BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Inneres/Säkularisierung der Landesverfassung
Säkularisierung der Landesverfassung
- Titel: Säkularisierung der Landesverfassung
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- Status: Verwaist
- Ansprechpartner: s3sebastian
- Sub-AG: Inneres
- Dieser Vorschlag ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei
Dieser Text ist ein Entwurf, wird aktuell von der LAG-Landespolitik diskutiert und ist noch nicht verabschiedet. Er kann bearbeitet werden. Möglicherweise repräsentiert dieser Vorschlag nur Einzel- oder Minderheitenmeinungen in der AG, in keinem Fall aber ist er eine offizielle Aussage der AG oder der Partei.
Verwaist da mit Säkularisierung Bildung zusammengefallen ;)
Vorschlag
Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg in folgenden zwei Punkten:
- Änderung der Eingangsformel (Vorspruch)
Streichung der Worte "Gott und" aus der Eingangsformel.
Aktuelle Version:
„Im Bewußtsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, dem Frieden zu dienen, das Gemeinschaftsleben nach den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern, und entschlossen, dieses demokratische Land als lebendiges Glied der Bundesrepublik Deutschland in einem vereinten Europa, dessen Aufbau föderativen Prinzipien und dem Grundsatz der Subsidiarität entspricht, zu gestalten und an der Schaffung eines Europas der Regionen sowie der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aktiv mitzuwirken, hat sich das Volk von Baden-Württemberg in feierlichem Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten und den Grundrechten der Deutschen kraft seiner verfassunggebenden Gewalt durch die Verfassunggebende Landesversammlung diese Verfassung gegeben. “
– Verfassung des Landes Baden-Württemberg
Vorschlag:
„Im Bewußtsein der Verantwortung vor den Menschen, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, dem Frieden zu dienen, das Gemeinschaftsleben nach den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern, und entschlossen, dieses demokratische Land als lebendiges Glied der Bundesrepublik Deutschland in einem vereinten Europa, dessen Aufbau föderativen Prinzipien und dem Grundsatz der Subsidiarität entspricht, zu gestalten und an der Schaffung eines Europas der Regionen sowie der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aktiv mitzuwirken, hat sich das Volk von Baden-Württemberg in feierlichem Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten und den Grundrechten der Deutschen kraft seiner verfassunggebenden Gewalt durch die Verfassunggebende Landesversammlung diese Verfassung gegeben. “
– Vorschlag
- Änderung von Artikel 12 (1)
Streichung der Worte "in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, "
Aktuelle Version:
„Die Jugend ist in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.“
– Verfassung des Landes Baden-Württemberg
Vorschlag:
„Die Jugend ist zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.“
– Vorschlag
Anmerkung
Religiöse Ansichten haben in solchen Texten nichts zu suchen. Der Staat hat in religiösen Fragen neutral zu sein.
Genaue Begründung folgt noch.
Die Vorschläge bestehen bisher nur aus der Streichung einiger Worte, eine elegantere Umformulieren wäre auch denkbar, und folgt eventuell noch, sollte aber wohl überlegt sein, dass die Aussagen der Verfassung nicht verändert werden.
Es gibt schon einen ähnlichen Vorschlag, zu Punkt 2. welcher jedoch unter Bildung abgelegt ist. Da der Vorschlag aber die Verfassung betrifft habe ich ihn unter Inneres gestellt.