BE Diskussion:Liquid Democracy in der Piratenpartei/Protokoll 2009-11-04
Klärung der Frage "Realname vs. Pseudonym"
Diskussionsanregung von Jbe 00:04, 1. Nov. 2009 (CET):
Bisher war ich davon ausgegangen, dass sich alle Teilnehmer darüber einig sind, dass es sich bei Liquid Democracy um ein System handelt, welches basisdemokratische Entscheidungen auch mit größeren Mitgliedszahlen ermöglichen soll, und aus Transparenzgründen nur mit namentlichen Abstimmungen (Realname) funktionieren kann (vgl. Wahlcomputer). Das letzte Zusammenkommen hat diese Annahme jedoch nicht bestätigt, da es offenbar unterschiedliche Vorstellungen zu folgenden grundsätzlichen Fragen gibt:
- Soll Liquid Democracy bei den Piraten ausschließlich eine unverbindliche Meinungsumfrage darstellen, oder sollen Organe oder Abgeordnete in einem gewissen Grade an Entscheidungen des Systems gebunden werden?
- Wie sicher muss LD hierfür sein?
- Dürfen oder müssen Pseudonyme verwendet werden können, und welche Auswirkungen hat diese Frage auf die Sicherheit?
Besonders in Bezug auf die letzte Frage gab es beim letzten Treffen keine zufriedenstellende Antwort. Möglicherweise sollte man die Fragen der Abwägung zwischen Sicherheit und Datenschutz auch in einem größeren Rahmen als unserem Squad diskutieren, z.B. in Form einer Podiumsdiskussion bei der alle interessierten Piraten sowie auch Vertreter von Vereinigungen wie z.B. dem CCC eingeladen werden. Eine solche Podiumsdiskussion könnte entweder von der Piratenpartei selbst oder dem Liquid Democracy e.V. durchgeführt werden, sofern dieser sich zeitnah um diese Angelegenheit kümmern kann und will.
Auch wenn eine solche Debatte hilfreiche Argumente für die eine oder andere Vorgehensweise aufzeigt, wird die Piratenpartei nicht darum herumkommen festzulegen, was innerhalb der Partei mit dem Buzzword "Liquid Democracy" eigentlich gemeint ist. Diese Festlegung kann nur von der Piratenpartei selbst, und nicht von Drittorganisationen durchgeführt werden.
Müssen wir für den Fall, dass Liquid Democracy lediglich als ein unverbindliches "Meinungsumfragewerkzeug" ohne Möglichkeit der Kontrolle durch die Mitglieder gedacht ist, überhaupt Satzungsänderungen anstreben?
Nachtrag Jbe 12:28, 3. Nov. 2009 (CET): Mittlerweile bin ich überzeugt worden, dass Pseudonyme machbar sind, da Zuordnungen zwischen Pseudonymen und Mitgliedern aufbewahrt und geprüft werden können (siehe hierzu auch: "Liquid_Democracy — Anforderungen, Betrieb und Sicherheitsrichtlinien", Abschnitt Zugangsverwaltung). Pseudonyme bieten keine geheime Wahl, da der zur Verschwiegenheit verpflichtete Generalsektretär und die Wahlkommission Zugang zu den Daten haben; allerdings können sich auch nur Generalsekretär und Wahlkommission sicher von der Echtheit der Ergebnisse überzeugen. Ich halte eine breitere Diskussion dieses Themas immer noch für sinnvoll, damit dies nicht erst auf dem Landesparteitag passiert. Ggf. eignet sich hierzu auch der bereits geplante Vortrag am 7. November 2009.
Hansb 17:05, 4. Nov. 2009 (CET) Zu "geheime Wahl"
Meines Erachtens war es Konsens, dass transparente und geheime Wahl nicht möglich ist, bzw. keine technische Lösung vorliegt, die allgemein als sicher akzeptiert ist. Daher kann aus Akzeptanzgründen auch nur eine öffentliche Wahl realisiert werden.
Hansb 17:05, 4. Nov. 2009 (CET) Zu "Pseudonyme"
Ebenso war meines Erachtens Konsens, dass keine Infrastruktur vorliegt, die die Verwaltung der Pseudonyme übernehmen würde, daher wird dies momentan nicht angestrebt. Trotzdem werden solche Lösungen diskutiert, da sie einen Lösungsweg bzgl. des Problems 'geheime Wahl' darstellen könnten, was aber noch nicht abschliessend geklärt ist.
- Egal ob Pseudonyme oder Accounts mit Realnamen. In beiden Fällen brauchen wir irgendeine Verwaltungsstruktur - ansonsten kann ja jeder doppelt und dreifach abstimmen. --Jbe 11:06, 6. Nov. 2009 (CET)
Hansb 17:05, 4. Nov. 2009 (CET) Zu "lediglich als ein unverbindliches "Meinungsumfragewerkzeug""
Meines Erachtens sollte das System stufenweise eingeführt werden, wobei das "Meinungsumfragewerkzeug" Stufe 1 wäre. Bindende Beschlüsse würden dann aufgrund der Meinungsbilder auf Parteitagen gefasst. Parlamentarier sind aufgrund der Gesetzgebung sowieso immer frei in ihrer Entscheidung.
- Mit "Verbindlichkeit" meinte ich in diesem Zusammenhang nicht, dass z.B. Vorstandsmitglieder und/oder Mandatsträger sich einer Entscheidung aus Gewissensgründen nicht wiedersetzen können sollten. Das ist meines Erachtens bei Entscheidungen aus einem (prinzipiell manipulierbaren) technischen System IMMER sinnvoll. Mir geht es mit "Verbindlichkeit" darum, dass das System derart in der Satzung verankert ist, dass es
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- An die Mitgliederdatenbank gekoppelt ist
- Von jedem überprüfbar ist (oder im Falle von Pseudonymen zumindest von einer auf dem Landesparteitag gewählten Wahlkommission)
- Offiziell feststeht (z.B. durch die Satzung oder einen Landesparteitagsbeschluß), dass sich z.B. der Vorstand an die Entscheidungen grundsätzlich halten sollte.
- Ansonsten sind die Entscheidungen eines solchen Systemes meiner Meinung nach wertlos. --Jbe 11:06, 6. Nov. 2009 (CET)
Hansb 17:05, 4. Nov. 2009 (CET) Zu "Podiumsdiskussion bei der alle interessierten Piraten"
Bedingt durch die technische Komplexität lässt sich dieses Thema meines Erachtens nicht klären im Rahmen einer Podiumsdiskussion. Vielmehr sind konkrete Lösungsvorschläge vonnöten, die dann einem Review unterzogen werden können und idealerweise auch als Proof of Concept unverbindlich ("Meinungsbild") getestet werden sollten, bevor sie einer grösseren Öffentlichkeit zur Diskussion vorgelegt werden.