BE Diskussion:Parteitag/2010.1/Geschäftsordnung/Bedingungen von Anträgen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Konflikte mit anderen Anträgen
Unterstützer
Kritik / Verbesserungsvorschläge
Auch hier wieder der Hinweis auf die allgmein gültige Geschäftsordnung des deutschen Bundestages bzw. Rahmengeschäftsordung für eingetragene Vereine: Der weitreichende Antrag wird zuerst bearbeitet. Das ist immer möglich und nötig und wird von der jeweiligen Sitzungsleitung gemanaged. Wir haben eine Antragsfrist also sollte das kein Problem sein. Bedarf keines Geschäftsordnungsänderungsantrags. --Mpd 12:01, 24. Dez. 2009 (CET)