BW:Antragsfabrik2013/LPT2010.1/Satzungsänderung Zweidrittel für Wahlprogramm
Das Landeswahlprogramm soll mit Zweitdrittelmehrheit beschlossen werdenSatzung
80px | Dies war ein Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von NineBerry. Er wurde am LPT 2010.1 abgelehnt. |
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- NineBerry
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §11 Absatz 3
- Beantragte Änderungen
Ich beantrage, dass in unserer Landessatzung in Paragraph §11 Absatz 3 folgendermaßen geändert wird:
Bisheriger Text:
(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Landesverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Landesebene für Kommunal- und Landtagswahlen bei Bedarf vom Landesparteitag verabschiedet werden.
Neuer Text:
(3) Der Landesverband übernimmt das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland. Eigene Programme für Kommunal- und Landtagswahlen können mit einer 2/3-Mehrheit vom Landesparteitag beschlossen werden, solange diese nicht dem Grundsatzprogramm widersprechen. Auch bei Abstimmungen über Teile der Wahlprogramme ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.
- Begründung
Ein Wahlprogramm sollte breite Zustimmung in der Basis finden. Wird ein Teil des Wahlprogramms nur mit einer knappen Mehrheit angenommen, führt dies zu Unmut an der Basis und Unglaubwürdigkeit in der Bevölkerung, da dann viele Piraten an der Wahlkampffront nicht voll hinter dem Wahlprogramm stehen können.
Um sicherzustellen, dass das Wahlprogramm insgesamt eine Zweidrittel-Mehrheit erreicht, sollen bereits die Einzelbestandteile des Programms mit Zweidrittel-Hürde abgestimmt werden.
Diese Änderung benötigen wir JETZT, weil auf diesem LPT das Landeswahlprogramm beschlossen wird ;)
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen
- NineBerry
- fenhir (Falls keine bessere Formulierung auftaucht.)
- Jasenka (prinzipiell ja, auf bisheriger Basis Stand der Ergänzungen Jan10)
- Futti
- SD
- brg
- Gunther
- TheFish
- Usubiff
- bl4ck (Mit Vorbehalt; Nur wenn das mit den Kommunal-Wahlen rauskommt (Kreisverband)
- Das dürfte zu spät sein, die Einreichungsfrist ist vorbei, und selbst wenn der Antrag nicht angenommen wird steht das schon in der alten Satzung. --eckes
- Monarch 18:00, 15. Apr. 2010 (CEST) habe mich nun definitiv festgelegt: dafür, nicht mehr Enthaltung
- ...
Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen
- --Käptn Blaubär 19:35, 28. Jan. 2010 (CET)
- -- AndreR 16:29, 7. Feb. 2010 (CET)
- Laird_Dave 11:27, 14. Mär. 2010 (CET) Wenn Du einen Alternativantrag ohne "Kommunal" stellst stimme ich dem aber zu, die Idee ist gut.
- --Posbi 18:29, 17. Mär. 2010 (CET) dito, Kommunal sollen die Kreisverbände entscheiden.
- Stefan K dito
- ...
Piraten, die voraussichtlich enthalten
- Bernd 'eckes' Eckenfels 06:03, 25. Dez. 2009 (CET)
- --Tirsales 11:53, 29. Jan. 2010 (CET)
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Wir hatten bei den Meinungsbild auf dem Nordbadentreffen entschieden, dass eine 2/3 Abstimmung der Einzelpunkte bevorzugt wird. Das widerspricht zwar nicht der Sazungsformulierung, allerdings etwas der Begründung. Ich würde diese entsprechend ändern. Bei der Satzung selbst ist die Frage ob man "Programm und Programmänderungsanträge müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden" eher schreibt? --Bernd 'eckes' Eckenfels 03:20, 30. Nov. 2009 (CET)
- Es ist schwierig, das so im Detail in die Satzung zu schreiben, ohne zu viele Restriktionen einzuführen. Die Satzung soll ja auch schlank bleiben. Man kann die vorgeschlagene Formulierung auf verschiedene Arten auf dem LPT umsetzen: Entweder ein Gesamtprogramm wird mit 2/3 Mehrheit beschlossen oder mehrere Teile eines Programms werden jeweils mit 2/3 Mehrheit beschlossen. Im letzten Fall ist keine Gesamtabstimmung mehr nötig, da ja alle Einzelteile beschlossen wurden. Es ist schwierig, in der Satzung festzuschreiben, dass jedes einzelne Teil mit 2/3 Mehrheit bestätigt werden muss, weil es schwer möglich ist, festzulegen, was ein "Teil" ist. Wenn man wollte, könnte man das dann bis auf jeden einzelnen Satz oder jedes einzelne Wort herunterbrechen.
Es kommt hier auf die Disziplin der Piraten beim Parteitag an: Sie sollen durch ihr Abstimmungsverhalten nicht zulassen, dass ein Gesamtpaket vorgelegt und als Ganzes abgestimmt wird, obwohl Teile davon strittig sind. Sowas lässt sich aber schlecht per Satzung erzwingen. --NineBerry 03:40, 30. Nov. 2009 (CET)- Ich habe das jetzt so gelöst, dass einfach jede Abstimmung über Wahlprogramme oder deren Teile eine 2/3-Mehrheit erfordert. Damit kann der Landesparteitag immer noch selbst entscheiden, wie granular abgestimmt werden soll, es ist aber nicht möglich, dass einzelne Teile mit einfacher Mehrheit beschlossen werden und dann das Gesamtprogramm zwangsweise per 2/3 durchgewunken wird. --NineBerry 15:50, 26. Jan. 2010 (CET)
- Es ist schwierig, das so im Detail in die Satzung zu schreiben, ohne zu viele Restriktionen einzuführen. Die Satzung soll ja auch schlank bleiben. Man kann die vorgeschlagene Formulierung auf verschiedene Arten auf dem LPT umsetzen: Entweder ein Gesamtprogramm wird mit 2/3 Mehrheit beschlossen oder mehrere Teile eines Programms werden jeweils mit 2/3 Mehrheit beschlossen. Im letzten Fall ist keine Gesamtabstimmung mehr nötig, da ja alle Einzelteile beschlossen wurden. Es ist schwierig, in der Satzung festzuschreiben, dass jedes einzelne Teil mit 2/3 Mehrheit bestätigt werden muss, weil es schwer möglich ist, festzulegen, was ein "Teil" ist. Wenn man wollte, könnte man das dann bis auf jeden einzelnen Satz oder jedes einzelne Wort herunterbrechen.
- Ich schlage vor "wird vom Landesverband übernommen" bei der Gelegenheit auch eindeutiger zu formulieren "Der Landesverband übernimmt das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland. Programme für Kommunal- und Landtagswahlen können mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden, solange diese nicht diesem Grundsatzprogramm widersprechen". --Bernd 'eckes' Eckenfels 06:06, 25. Dez. 2009 (CET)
- Ich schlage aufbauend auf Bernds Vorlage vor: "Der Landesverband übernimmt das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland. Davon abweichende Programme für Kommunal- und Landtagswahlen können mit einer 2/3-Mehrheit auf dem Landesparteitag beschlossen werden, solange diese nicht dem aktuellen Grundsatzprogramm widersprechen". --Jasenka 06:10, 13. Jan. 2010 (CET)
- Okay so? --NineBerry 22:16, 25. Jan. 2010 (CET)
- Solange uns der letzte Satz nicht verbietet Alternativanträge erst einfachmehrheitlich zu ermitteln (könnte ein Meinungsbild sein und die anderen Anträge zurueckziehen, aber das setzt Kooperation voraus und Meinungsbilder werden auch nicht ausgezaehlt). --Bernd 'eckes' Eckenfels 00:51, 28. Jan. 2010 (CET)
- Okay so? --NineBerry 22:16, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ich sehe die Gefahr, dass wir überhaupt keine Programmänderung durchbringen, insbesondere wegen der 2/3-Abstimmung über das gesamte Programm. Und ich denke wir brauchen mehr, um bei der Landatagswahl Chancen zu haben. Wenn es uns in 10 Jahren noch gibt und wir ein (Fast-)Vollprogramm haben, hätte ich Nichts dagegen. Aber damit es uns in 10 Jahren noch gibt, brauchen wir meiner Meinung nach mehr Programmpunkte. --- Käptn Blaubär 19:43, 28 Jan. 2010 (CET)
- In dieser Form glaube ich nicht, dass wir irgendwelche Programmpunkte beschließen können. Enthaltungen wäre quasi wie "Nein" (2/3 Mehrheit von was? Im Zweifelsfall von den möglichen Stimmen), Alternativanträge müssten (was so nicht explizit drin steht und damit fraglich ist) erst separat abgestimmt werden, etc. Ich denke wir würden uns damit den Beschluss eines Landtagswahlprogramms unnötig schwierig machen. 50% reichen m. M. n. nach - aber selbst wenn eine Erhöhung gefordert wird, warum nicht erst Aufbauen und dann 2/3-Mehrheit der gültigen, abgegebenen Stimmen? --Tirsales 12:59, 28. Jan. 2010 (CET)
- Siehe Landessatzung §14(3). --Bernd 'eckes' Eckenfels 13:07, 28. Jan. 2010 (CET)
- Da steht aber nicht "2/3 der abgegebenen, gültigen Stimmen". --Tirsales 13:14, 28. Jan. 2010 (CET)
- Es ist Grundkonsens, dass man eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen meint, wenn man von Mehrheiten spricht. Das hat der BGH auch so bestätigt [1]. --NineBerry 13:55, 28. Jan. 2010 (CET)
- Na, dann kostete dich die Klarstellung "der abgegebenen, gültigen Stimmen" ja Nichts und man ist damit auf der sicheren Seite ;) --Tirsales 14:02, 28. Jan. 2010 (CET)
- Ich rate davon ab, den Wahlmodus an mehr als einer Stelle zu definieren. Wir hatten schon andere SÄA die z. B. "der abgegebenen Stimmen" angegeben haben und damit einen anderen Wahlmodus definiert haben. Wir haben 2/3 an mehreren stellen in der LV-Satzung und an keiner wird es definiert. §14(3) definiert ja genau für den fall, dass Nichts angegeben wurde. --Bernd 'eckes' Eckenfels 18:38, 28. Jan. 2010 (CET)
- Na, dann kostete dich die Klarstellung "der abgegebenen, gültigen Stimmen" ja Nichts und man ist damit auf der sicheren Seite ;) --Tirsales 14:02, 28. Jan. 2010 (CET)
- Es ist Grundkonsens, dass man eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen meint, wenn man von Mehrheiten spricht. Das hat der BGH auch so bestätigt [1]. --NineBerry 13:55, 28. Jan. 2010 (CET)
- Da steht aber nicht "2/3 der abgegebenen, gültigen Stimmen". --Tirsales 13:14, 28. Jan. 2010 (CET)
- Siehe Landessatzung §14(3). --Bernd 'eckes' Eckenfels 13:07, 28. Jan. 2010 (CET)
- NineBerry hat mich überzeugt, dass man nach einem (oder mehreren) Meinungsbild(ern) die verschiedenen Alternativen nacheinander zur Abstimmung stellen könnte. (Mehrere Meinungsbilder bsp. um zu vermeiden, dass Alternative (a) die Mehrheit bekommt, obwohl (b)/(c) zusammen mehr Stimmen hätten und sich gegenseitig unterstützen würden, im Extremfall könnte man nach jedem Meinungsbild das jeweils schlechteste Ergebnis rausstreichen). Dies vermeidet das Problem, dass ein Antrag nur deshalb nicht reinkommt, weil es mehrere Versionen gibt - meine Einwände sind damit hinfällig. Ich halte es aber prinzipiell weiter für unnötig, ein Wahlprogramm (das nur eine begrenzte Gültigkeit hat) mit 2/3 abstimmen zu müssen - das ist für Grundsatzprogramme sinnvoll.. Für sinnvoll halte ich die Änderung "basierend auf dem Grundsatzprogramm" zu "die dem Grundsatzprogramm nicht widersprechen". --Tirsales 11:53, 29. Jan. 2010 (CET)
- Bitte "2/3 Mehrheit" in "Zweidrittel-Mehrheit" ändern. --Tessarakt 00:17, 9. Feb. 2010 (CET)
- Done --NineBerry 02:09, 9. Feb. 2010 (CET)
- Im Prinzip gut, nur die Landessatzung in §11 verwendet 2/3 ebenso Bundessatzung in §12 ... --Bernd 'eckes' Eckenfels 02:15, 9. Feb. 2010 (CET)
- Hmpf. Mehr Meinungen und Argumente dazu bitte --NineBerry 02:41, 9. Feb. 2010 (CET)
- Done --NineBerry 02:09, 9. Feb. 2010 (CET)
- Kommunale Themen sollten die kleineren Verbände selbst entscheiden, nicht der LV. --Posbi 18:35, 17. Mär. 2010 (CET)
- Eventuell wollen wir irgendwann (2013?) auch in Gegenden zu Kommunalwahlen antreten, wo wir noch keine Kreisverbände haben. Dort könnte dann ein Landesparteitag das Kommunalwahlprogramm beschließen Jonas M. 15:31, 19. Mär. 2010 (CET)
- Die aktuelle Formulierung verbietet es untergeordneten Gliederungen nicht, eigene kommunalpolitische Themen zu vertreten. --NineBerry 12:42, 22. Mär. 2010 (CET)
- Argument x
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