BTW 2017 AV SH
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Aufstellungsversammlungen 2017 für die Bundestagswahl 2017 (#AVSH17)
Die Aufstellungsversammlungen der Piratenpartei Schleswig-Holstein zur kommenden Bundestagswahl finden am 20.05.2017 statt.
Datum und Veranstaltungsort
- Datum: 20. Mai 2017 (Samstag)
- Ort: Kiek-in Neumünster
Gartenstraße 32
24534 Neumünster
Protokolle
Aufstellungsversammlung Landesliste
Aufstellungsversammlungen Wahlkreisbewerber
Kandidaten
- Hier findet ihr die Kandidaten, für die die Wahlvorschläge auf den jeweiligen Aufstellungsversammlungen eingereicht werden müssen.
Versammlungsämter & Orga
Versammlungsleiter, Wahlleiter, Protokollführer
Versammlungsleitung (Helfer)
Wahlhelfer
Vorlagen für die Wahlleitung/Wahlhelfer
Techniker / Netzwerk, Audio, Stream
Photos
Stimmkarten, Stimmzettel, Wahlurnen
- Wahlurne aus der LGS
Galerie
Mitsegeln (Fahrgemeinschaften)
Übernachtung
Aufstellungsversammlung/Bundestagswahl/2017/Übernachtung
Teilnehmer
Bitte hier Eure Teilnahme an der Aufstellungsversammlung für die Landesliste und die einzelnen Wahlkreise eintragen. Die Einteilung der Wahlkreise findet Ihr auf der Kandidatenseite oder hier eine Karte [1]
Einfach # ~~~~ eingeben
Aufstellungsversammlung "Landesliste" (NUR Stimmberechtigte!)
Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 1 Flensburg-Schleswig" (NUR Stimmberechtigte!)
Karte WK: [2]
Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 2 " (NUR Stimmberechtigte!)
Karte WK: [3]
Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 3" (NUR Stimmberechtigte!)
Karte WK: [4]
Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 4" (NUR Stimmberechtigte!)
Karte WK: [5]
Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 5" (NUR Stimmberechtigte!)
Karte WK: [6]
Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 6" (NUR Stimmberechtigte!)
Karte WK: [7]
Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 7" (NUR Stimmberechtigte!)
Karte WK: [8]
Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 8" (NUR Stimmberechtigte!)
Karte WK: [9]
Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 9" (NUR Stimmberechtigte!)
Karte WK: [10]
Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 10" (NUR Stimmberechtigte!)
Karte WK: [11]
Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 11" (NUR Stimmberechtigte!)
Karte WK: [12]
Hinweise (Bundeswahlgesetz):
- § 15 Wählbarkeit
- (1) Wählbar ist, wer am Wahltage
- 1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und 2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
- (2) Nicht wählbar ist,
- 1. wer nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder 2. wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
- § 21 Aufstellung von Parteibewerbern
- (1) Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist und in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.
- ...
- Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder der Partei.
- ...
- (3) Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt.
Wählbarkeitsbescheinigung
- Bescheinigung der Wählbarkeit - Anlage 16 BWO (via Landeswahlleitung)
Geschäftsordnung
- aktuell gültige Version (Stand: LPT 2013.2) SH:LPT-Geschäftsordnung