BTW 2017 AV SH

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Twitter-Hashtag: #AVSH17


Aufstellungsversammlungen 2017 für die Bundestagswahl 2017 (#AVSH17)

Die Aufstellungsversammlungen der Piratenpartei Schleswig-Holstein zur kommenden Bundestagswahl finden am 20.05.2017 statt.


Datum und Veranstaltungsort

Gartenstraße 32
24534 Neumünster

Protokolle

Aufstellungsversammlung Landesliste

Vorlage:Kasten

Aufstellungsversammlungen Wahlkreisbewerber

Vorlage:Kasten


Kandidaten

Versammlungsämter & Orga

Versammlungsleiter, Wahlleiter, Protokollführer

Versammlungsleitung (Helfer)

Wahlhelfer

Vorlagen für die Wahlleitung/Wahlhelfer


Techniker / Netzwerk, Audio, Stream

Photos

Stimmkarten, Stimmzettel, Wahlurnen

  • Wahlurne aus der LGS

Galerie

Mitsegeln (Fahrgemeinschaften)

Fahrgemeinschaften

Übernachtung

Aufstellungsversammlung/Bundestagswahl/2017/Übernachtung


Teilnehmer

Bitte hier Eure Teilnahme an der Aufstellungsversammlung für die Landesliste und die einzelnen Wahlkreise eintragen. Die Einteilung der Wahlkreise findet Ihr auf der Kandidatenseite oder hier eine Karte [1]

Einfach # ~~~~ eingeben

Aufstellungsversammlung "Landesliste" (NUR Stimmberechtigte!)

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 1 Flensburg-Schleswig" (NUR Stimmberechtigte!)

Karte WK: [2]

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 2 " (NUR Stimmberechtigte!)

Karte WK: [3]

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 3" (NUR Stimmberechtigte!)

Karte WK: [4]

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 4" (NUR Stimmberechtigte!)

Karte WK: [5]

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 5" (NUR Stimmberechtigte!)

Karte WK: [6]

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 6" (NUR Stimmberechtigte!)

Karte WK: [7]

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 7" (NUR Stimmberechtigte!)

Karte WK: [8]

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 8" (NUR Stimmberechtigte!)

Karte WK: [9]

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 9" (NUR Stimmberechtigte!)

Karte WK: [10]

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 10" (NUR Stimmberechtigte!)

Karte WK: [11]

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 11" (NUR Stimmberechtigte!)

Karte WK: [12]


Hinweise (Bundeswahlgesetz):

  • § 15 Wählbarkeit
(1) Wählbar ist, wer am Wahltage
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und 2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
(2) Nicht wählbar ist,
1. wer nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder 2. wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
  • § 21 Aufstellung von Parteibewerbern
(1) Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist und in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.
...
Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder der Partei.
...
(3) Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt.

Wählbarkeitsbescheinigung

  • Bescheinigung der Wählbarkeit - Anlage 16 BWO (via Landeswahlleitung)

Geschäftsordnung