6) Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.
(7) Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
(8) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
§6 Aufgabenverteilung
(1)Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind im Folgenden gelistet. Alle nicht gesondert aufgeführten Aufgaben werden durch den Vorstand gemeinschaftlich wahrgenommen, sofern nicht anders durch den Vorstand entschieden.
(2)Aufgabenbereich Vorstandsvorsitzende: Lisa Rudolf
- Organisation der Bundestagswahlaktivitäten im Bezirksverband
- Organisation von Veranstaltungen auf Bezirksebene für den Bezirksverband
- Einrichtung und Versand des Bezirksverbandsnewsletters
- Kreisverbandskoordination im Bezirksverbandsgebiet Tübingen
- Ansprechpartner für "weiße Flecken" im Bezirksverbandsgebiet
- Zentrale Materialverwaltung für das Material des Bezirksverbandsgebietes
- Mumblerechte für die Mumbleräume des Bezirksverbandes
- Kontozugriff auf die Konten des Bezirksverbandes Tübingen
- Betreuung und Nutzung des Twitteraccounts des Bezirksverbandes
(3)Aufgabenbereich Stellv. Vorsitzender: Entfällt bis auf weiteres
(4)Aufgabenbereich Schatzmeister (komissarisch): Steffen Jung
- Finanzbuchungen für den Bezirksverband Tübingen
- Rechenschaftsbericht für den Bezirksverband Tübingen
- Führung und Pflege des Bezirksverbandsarchives des Bezirksverbandes Tübingen
- Neumitgliederbegrüßung für Mitglieder im Bezirksverbandgebiet
- Kontozugriff auf die Konten des Bezirksverbandes Tübingen
- Mitgliederverwaltung für den Bezirksverband
- Neumitgliederbegrüßung für Mitglieder im Bezirksverbandgebiet
- Beauftragter für die Stammtische Albstadt, Balingen und Sigmaringen
(5)Aufgabenbereich Beisitzer: Jochen Schmidberger
- Übernahme der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für den Bezirksverband
- Führen und Verwalten des Bildarchiv des Bezirksverbandes
- Betreuung und Contenterstellung für die Webseiten des Bezirksverbandes
- Betreuung und Nutzung des Twitteraccounts des Bezirksverbandes
(6)Aufgabenbereich Beisitzer: Carsten Göpfert
- Betreuung der und Contenterstellung für die Wikiseiten des Bezirksverbandes Tübingen
- Erstellen und Veröffentlichen der Protokolle der Vorstandssitzungen
- Erstellen und Betreuen der Piratenpads im Bezirksverband f. Vorstandssitzungen
- Pflege der Useraccounts der Piratenpads im Bezirksverband Tübingen
- Dokumentation der Beschlüsse und Anträge des Bezirksverbandes
- Betreuung und Contenterstellung für die Webseiten des Bezirksverbandes
- Mumblerechte für die Mumbleräume des Bezirksverbandes
(7)Aufgabenbereich Beisitzer: Entfällt
(8)Aufgaben aller Vorstände:
- Jedes Vorstandsmitglied darf Spendenannahmen selbständig beschließen. Die angenommenen Spenden werden auf der nächsten Vorstandssitzung bekanntgegeben. Sofern es dort keine Einwände gibt, gelten die Spenden als angenommen.
§7 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
(1) Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Piratenpartei im Bezirksverband Tübingen während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an.
(2) Dieser hat in Schriftform zu erfolgen.
§8 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
(1) Diese Geschäftsordnung wurde am 30.05.2013 in dieser Form in Kraft gesetzt.
Historie
- Basiert auf der Geschäftsordnung des KV ADKUL
- Beschlossen auf der BzVVS am 30.05.2013 (Protokoll). Abstimmung zur Verabschiedung der oben vorgeschlagenen GO: 7 - 0 - 0
- Änderung der GO mit Beschluss vom 23.06.13 Ergebnis: 4 - 0 - 0
- Streichung §6 (8) Aufgaben Beisitzer Beschluss vom 18.08.13 4 - 0 - 0
- Ergänzung §6 (8) Aufgaben aller Vorstände Beschluss vom 18.08.13 4 - 0 - 0
- Ergänzung §6 (7) Beauftragter für die Stammtische Beschluss vom 18.08.13 4 - 0 - 0
- Änderung der GO § 6 Aufgabenverteilung Nr. 3 Beschluss vom 10.09.13 3 - 0 - 0
- Änderung der GO § 6 Aufgabenverteilung Nr. 4 Beschluss vom 10.09.13 3 - 0 - 0
- Änderung der GO § 2 Nr.1 Beschluss vom 10.09.13 3 - 0 - 0
- Streichung der GO § 2 Nr.1a Beschluss vom 10.09.13 3 - 0 - 0
- Änderung der GO § 2 Nr. 3 Beschluss vom 10.09.13 3 - 0 - 0
- Änderung der GO §2 (8) Beschluss vom 10.09.13 3 - 0 - 0
- Änderung der GO §1 Beschluss vom 12.12.13 3 - 0 - 0