BE:Parteitag/2010.1/Protokoll
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Protokoll der Landesmitgliederversammlung der Piratenpartei Deutschland Berlin vom 27. und 28. 2. 2010
Samstag, den 27.2.2010
Die Sitzung beginnt um 10.00 Uhr
Die Sitzung wird vom amtierenden Vorstandsvorsitzenden Andreas Baum eröffnet.
Bei der Feststellung, das satzungsgemäß eingeladen wurde, gibt es auf Nachfrage keinen Widerspruch.
Zulassung von Gästen
Die Versammlung stimmt über die Zulassung von Gästen, der Presse sowie der Bild- und Tonübertragung ins Internet ab und spricht sich ohne wahrnehmbare Gegenstimme dafür aus.
Protokollführung
Nachdem sich nach mehrmaligen Nachfragen niemand als Protokollführer meldet, erklärt sich Pavel Mayer bereit, das Protokoll zu führen. Christopher Lauer und Paul Henke erklären sich bereit, am Protokoll mitzuschreiben.
Pavel Mayer wird mit großer Mehrheit öffentlich zum Protokollführer gewählt, Christopher Lauer und Paul Henke als weitere Protokollanten bestimmt.
Versammlungsleitung
Gerhard Anger kandidiert als Einziger für das Amt des Versammlungsleiters und wird mit großer Mehrheit öffentlich gewählt.
Wahlleitung und Wahlhelfer
Martin Haase kandidiert spontan als Einziger für das Amt des Wahlleiters und wird mit großer Mehrheit öffentlich gewählt.
Zu Wahlhelfern werden öffentlich bestimmt: Christiane Burisch, Simon Kowalewski, Fred Bordfeld, Jakob Pfender, Achim Bartsch
Neue Wahl- und Geschäftsordnung
Pavel Mayer stellt einen Vorschlag für eine neue Wahl- und Geschäftsordnung vor. (Siehe Anhang A)
Die neue Wahl- und Geschäftsordnung wird in öffentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit angenommen.
Vorstellung und Beschluss der Tagesordnung
Es werden zwei Vorschläge für die Tagesordnung vorgestellt.
Vorschlag 1
Antragsteller: Christopher Lauer (stellvertretend für Squad O.R.G.A.)
Tag 1
Akkreditierung: Ab 8.30 Uhr
Einlass in den Saal: 9.30 Uhr
Vorprogramm: 9.45 Uhr
Beginn: 10.00 Uhr:
1. Feststellung, dass satzungsgemäß eingeladen worden ist
2. Abstimmung über die Zulassung von Gästen + Presse + Livestream
3. Begrüßung durch den Landesvorsitzenden
4. Wahl der Versammlungsleiter + Protokollanten im Paket
5. Vorstellung und Bestimmung des Wahlleiters und seiner Wahlhelfer
6. Vorstellung der Wahl- und Geschäftsordnung und Abstimmung darüber
7. Vorstellung + Beschluss der Tagesordnung
8. Wahl Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 2009 und den bisherigen Teil des Geschäftsjahres 2010
9. Bericht Vorstand (Rückblick)
10. Bericht des Schiedsgerichts
11. Satzungsänderungsantrag Redaktionell überarbeitete Basissatzung + Hilfsantrag Anpassung Vorstandsamtszeit 400 Tage
12. Bericht der Rechnungsprüfer
13. Entlastung Vorstand
14. Diskussion und Abstimmung über Vorstandsgröße
15. Vorstellung der Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden (3)
a. Wahl des Vorsitzenden
16. Vorstellung der Kandidaten für das Amt des Stellv. Vorsitzenden (7-2)
a. Wahl des stellv. Vorsitzenden
17. Vorstellung der Kandidaten für das Amt des Schatzmeisters (2)
a. Wahl des Schatzmeisters
18. Ende des ersten Tages um 16.30 Uhr
Tag 2:
Akkreditierung ab 8.30 Uhr
10.00 Uhr: Beginn der Veranstaltung
19. Vorstellung der Kandidaten für das Amt der Beisitzers (7-15)
a. Wahl der Beisitzer
20. Zusammensetzung des Schiedsgerichts (3+1 oder 5+2)
a. Vorstellung der Kandidaten für das Schiedsgericht
b. Wahl des Schiedsgerichts
21. Wahl der Rechnungsprüfer für GJ 2010
22. 30 Min. Pause.
23. Weitere Satzungsänderungsanträge (z.B. Liquid Feedback, Gebietsversammlung und Bezirksverbände)
24. Programmanträge
25. Sonstige Anträge
Ende (Ziel 18.00 Uhr)
Vorschlag 2
Antrag Nr.: LMV/2010.1_TO_0005 eingereicht am 19.2.2010 von Hans-Jürgen Schönamsgruber
Änderungsantrag zur Tagesordnung
Die vorläufige Tagesordnung für das Wochenende ist:
Tag 1
Abstimmung über die Zulassung von Gästen + Presse
Begrüßung
Wahl des Protokollanten
Wahl des Versammlungsleiters
Vorstellung+Beschluss der Tagesordnung
Geschäftsordnung
Vorstellung und Bestimmung des Wahlleiters und seiner Wahlhelfer
Wahl Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 2009 und für das Geschäftsjahr 2010
Bericht Vorstand
Entlastung Vorstand
Satzungsänderungsanträge
Vorstellung der Kandidaten für den Vorstand
Ende des ersten Tages um 16.30 Uhr
Tag 2 Vorstandswahl
Vorstellung der Kandidaten für das Schiedsgericht
Schiedsgerichtswahl
Programmänderungsanträge
Sonstige Anträge
Abstimmung zur Tagesordnung
Nach Diskussion wird Vorschlag 1 in offener Abstimmung mit Mehrheit angenommen.
Wahl der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 2009 und den bisherigen Teil des Geschäftsjahres 2010
Rik Aulfes und Jana Wisniowska stellen sich vor.
Antrag auf geheime Abstimmung. Gegenantrag auf offene Abstimmung. Die Versammlung spricht sich mit großer Mehrheit für offene Abstimmung aus.
Rik Aulfes wird mit großer Mehrheit gewählt.
Jana Wisniowska wird mit großer Mehrheit gewählt.
Jana und Rik nehmen die Wahl an.
GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
Es wird von Thomas Würfel ein GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung bezüglich der geheimen Abstimmung gestellt. Es wird beantragt, dass ein Unterschied zwischen Abstimmungen und Personenwahlen dahingehend gemacht wird, dass bei Personenwahlen grundsätzlich die geheime Wahl gefordert werden kann, ohne dass darüber abgestimmt wird.
Dem Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung wird mit Mehrheit stattgegeben und die Antragskommission beauftragt, die Geschäftsordnung in diesem Sinne zu ändern.
Der Antrag wird daraufhin folgendermaßen konkretisiert und umgesetzt:
§6 Absatz 2 der geltenden neuen Wahl- und Geschäftsordnung:
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. {GO-Antrag auf geheime Abstimmung}; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.
wird neu gefasst als:
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen {GO-Antrag auf geheime Abstimmung}. Abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. In den Fällen, wo eine geheime Personenwahl nicht von der Satzung oder dem Gesetz vorgeschrieben ist, kann jeder Stimmberechtigte eine geheime Wahl fordern. {GO-Antrag auf geheime Wahl} Über den GO-Antrag auf geheime Wahl wird nicht abgestimmt, ihm ist immer stattzugeben.
GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl der Rechnungsprüfer
Dem GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl wird stattgegeben.
Es wird geheime Wahl gefordert.
Der Wahleiter fragt erneut nach Kandidaten für die Rechnungsprüfer.
Zur Wahl stehen Jana Wisniowska und Rik Aulfes Stimmzettel Nr. 1 ist gültig.
Die leeren Wahlurnen werden der Versammlung präsentiert.
139 abgegebene Stimmzettel, davon sind 10 ungültig,
1. Kandidat Jana Wisniowska: 116 Stimmen 2. Kandidat Rik Aulfes: 116 Stimmen
beide Kandidaten sind gewählt. Die Kandidaten nehmen die Wahl an.
Auf Anfrage erklärt der Wahlleiter, dass 160 Stimmberechtigte Piraten akkreditiert sind.
GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
Ein Pirat beantragt, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass alle Personenwahlen geheim durchzuführen sind. Der Antrag wird von der Versammlung in öffentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit abgelehnt.
Bericht des Vorstands
Es folgt der Bericht vom Vorstand http://wiki.piratenpartei.de/BE:Vorstand/Bericht08-09
Der Vorsitzende Andreas Baum berichtet über das Jahr 2008. Der Schatzmeister Hans-Jürgen Schönamsgruber berichtet über den Stand der Finanzen 2008-2009.
Vorstandsmitglied Florian Bischof berichtet über die Aktionen des Jahres 2009.
Bericht des Schiedsgerichts
Der Vorsitzende des Schiedsgerichts Mike Herbst erklärt, dass das Schiedsgericht in seiner Amtszeit keine Verhandlung durchführen musste, da alle Anträge nach Gesprächen mit den Antragstellern zurückgezogen wurden, weil die Probleme ausgeräumt werden konnten.
Satzungsänderungsantrag neue Basissatzung
Antrag 0008
Antrag Nr.: LMV/2010.1_S_0008 eingereicht am 23.2.2010 von Christopher Lauer, Claudia Schmidt, Pavel Mayer
Antrag im Liquid Feedback (Quorum 42) : https://lqpp.de/be/initiative/show/352.html
Antrag im Liquid Feedback (Quorum 23) : https://lqpp.de/be/initiative/show/256.html
Antrag im Liquid Feedback (LD) : https://lqpp.de/be/initiative/show/259.html
Diskussion: http://wiki.piratenpartei.de/BE:LiquidFeedback_Themendiskussion/156
Die Landesmitgliederversammlung möge die aktuelle Satzung durch die folgende ersetzen:
§ 1 NAME, SITZ UND BETÄTIGUNGSBEREICH
(1) Der Landesverband Berlin der Piratenpartei Deutschland trägt den Namen Piratenpartei Deutschland Berlin. Die Kurzbezeichnung lautet: PIRATEN BERLIN
(2) Die Piratenpartei Deutschland Berlin ist ein Landesverband der Piratenpartei Deutschland und richtet sich nach den Vorgaben aus der Satzung der Piratenpartei Deutschland.
(3) Der Sitz des Landesverbandes ist Berlin.
(4) Der Betätigungsbereich der PIRATEN BERLIN ist das Gebiet des Bundeslandes Berlin.
§ 2 MITGLIEDSCHAFT
(1) Die in der Piratenpartei Deutschland Berlin organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bzw. Pirat bezeichnet.
(2) Pirat der Piratenpartei Deutschland Berlin kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze, politischen Ziele und die Satzung der Piratenpartei Deutschland und der Piratenpartei Deutschland Berlin anerkennt. Es gilt die freie Wahl des Landesverbandes unabhängig vom gemeldeten Wohnsitz. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Piraten werden oder sein.
(3) Pirat der Piratenpartei Deutschland Berlin können nur natürliche Personen sein. Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der Landesverband Berlin führt ein eigenes Piratenverzeichnis.
(4) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Berlin und in einer anderen Partei oder Wählergruppe ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzungen den Zielen der Piratenpartei Deutschland und/oder denen der Piratenpartei Deutschland Berlin widersprechen, ist nicht zulässig.
§ 3 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT
(1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Berlin wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird unmittelbar beim Landesverband Berlin erworben.
(2) Über die Aufnahme eines Mitglieds oder den Wechsel aus einem anderen Landesverband in den Landesverband Berlin entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung des Wechsels muss dem Antragsteller gegenüber schriftlich begründet werden. Ein ablehnender Bescheid kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.
§ 4 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
(1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Berlin endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung, Ausschluss sowie Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts.
(2) Bei Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Berlin ist der Mitgliedsausweis dem Landesverband Berlin zurückzugeben. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Mitgliedsbeiträge besteht nicht.
§ 5 RECHTE UND PFLICHTEN DER PIRATEN
(1) Jeder Pirat hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland und/oder der Piratenpartei Deutschland Berlin zu beteiligen, sowie an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen.
(2) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht.
(3) Das aktive und passive Wahlrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn der Pirat mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.
(4) Jeder Pirat hat grundsätzlich das Recht, an allen Sitzungen der Organe sowie an allen anderen Gruppen und Gremien des Landesverbandes Berlin teilzunehmen.
(5) Jeder Pirat ist gegenüber der Landesmitgliederversammlung, dem Landesvorstand und einer Gebietsversammlung grundsätzlich antragsberechtigt.
§ 6 ORGANE DES LANDESVERBANDES
(1) Die Landesmitgliederversammlung
(2) Der Landesvorstand
§ 7 DIE LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNG
(1) Die Landesmitgliederversammlung ist der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland Berlin und tagt mindestens einmal im Jahr.
(2) Die Einberufung der Landesmitgliederversammlung erfolgt durch:
1. Vorstandsbeschluss
2. Antrag von 10% der Piraten des Landesverbandes Berlin
(3) Die Einladung zur Landesmitgliederversammlung kann per Brief oder Fax erfolgen.
(4) Die Zusendung der Einladung erfolgt mindestens sechs Wochen vor dem festgelegten Termin der Landesmitgliederversammlung.
(5) Die Reguläre Einladung kann entfallen, wenn die Piraten vorher per Email eingeladen worden sind und den Empfang dieser Email spätestens sechs Wochen vor dem festgelegten Termin der Landesmitgliederversammlung bestätigen.
(6) Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, der Tagungsdauer und zur vorläufigen Tagesordnung zu enthalten. Spätestens zwei Wochen vor der Landesmitgliederversammlung ist die Tagesordnung in aktueller Fassung sowie alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
(7) Die Landesmitgliederversammlung tagt öffentlich. Ihre Aufgaben sind insbesondere:
1. die Wahl des Landesvorstandes,
2. die Beschlussfassung über die Entlastung des Landesvorstandes
3. die Beschlussfassung über politische Grundsätze, sowie das Landes- und Wahlprogramm,
4. die Beschlussfassung über die Aufstellung von Kandidaten zu Wahlen
(8) Die Landesmitgliederversammlung gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung.
(9) Stimmberechtigt ist jeder Pirat, der nicht länger als 3 Monate mit seinem Mitgliedsbeitrag im Rückstand ist. Eine Beitragszahlung auf der Landesmitgliederversammlung kann beim Schatzmeister erfolgen.
(10) Eine außerordentliche Landesmitgliederversammlung kann in folgenden Fällen einberufen werden:
1. Wenn der Landesvorstand seine Handlungsunfähigkeit erklärt
2. Es die Landesmitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließt. Die Einladung erfolgt nach Absatz 3-6 dieses Paragraphen. Die Frist bei der Einladung zur außerordentlichen Landesmitgliederversammlung beträgt zwei Wochen.
§ 8 DER LANDESVORSTAND
(1) Der Landesvorstand besteht mindestens aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
(2) Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
(3) Der Landesvorstand wird für die Dauer von maximal vierhundert Tagen gewählt. Die Amtszeit endet spätestens mit der Wahl eines neuen Landesvorstands. Die Wiederwahl ist zulässig.
(4) Der Landesvorstand vertritt die Piratenpartei Deutschland Berlin. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung.
(5) Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Auf Antrag eines Zehntels der Piraten des Landesverbandes Berlin kann der Vorstand zum Zusammentritt innerhalb Wochenfrist aufgefordert werden.
(6) Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen.
(7) Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
(8) Die Mitglieder des Landesvorstandes können durch die Landesmitgliederversammlung insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden.
(9) Scheidet ein Mitglied des Landesvorstandes aus dem Vorstand aus, werden seine Aufgaben auf Beschluss des Landesvorstandes von einem anderen Mitglied des Landesvorstandes kommissarisch wahrgenommen. Eine Nachwahl einzelner Vorstandsmitglieder ist zulässig.
§ 9 LEERPARAGRAPH
§ 10 LEERPARAGRAPH
§ 11 LEERPARAGRAPH
§ 12 ZULASSUNG VON GÄSTEN
(1) Die Landesmitgliederversammlung, eine Gebietsversammlung und der Landesvorstand können durch Beschluss Gäste zulassen.
(2) Gäste haben grundsätzlich Rederecht.
(3) Gäste haben kein Stimmrecht.
§ 13 PARTEIAUSSCHLUSS
(1) Ein Pirat kann nur dann aus der Piratenpartei Deutschland Berlin ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland und/oder der Piratenpartei Deutschland Berlin verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Ein Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland Berlin bedeutet automatisch auch einen Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland sowie allen anderen Gliederungen der Partei.
(2) Über den Ausschluss entscheidet das zuständige Schiedsgericht des Landesverbands. Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichtes kann vor dem Bundesschiedsgericht Berufung eingelegt werden.
(3) In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Landesvorstand einen Piraten von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen.
(4) Der Landesvorstand muss dem Piraten den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
(5) Die Mitgliedschaft ruht im Falle eines Ausschlusses bis zum Abschluss eines möglichen Berufungsverfahrens.
§ 14 ORDNUNGSMASSNAHMEN
(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und/oder Piratenpartei Deutschland Berlin, so können Ordnungsmaßnahmen gegenüber dem Piraten verhängt werden.
(2) Ordnungsmaßnahmen sind:
1. Verwarnung,
2. Verweis,
3. Enthebung von einem Parteiamt,
4. Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden,
5. Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.
(3) Die Ordnungsmaßnahme ist schriftlich zu begründen, insbesondere im Falle der Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern, der Enthebung von Parteiämtern oder dem Ausschluss aus der Partei. Bekleidet ein Mitglied des Landesverbands ausschließlich ein Amt in der Bundespartei, können diese drei Ordnungsmaßnahmen nur vom Bundesvorstand angeordnet werden.
(4) Ordnungsmaßnahmen werden vom Landesvorstand beschlossen.
(5) Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland und/oder der Piratenpartei Deutschland Berlin sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände möglich:
1. Auflösung,
2. Ausschluss,
3. Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände.
Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der Satzung und Beschlüsse übergeordneter Organe beharrlich missachten, oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen und schriftlich begründet. Die Ordnungsmaßnahme muss auf der Mitgliederversammlung der die Ordnungsmaßnahme aussprechenden Gliederung bestätigt werden. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichtes zuzulassen.
§ 15 SATZUNGS- UND PROGRAMMÄNDERUNG
(1) Änderungen der Landessatzung werden durch die Landesmitgliederversammlung beschlossen. Zu einem solchen Beschluss ist eine 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Piraten innerhalb der Versammlung erforderlich.
(2) Änderungen des Landesprogramms werden durch die Landesmitgliederversammlung beschlossen. Zu einem solchen Beschluss ist eine 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Piraten innerhalb der Versammlung erforderlich.
(3) Das jeweilige Wahlprogramm wird durch die Landesmitgliederversammlung beschlossen. Zur Verabschiedung ist eine 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Piraten innerhalb der Versammlung erforderlich.
§ 16 AUFLÖSUNG
Die Landesmitgliederversammlung kann den Landesverband Berlin auflösen. Dieser Beschluss muss mit einer Mehrheit von ¾ der stimmberechtigten Piraten erfolgen. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes Berlin abstimmen.
§ 17 FINANZ- UND BEITRAGSORDNUNG
Es gilt die Finanzordnung der Bundespartei in der jeweils gültigen Fassung.
§ 18 SCHIEDSGERICHTSORDNUNG
Es gilt die Schiedsgerichtsordnung der Bundespartei in der jeweils gültigen Fassung.
§ 19 VERBINDLICHKEIT DIESER SATZUNG
Widerspricht ein Teil dieser Satzung geltendem Recht, so bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt.
Antrag 0049
Antrag Nr.: LMV/2010.1_S_0049 eingereicht am 25.2.2010 von Christopher Lauer, Claudia Schmidt, Pavel Mayer wird eingearbeit in LMV/2010.1_S_0008
Antrag im Liquid Feedback: https://lqpp.de/be/initiative/show/256.html
Diskussion: http://wiki.piratenpartei.de/BE:LiquidFeedback_Themendiskussion/156
Dieser Entwurf enthält eine mit der Geschäftsordnung kompatible Regelung für die Feststellung qualifizierte Mehrheiten
Die Landesmitgliederversammlung möge in der redaktionell überarbeiteten Satzung, sofern sie beschlossen wurde, den entsprechenden Paragraphen durch folgenden Text ersetzen:
§ 15 SATZUNGS- UND PROGRAMMÄNDERUNG
(1) Änderungen der Landessatzung werden durch die Landesmitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der abgegeben Stimmen beschlossen.
(2) Änderungen des Landesprogramms werden durch die Landesmitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der abgegeben Stimmen beschlossen.
(3) Das jeweilige Wahlprogramm wird durch die Landesmitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der abgegeben Stimmen beschlossen.
(4) Bei der Ermittlung qualifizierter Mehrheiten werden passive Enthaltungen, aktive Enthaltungen und ungültige Stimmen gleich behandelt und zählen bei der Ermittlung der Mehrheit nicht als abgegebene Stimmen.
GO-Antrag auf Meinungsbild wie Antrag 8 abgestimmt werden würde ergibt sehr positives Meinungsbild.
Die Antragsteller erklären, dass sie wünschen, vor der Abstimmung Antrag 49 in Antrag 8 einzuarbeiten, um Inkonsistenzen mit der geltenden Geschäftsordnung zu vermeiden.
Antrag 8 einschließlich durch Änderungen durch Antrag 49 wird in offener Abstimmung mit mehr als 2/3 Mehrheit und nur einzelnen Gegenstimmen angenommen.
Die Behandlung des Antrags 54 von Siegfried Schlosser wird auf Sonntag verschoben.
Bericht der Rechnungsprüfer
Rechnungsprüfer Rik Aulfes berichtet, dass er auf Vorstandsbeschluss im Vorfeld der Mitgliederversammlung zusammen mit Jana Wisniowska Einblick in die Bücher der Partei genommen hat.
Er stellt fest, dass die Buchhaltung im Sinne der Mitglieder korrekt ist und schlägt die Entlastung des Vorstands vor.
Diskussion über den Art und Umfang der Rechnungsprüfung.
Entlastung des Vorstands
In offener Abstimmung beschließt die Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstands mit mehr als 2/3 Mehrheit.
Als Information wird bekanntgegeben, dass nunmehr 166 Piraten akkreditiert sind.
Debatte über Vorstandsgröße- und Zusammensetzung
Es liegen 4 Anträge hierzu vor:
1. Antrag: LMV/2010.1_B_0017
Antrag Nr.: LMV/2010.1_B_0017 eingereicht am 23.2.2010 von Christopher Lauer
Antrag im Liquid Feedback: –
Diskussion: -
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Der auf der Landesmitgliederversammlung zu wählende Landesvorstand besteht aus fünf Mitgliedern:
1. Vorsitzender
2. Stellvertretender Vorsitzender
3. Schatzmeister
4. Beisitzer
5. Beisitzer
Der Landesvorstand möge sich nach seiner Konstituierung eine Geschäftsordnung mit Geschäftsverteilung geben, die er an zentraler Stelle veröffentlicht.
2. Antrag: LMV/2010.1_B_0036
Antrag Nr.: LMV/2010.1_B_0036 eingereicht am 25.2.2010 von Robin Kuck übernommen von Pavel Mayer
Antrag im Liquid Feedback : -
Diskussion: -
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Der auf der Landesmitgliederversammlung zu wählende Landesvorstand besteht aus sieben Mitgliedern:
1. Vorsitzender
2. Stellvertretender Vorsitzender
3. Schatzmeister
4. Beisitzer
5. Beisitzer
6. Beisitzer
7. Beisitzer
Der Landesvorstand möge sich nach seiner Konstituierung eine Geschäftsordnung mit Geschäftsverteilung geben, die er an zentraler Stelle veröffentlicht.
3. Antrag: LMV/2010.1_B_0044
Antrag Nr.: LMV/2010.1_B_0044 eingereicht am 26.2.2010 von Barbara Jana Wisniowska
Antrag im Liquid Feedback: –
Diskussion: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Janapirat/Antrag_stellv._Schatzmeister
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Der auf der Landesmitgliederversammlung zu wählende Landesvorstand besteht aus sieben Mitgliedern:
1. Vorsitzender
2. Stellvertretender Vorsitzender
3. Schatzmeister
4. Stellvertretender Schatzmeister
5. Beisitzer
6. Beisitzer
7. Beisitzer
4. Antrag: LMV/2010.1_B_0055
Antrag Nr.: LMV/2010.1_B_0055 eingereicht am 27.2.2010 von Martin Riesner
Antrag im Liquid Feedback: –
Diskussion: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Janapirat/Antrag_stellv._Schatzmeister
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Der auf der Landesmitgliederversammlung zu wählende Landesvorstand besteht aus sieben Mitgliedern:
1. Vorsitzender
2. Stellvertretender Vorsitzender
3. Schatzmeister
4. Stellvertretender Schatzmeister
5. Generalsekretär
6. Beisitzer
7. Beisitzer
Der Landesvorstand möge sich nach seiner Konstituierung eine Geschäftsordnung mit Geschäftsverteilung geben, die er an zentraler Stelle veröffentlicht. Ich beantrage, dass der stellvertretender Schatzmeister und der Generalsekretär ausdrücklich gewählt wird.
Diskussion
Pavel Mayer stellt einen GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung, die vier Anträge auf gemeinsam zu behandeln. Der Antrag wird angenommen.
Robin Kuck zieht Antrag 36 zurück, Pavel Mayer übernimmt den Antrag.
Andreas Baum stellt GO-Antrag auf automatisches Schließen der Redeliste. Der Antrag wird mit 67 Nein und 45 Ja-Stimmen abgelehnt.
Es wird eine ausführliche Diskussion über Zusammensetzung des zukünftigen Vorstands geführt.
Ein GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit 2 min wird angenommen. Ein GO-Antrag auf Schließung der Redeliste wird angenommen.
Diskussion über Zusammensetzung des Vorstands geht weiter.
Ein Antrag, den Vorstand in Einzelpositionen zu wählen, wird gestellt und abgelehnt.
Ein GO-Antrag auf Meinungsbild, ob Vorstand mit oder ohne Funktionszuschreibungen gewählt werden, ergibt kein eindeutiges Meinungsbild.
Simon Weiß wird vom Wahlleiter als zusätzlicher Wahlhelfer benannt.
Abstimmung
Es wird nach neuer Geschäftsordnung ein offenes Approval Voting über die vier konkurrierende Anträge durchgeführt.
Schritt 1
Antrag 1 (Nr. 17) Christopher Lauer (3+2) erhält 58 Ja-Stimmen Antrag 2 (Nr. 36) Pavel Mayer (3+4) erhält 93 Ja-Stimmen Antrag 3 (Nr. 44) Jana Wisniowska (4+3) erhält 65 Ja-Stimmen Antrag 4 (Nr. 55) Martin Riesner (5+2) erhält 60 Ja-Stimmen
Schritt 2
Es wird eine Stichwahl zwischen Antrag 36 und Antrag 44 durchgeführt.
Antrag Nr. 36 erhält 84 Stimmen Antrag Nr. 44 erhält 64 Stimmen
Schritt 3
Antrag 36 wird abgestimmt und mit Mehrheit angenommen.
Ein GO-Antrag auf Pause wird abgelehnt.
Wahl des Vorstandsvorsitzenden
Der Wahlleiter eröffnet den Tagesordnungspunkt Wahl des Vorstandsvorsitzenden.
Der Wahlleiter fragt nach Kandidaten.
Es melden sich die im Wiki eingetragen Kandidaten:
1. Andreas Baum 2. Bernd Brincken 3. Gerwald Claus-Brunner 4. Heide Hagen
Auf Nachfrage melden sich keine weiteren Kandidaten.
Die Liste wird geschlossen.
Die Kandidaten für den Vorstandsvorsitz stellen sich vor.
Die Kandidaten werden in einer Fragerunde gemeinsam befragt.
Ein GO-Antrag auf Schließung der Redeliste wird mit großer Mehrheit angenommen.
Wahlgang zum Vorstandsvorsitzenden
Der Wahlleiter kündigt die geheime Wahl des Vorstandsvorsitzenden an. Der Wahleiter erläutert das Wahlverfahren.
Er erklärt. dass der Stimmzettel #02 des Stimmblocks für diesen Wahlgang zu verwenden ist.
Die Wahlhelfer zeigen der Versammlung die leeren Urnen. Der Wahlleiter eröffnet die Abstimmung. Abstimmung wird durchgeführt. Wahlleiter fragt, ob noch jemand nicht abgestimmt werden. Der Wahlleiter schließt die Stimmabgabe.
Ergebnis der Wahl des Vorstandsvorsitzenden
Abgegebene Stimmen: 164, davon sind vier ungültig.
1. Andreas Baum erhält 127 Ja-Stimmen 2. Bernd Brincken erhält 35 Ja-Stimmen 3. Gerwald Claus-Brunner erhält 8 Ja-Stimmen 4. Heide Hagen erhält 85 Ja-Stimmen
Damit ist Andreas Baum zum Landesvorsitzenden gewählt. Andreas Baum nimmt die Wahl an.
Wahl zum Stellvertretenden Vorsitzenden
Neben den bereits im Wiki angekündigten Kandidaten (s.u.) erfolgt eine Spontankandidatur von Erich Herlt.
Antrag Jochen Pfeifer: nur die Kandidaten sollen sich vorstellen und in die Fragerunde aufgenommen werden, die sich noch nicht vorgestellt haben.
Pavel Mayer bittet darum, nur noch neue Fragen zu stellen. Der Antrag wird vom Versammlungsleiter als Appell an die Kandidaten und Antragsteller betrachtet.
Der Antrag von Jochen Pfeifer wird angenommen.
Der Wahlleiter schließt die Kandidatur. Zur Kandidatur stehen:
1. Florian Bischof 2. Stephan Bliedung 3. Bernd Brincken 4. Gerwald Claus-Brunner 5. Heide Hagen 6. Erich Herlt 7. Eric Lüders 8. Manuela Schauerhammer
Florian Bischof stellt sich vor. Stefan Bliedung stellt sich vor. Erich Herlt stellt sich vor. Eric Lüders stellt sich vor. Manuela Schauerhammer stellt sich vor.
Es findet eine ausführliche Frage und Antwortrunde statt.
Ein GO-Antrag auf Schließung der Redeliste wird nach Abstimmung angenommen.
Wahlgang zum stellvertretenden Vorsitzenden
Der Wahlleiter erklärt, dass Stimmzettel #03 verwendet wird. Die Wahlhelfer zeigen der Versammlung die leeren Urnen. Der Wahlleiter eröffnet die Abstimmung. Abstimmung wird durchgeführt. Wahlleiter fragt, ob noch jemand nicht abgestimmt werden. Der Wahlleiter schließt nach mehreren Aufrufen, die Stimme abzugeben, und keiner weiteren Meldung den Urnengang.
Der Wahlleiter erklärt, dass das offizielle Ergebnis erst am nächsten Tag verkündet werden wird, keine Zeit mehr verbleibt.
Eine erste Auszählung erfolgt öffentlich im separaten Raum. Nach der ersten Auszählung werden die Wahlscheine in Umschlägen verpackt und versiegelt.
Ein vorläufiges Ergebnis wird von Beobachtern der Wahl über Twitter verbreitet.
Gerhard Anger vertagt den Landesparteitag auf Sonntag 10:00 Uhr, keine Gegenrede.
Samstag, den 27.2.2010 (Zweiter Tag)
Die Versammlung wird vom Versammlungsleiter Gerhard Anger um 10:00 Uhr wieder eröffnet.
Der Wahlleiter und die Wahlhelfer nehmen zwei weitere öffentliche Auszählungen der Stimmzettel vom Wahlgang zum stellvertretenden Vorsitzenden vor, das Ergebnis weicht nur in einer Stimme von der vorläufigen Auszählung vom Vortag ab.
Ergebnis des Wahlgangs zum stellvertretenden Vorsitzenden
Der Wahleiter verkündet das Wahlergebnis.
161 abgegebene Stimmen, 2 davon sind ungültig.
Erich Herlt erhält 1 Ja-Stimme Gerwald Claus-Brunner erhält 10 Ja-Stimmen Stephan Bliedung erhält 26 Ja-Stimmen Bernd Brinken erhält 27 Ja-Stimmen Eric Lüders erhält 55 Ja-Stimmen Florian Bischof erhält 88 Ja-Stimmen Heide Hagen erhält 88 Ja-Stimmen Manuela Schauerhammer erhält 90 Ja-Stimmen
In der Reihenfolge des Stimmzettels:
1. Florian Bischof erhält 88 Ja-Stimmen 2. Stephan Bliedung erhält 26 Ja-Stimme 3. Bernd Brincken erhält 27 Ja-Stimmen 4. Gerwald Claus-Brunner erhält 10 Ja-Stimmen 5. Heide Hagen erhält 88 Ja-Stimmen 6. Erich Herlt erhält 1 Ja-Stimme 7. Eric Lüders erhält 55 Ja-Stimmen 8. Manuela Scheuerhammer erhält 90 Ja-Stimmen
Damit ist Manuela Schauerhammer gewählt. Manuela Schauerhammer nimmt die Wahl an.
Wahl zum Schatzmeister
Der Wahlleiter fragt nach Kandidaten. Die folgenden Kandidaten melden sich.
1. Rik Aulfes 2. Katja Dathe 3. Jana Barbara Wisniowska
Der Wahlleiter schließt die Kandidatenliste und ruft zur Vorstellung auf.
Die Kandidaten stellen sich vor und werden ausführlich befragt.
Ein GO-Antrag auf Schließung der Redeliste wird ohne Gegenrede angenommen.
Ein GO-Antrag auf Änderung der Wahlordnung wird mündlich gestellt:
Die Wahlordnung soll dahingehend geändert werden, dass Kandidaten zur Wahl eine 2/3-Mehrheit benötigen sollen und so lange Stichwahlen durchgeführt werden, bis ein Kandidat eine solche Mehrheit erreicht.
Der Antrag wird nach kurzer Diskussion mit großer Mehrheit abgelehnt.
Der Wahlleiter erklärt, dass Stimmzettel #25 verwendet wird. Die Wahlhelfer zeigen der Versammlung die leeren Urnen. Der Wahlleiter eröffnet die Abstimmung. Abstimmung wird durchgeführt. Wahlleiter fragt, ob noch jemand nicht abgestimmt werden. Der Wahlleiter schließt nach mehreren Aufrufen, die Stimme abzugeben, und keiner weiteren Meldung den Urnengang.
Ergebnis der Wahl zum Schatzmeister
Der Wahlleiter verkündet das Ergebnis:
139 abgegebene Stimmen, davon ungültig: 6
1. Rik Aulfes erhält 43 Ja-Stimmen 2. Katja Dathe erhält 97 Ja-Stimmen 3. Jana Barbara Wisniowska erhält 50 Ja-Stimmen
Katja Dathe ist damit gewählt. Katja Dathe nimmt die Wahl an.
Wahl der Beisitzer im Vorstand
Der Wahlleiter bittet um Vorschläge oder Kandidaturen.
Es stehen folgende Kandidaten zur Wahl:
1. Florian Bischof 2. Stephan Bliedung 3. Georg von Boroviczeny 4. Bernd Brincken 5. Gerwald Claus-Brunner (Deuterium) 6. Heide Hagen 7. Axel Kistner 8. Eric Lüders 9. Frank Mai 10. Pavel Mayer 11. Martin Riesner (Amon)
Der Wahlleiter schließt die Kandidatenliste.
Bernd Brincken zieht seine Kandidatur zurück. Der Wahlleiter erklärt, dass Kandidat Nr. 4 nicht mehr zur Wahl steht und nicht angkreuzt werden soll. Die Nummerierung der Kandidaten wird nicht mehr verändert.
Der Wahlleiter erklärt, dass Stimmzettel #26 verwendet wird.
Die Kandidaten, die sich bisher noch nicht vorgestellt haben, stellen sich vor.
Georg von Boroviczeny stellt sich vor. Axel Kistner stellt sich vor. Frank Mai stellt sich vor. Pavel Mayer stellt sich vor. Martin Riesner stellt sich vor.
Alle Kandidaten stellen sich der Befragung.
Ein GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf eine Minute angenommen. Ein GO-Antrag auf Schließung der Redeliste wird abgelehnt. Ein GO-Antrag auf Schließung der Redeliste angenommen.
Fragerunde
GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste wird abgelehnt.
Der Wahlleiter erklärt erneut, dass Stimmzettel #26 verwendet wird. Die Wahlhelfer zeigen der Versammlung die leeren Urnen. Der Wahlleiter eröffnet die Abstimmung. Abstimmung wird durchgeführt. Wahlleiter fragt, ob noch jemand nicht abgestimmt werden. Der Wahlleiter schließt nach mehreren Aufrufen, die Stimme abzugeben, und keiner weiteren Meldung den Urnengang.
Ergebnis der Wahl der Beisitzer im Vorstand
Nach Auszählung verkündet der Wahlleiter das Ergebnis:
147 Piraten sind akkreditiert
144 Stimmen wurden abgegeben, 2 davon waren ungültig Stimmen
Gerwald Claus-Brunner erhält 14 Ja-Stimmen Georg von Boroviczeny erhält 15 Ja-Stimmen Stephan Bliedung erhält 28 Ja-Stimmen Frank Mai erhält 59 Ja-Stimmen Eric Lüders erhält 62 Ja-Stimmen Martin Riesner erhält 64 Ja-Stimmen Axel Kistner erhält 79 Ja-Stimmen Pavel Mayer erhält 80 Ja-Stimmen Heide Hagen erhält 86 Ja-Stimmen Florian Bischof erhält 98 Ja-Stimmen
Zu Besitzern im Vorstand gewählt sind:
Axel Kistner Pavel Mayer Heide Hagen Florian Bischof
Die Gewählten nehmen die Wahl an.
Wahl des Schiedsgerichts
Vorstellung zur Wahl des Schiedsgerichtes
Der Wahlleiter bittet um Vorschläge oder Kandidaturen.
Es stehen folgende Kandidaten zur Wahl:
1 Stephan Bliedung 2 Martin Delius 3 Paul Henke 4 Michael (Mike) Herbst 5 Vera Kreuter 6 Phillip Magalski 7 Fabio Reinhardt 8 Claudia Schmidt 9 Burkhard Schröder 10 Jana Barbara Wisniowska
Die Kandidaten stellen sich vor.
Es werden Fragen an die Schiedsgerichtskandidaten gestellt.
Ein GO Antrag auf Schließung der Redeliste wird nicht angenommen.
Nachdem niemand mehr Fragen hat, wird zur Wahl übergegangen.
Der Wahlleiter erklärt erneut, dass Stimmzettel #27 verwendet wird. Die Wahlhelfer zeigen der Versammlung die leeren Urnen. Der Wahlleiter eröffnet die Abstimmung. Abstimmung wird durchgeführt. Wahlleiter fragt, ob noch jemand nicht abgestimmt werden. Der Wahlleiter schließt nach mehreren Aufrufen, die Stimme abzugeben, und keiner weiteren Meldung den Urnengang.
Ergebnis der Wahlen zum Schiedsgericht
Der Wahlleiter verkündet das Ergebnis:
142 Stimmzettel wurden abgegeben, einer 1 davon war ungültig
1 Stephan Bliedung erhält 44 Ja-Stimmen 2 Martin Delius erhält 90 Ja-Stimmen 3 Paul Henke erhält 54 Ja-Stimmen 4 Michael (Mike) Herbst erhält 84 Ja-Stimmen 5 Vera Kreuter erhält 61 Ja-Stimmen 6 Phillip Magalski erhält 60 Ja-Stimmen 7 Fabio Reinhardt erhält 27 Ja-Stimmen 8 Claudia Schmidt erhält 82 Ja-Stimmen 9 Burkhard Schröder erhält 59 Ja-Stimmen 10 Jana Barbara Wisniowska erhält 48 Ja-Stimmen
Gewählt sind:
Martin Delius Michi Herbst Claudia Schmidt Vera Kreuter Phillip Magalski
Martin Delius nimmt die Wahl an. Michi Herbst nimmt die Wahl an. Claudia Schmidt nimmt die Wahl an. Vera Kreuter nimmt die Wahl an. Phillip Magalski nimmt die Wahl an.
Wahl der stellvertretenden Schiedsrichter
Der Wahlleiter bittet um Vorschläge und Kandidaturen.
Simon Kowalewski tritt vom Amt des Wahlhelfers zurück und stellt sich zur Wahl. Martin Delius wird zum Wahlhelfer ernannt.
Es kandidieren:
1. Stephan Bliedung 2. Paul Henke 3. Simon Kowalewksi 4. Burkhard Schröder 5. Hartmut Semken 6. Jana Barbara Wisniowka
Die neuen Kandidaten stellen sich vor.
Es werden Fragen an die neuen Kandidaten gestellt.
Nachdem niemand mehr Fragen hat, wird zur Wahl übergegangen.
Der Wahlleiter erklärt erneut, dass Stimmzettel #28 verwendet wird. Die Wahlhelfer zeigen der Versammlung die leeren Urnen. Der Wahlleiter eröffnet die Abstimmung. Abstimmung wird durchgeführt. Wahlleiter fragt, ob noch jemand nicht abgestimmt werden. Der Wahlleiter schließt nach mehreren Aufrufen, die Stimme abzugeben, und keiner weiteren Meldung den Urnengang.
Ergebnis der Wahl der stellvertretenden Schiedsrichter
Der Wahlleiter verkündet das Ergebnis:
135 abgegebene Stimmen, davon ist eine ungültig.
1. Stephan Bliedung 42 2. Paul Henke 47 3. Simon Kowalewksi 51 4. Burkhard Schröder 49 5. Hartmut Semken 85 6. Jana Barbara Wisniowka 49
Gewählt sind:
Hartmut Senken Simon Kowalewski
Hartmut Semken nimmt Wahl an. Simon Kowalewski nimmt Wahl an.
Pause nach Wahl zu den Rechnungsprüfern durch GO-Antrag restlos gestrichen.
Wahl der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 2010
Der Wahlleiter bittet um Vorschläge/Kandidaturen.
Kandidaten sind:
Frederik Bordfeld Georg von Boroviczeny Daniel Breede Merle von Wittich
Fred Bordfeld tritt vom Wahlhelferamt zurück. Wolfram Pries wird vom Wahlleiter zum Wahlhelfer ernannt.
Es werden Fragen an die neuen Kandidaten gestellt.
Nachdem niemand mehr Fragen hat, wird zur Wahl übergegangen.
Der Wahlleiter erklärt, dass Stimmzettel #29 verwendet wird. Die Wahlhelfer zeigen der Versammlung die leeren Urnen. Der Wahlleiter eröffnet die Abstimmung. Abstimmung wird durchgeführt. Wahlleiter fragt, ob noch jemand nicht abgestimmt werden. Der Wahlleiter schließt nach mehreren Aufrufen, die Stimme abzugeben, und keiner weiteren Meldung den Urnengang.
Ergebnis der Wahl der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 2010
Abgegebene Stimmen: 131, davon 1 ungültig.
Frederik Bordfeld 52 Georg von Boroviczeny 57 Daniel Breede 85 Merle von Wittich 64
Damit sind gewählt:
Daniel Breede Merle von Wittich
Daniel Breede nimmt die Wahl an. Merle von Wittich nimmt Wahl an.
Abstimmung der weiteren Tagesordnung
Die folgende Tagesordnung wird vorgestellt und von der Versammlung angenommen
Reihenfolge der Anträge – SATZUNG S0056 Regelung zum Parteiausschluss S0054 Einberufung LMV, a.o. LMV S0011 Liquid Democracy S0059 Gegenantrag (Martin Häcker) S0009 Bezirksverbände: GV + BV 0 bzw. 3 S0010 Bezirksverbände: GV + BV 42 S0025 Bezirksverbände: GV + BV 23 S0035 Keine Bezirksverbände S0058 keine (weiteren) Gebietsverbände durch Gebietsversammlung S0026 – S0029 Parteispenden Mayer S0045 – S0048 Parteispenden Baum P0060 Parteispenden von Boroviczeny S0001 Antragsfrist S0002 Kandidaturfrist S0003 vorgezogene Stimmabgabe
Antrag Nr.: LMV/2010.1_B_0056
Der folgende Antrag wird von Christopher Lauer vorgestellt:
Antrag Nr.: LMV/2010.1_B_0056 eingereicht am 27.2.2010 von Cristopher Lauer
Antrag auf Änderung der Satzung:
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen § 14 Absatz 4 wie folgt zu ändern:
§ 14
(4) Ordnungsmaßnahmen werden vom Landesvorstand beschlossen. Die Ordnungsmaßnahme des Parteiausschlusses ist hiervon ausgenommen.
Der Satzungsänderungsantrag LMV/2010.1_B_0056 wird ohne Diskussion mit mehr als 2/3 Mehrheit in offener Abstimmung angenommen.
Antrag Nr.: LMV/2010.1_B_0054
Der Antrag wir von Siegfried Schlosser vorgestellt:
Antrag Nr.: LMV/2010.1_B_0054 eingereicht am 27.2.2010 von Siegfried Schlosser
Die Landesmitgliederversammlung möge in der redaktionell überarbeiteten Satzung, sofern sie beschlossen wurde, den entsprechenden Paragraphen durch folgenden Text ersetzen:
Änderungsantrag zu § 7 Nr.4 der Satzung
Ich beantrage, die dort genannte Frist von “mindestens sechs Wochen” auf “mindestens vier Wochen” zu ändern.
Änderungsantrag z $ 7 Nr. 10 hier fehlt die Möglichkeit, eine außerordentliche LMV
a) durch den Vorstand
b) auf Antrag von 10% der Piraten des Landesverbandes Berlin einberufen zu können.
Der Satzungsänderungsantrag LMV/2010.1_B_0056 wird nach kurzer Diskussion mit mehr als 2/3 Mehrheit in offener Abstimmung angenommen.
Liquid Democracy Satzungsanträge
Der Antrag, die vorliegenden Anträge zur Verankerung von Liquid Democracy in der Satzung gemeinsam zu beraten wird angenommen.
Die Redezeitbegrenzung wird aufgehoben ohne Gegenrede.
Antrag Nr.1: LMV/2010.1_S_0011
Antrag Nr.: LMV/2010.1_S_0011 eingereicht am 23.2.2010 von Andreas Nitsche, Axel Kistner, Björn Swierczek, Heide Hagen, Jan Behrens, Martin Delius, Martin Haase
Antrag im Liquid Feedback (LD) : https://lqpp.de/be/initiative/show/292.html
Diskussion: http://wiki.piratenpartei.de/BE:LiquidFeedback_Themendiskussion/156
Die Landesmitgliederversammlung möge in der redaktionell überarbeiteten Satzung, sofern sie beschlossen wurde, die entsprechenden Paragraphen durch folgenden Text ersetzen. Für den Fall, dass die redaktionell überarbeitete Satzung nicht beschlossen wurde, möge die Landesmitgliederversammlung nachfolgenden Text trotzdem in die Satzung aufnehmen und Numerierung und Verweise entsprechend logisch ändern.
§ 11 LIQUID DEMOCRACY
(1) Die Piratenpartei Deutschland Berlin nutzt zur Willensbildung über das Internet eine geeignete Software. Diese muss die „Anforderungen für den Liquid Democracy Systembetrieb“ erfüllen, welche vom Vorstand beschlossen werden.
Die Mindestanforderungen sind: a) Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, Anträge im System zu stellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen jedoch für alle Mitglieder gleich sein.
b) Das System muss ohne Moderatoren auskommen.
c) In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht gegen den Willen des Antragstellers von anderen Mitgliedern verändert oder gelöscht werden können.
d) Jedem Mitglied muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich sein, Alternativanträge einzubringen.
e) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. Mitgliedern muss es möglich sein, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig.
f) Es muss möglich sein, die eigene Stimme mindestens themenbereichsbezogen durch Delegation an ein anderes Mitglied zu übertragen. Diese Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein und übertragenes Stimmgewicht muss weiter übertragen werden können. Selbstgenutztes Stimmgewicht darf nicht weiter übertragen werden.
(2) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb des Systems sicher.
(3) Jedem Mitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer Abstimmung darf der Zugriff auf die jeweiligen Abstimmdaten anderer Mitglieder vorübergehend gesperrt werden.
(4) Die Organe sind gehalten, das Liquid Democracy System zur Einholung von Meinungsbildern zur Grundlage ihrer Beschlüsse zu nutzen. Das Schiedsgericht ist davon ausgenommen.
(5) Die Organe der Partei sind angehalten, die Anträge, die im Liquid Democracy System positiv beschieden wurden, vorrangig zu behandeln.
(6) Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach der Satzung stimmberechtigt ist. Jeder Pirat erhält genau einen persönlichen Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.
(7) Verstößt ein Nutzer wiederholt und in erheblichem Maße gegen die Nutzungsbedingungen des Systems, so kann der Vorstand als Ordnungsmaßnahme dem Nutzer auf Zeit das Recht entziehen, Anträge oder andere Texte in das System einzustellen. Im Falle technischer Angriffe auf das System, die von einem angemeldeten Benutzer ausgehen, kann dieses Benutzerkonto durch Administratoren vorübergehend gesperrt werden.
(8) Alle Regelungen des § 11 „Liquid Democracy“ gelten für jede Gebietsversammlung gemäß § 9 dieser Satzung sowie für jeden Bezirksverband einschließlich seiner etwaigen Untergliederungen gemäß § 10 dieser Satzung entsprechend.
§ 14 ORDNUNGSMASSNAHMEN
(2) Ordnungsmaßnahmen sind:
1. Verwarnung,
2. Verweis,
3. Entzug des Antragsrechts im Liquid Democracy System auf Zeit,
4. Enthebung von einem Parteiamt,
5. Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden
6. Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland
Antrag Nr.2: LMV/2010.1_S_0059
Antrag Nr.: LMV/2010.1_S_0059 eingereicht am 28.2.2010 von Martin Häcker Die Landesmitgliederversammlung möge alternativ zu Antrag LMV/2010.1_S_0011 in der redaktionell überarbeiteten Satzung, sofern sie beschlossen wurde, die entsprechenden Paragraphen durch folgenden Text ersetzen/ergänzen:
§ 11 LIQUID DEMOCRACY
(1) Die Piratenpartei Deutschland Berlin nutzt zur Willensbildung über das Internet eine geeignete Software. Diese muss die „Anforderungen für den Liquid Democracy Systembetrieb“ erfüllen, welche vom Vorstand beschlossen werden. Die Mindestanforderungen sind:
a) Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, Anträge im System zu stellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen jedoch für alle Mitglieder gleich sein.
b) gestrichen
c) In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht gegen den Willen des Antragstellers von anderen Mitgliedern verändert oder gelöscht werden können.
d) Jedem Mitglied muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich sein, Alternativanträge einzubringen.
e) gestrichen
f) Es muss möglich sein, die eigene Stimme mindestens themenbereichsbezogen durch Delegation an ein anderes Mitglied zu übertragen. Diese Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein und übertragenes Stimmgewicht muss weiter übertragen werden können. Selbstgenutztes Stimmgewicht darf nicht weiter übertragen werden.
(2) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb des Systems sicher.
(3) Jedem Mitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer Abstimmung darf der Zugriff auf die jeweiligen Abstimmdaten anderer Mitglieder vorübergehend gesperrt werden.
(4) Die Organe sind gehalten, das Liquid Democracy System zur Einholung von Meinungsbildern zur Grundlage ihrer Beschlüsse zu nutzen. Das Schiedsgericht ist davon ausgenommen.
(5) Die Organe der Partei sind angehalten, die Anträge, die im Liquid Democracy System positiv beschieden wurden, vorrangig zu behandeln.
(6) Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach der Satzung stimmberechtigt ist. Jeder Pirat erhält genau einen persönlichen Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.
(7) Verstößt ein Nutzer wiederholt und in erheblichem Maße gegen die Nutzungsbedingungen des Systems, so kann der Vorstand als Ordnungsmaßnahme dem Nutzer auf Zeit das Recht entziehen, Anträge oder andere Texte in das System einzustellen. Im Falle technischer Angriffe auf das System, die von einem angemeldeten Benutzer ausgehen, kann dieses Benutzerkonto durch Administratoren vorübergehend gesperrt werden.
(8) Alle Regelungen des § 11 „Liquid Democracy“ gelten für jede Gebietsversammlung gemäß § 9 dieser Satzung sowie für jeden Bezirksverband einschließlich seiner etwaigen Untergliederungen gemäß §10 dieser Satzung entsprechend.
Begründung: Dieser Satzungsantrag regelt zu viele Details die nicht innerhalb der Satzung geregelt werden sollten.
Zu 11.1.b Es ist wichtiger, dass Liquid Democracy eingeführt wird, als dass es ohne Moderation auskommt – falls das System sich nicht als troll-resistent erweist, darf das nicht die Einführung von Liquid Democracy scheitern lassen. Zu 11.1.e Das eingesetzte Abstimmungsverfahren ist Teil des jeweiligen Tools und der Philosophie der Entwickler, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, welches zu den besten Ergebnissen führt. Die Diskussion darüber sollte offen bleiben und auch die Möglichkeit, andere Verfahren zu testen, ohne dass eine 2/3 Mehrheit auf einer LMV dafür notwendig ist. Sollte der Antrag beschlossen werden, soll die Nummerierung durchgängig gemacht werden – sie ist zur einfacheren Vergleichbarkeit noch wie im Original-Antrag.
Beginn der Diskussion, Begrenzung der Redezeit auf 2 Minuten
GO-Antrag auf Einholen eines Meinungsbildes: Mehrheitlich für den 1. Antrag
GO-Antrag auf Einholen eines Meinungsbildes: Mehrheitlich gegen den 2. Antrag
GO-Antrag auf Schließung der Redeliste: Redeliste ist geschlossen
GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners Bernd Brincken: angenommen
Abstimmung über die Satzungsanträge S0011 und S0059
GO-Antrag auf geheime Abstimmung: 59 dafür 68 dagegen, offene Abstimmung beschlossen
Schritt1
S0011 gewinnt offene Stichwahl gegen S0059.
Schritt2
S0011 wird abgestimmt, bei 13 Gegenstimmen wird der Antrag mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Es kommt zu einer großen Beifallsbekundung. Viele Teilnehmer erheben sich von ihren Sitzen. Ein Hauch von Geschichte weht durch den Saal.
Satzungsanträge zum Thema Gliederungen
Es wird ein Antrag auf gemeinsame Beratung der Anträge S0009 S0010 S0025 S0035 S0058 gestellt.
Die gemeinsame Beratung wird mehrheitlich in offener Abstimmung beschlossen.
Der Antrag S0009 wird vorgestellt:
Antrag S0009
Antrag Nr.: LMV/2010.1_S_0009 eingereicht am 23.2.2010 von Christopher Lauer, Claudia Schmidt, Pavel Mayer geändert am 28.2.210
Antrag im Liquid Feedback (Quorum 42) : https://lqpp.de/be/initiative/show/352.html
Antrag im Liquid Feedback (Quorum 23) : https://lqpp.de/be/initiative/show/256.html
Antrag im Liquid Feedback (LD) : https://lqpp.de/be/initiative/show/259.html
Diskussion: http://wiki.piratenpartei.de/BE:LiquidFeedback_Themendiskussion/156
Dieser Entwurf enthält eine Änderung der redaktionell überarbeiteten Satzung, die Gebietsversammlungen und die Gründung von Bezirksverbänden regelt, wobei 5% der Mitglieder eines Bezirks auf einer Gebietsversammlung die Gründung eines Bezirksverbands beschliessen können.
Die Landesmitgliederversammlung möge in der redaktionell überarbeiteten Satzung, sofern sie beschlossen wurde, die entsprechenden Paragraphen durch folgenden Text ersetzen/ergänzen:
§ 1 NAME, SITZ UND BETÄTIGUNGSBEREICH
(5) Der Landesverband Berlin kann sich in Bezirksverbände gliedern.
§ 6 ORGANE DES LANDESVERBANDES
(1) Die Landesmitgliederversammlung
(2) Der Landesvorstand
(3) Die Gebietsversammlungen
§ 9 GEBIETSVERSAMMLUNGEN
(1) Eine Gebietsversammlung ist die Versammlung aller Piraten eines Berliner Verwaltungsbezirks, Wahlkreisverbands, Ortsteils oder Wahlkreises.
(2) Die Gebietsversammlung ist ein Organ des niedrigsten Gebietsverbands, der das Gebiet vollständig umfasst. Dieser Gebietsverband wird im Folgenden als „zuständiger Verband“ bezeichnet. Ist das Gebiet der Gebietsversammlung identisch mit dem Gebiet des zuständigen Verbands, so ist die Gebietsversammlung zugleich das höchste Organ dieses Verbands.
(3) Der Vorstand des zuständigen Verbands vertritt die Interessen der Gebietsversammlung nach Maßgabe ihrer Beschlüsse, sofern die Gebietsversammlung keine Personen aus ihrer Mitte damit beauftragt. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des zuständigen Verbands sind befugt, die Wahlvorschläge für Wahlen zu Volksvertretungen einzureichen und zu unterzeichnen, soweit hierüber keine gesetzlichen Vorschriften bestehen. Wahlvorschläge werden von der jeweils größten Gebietsversammlung bestimmt, die nach dem Wahlgesetz möglich ist.
(4) Die Gebietsversammlung entscheidet je nach Gebietsart über
1. die Aufstellung von Kandidaten für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung
2. die Aufstellung von Direktkandidaten für die Wahl zum Abgeordnetenhaus entsprechend den gesetzlichen Regelungen.
3. Die Aufstellung von Direktkandidaten für Bundestagswahlkreise
4. Wichtige, ausschliesslich das Gebiet betreffende politische Fragen
5. über die Gründung eines Bezirksverbandes entsprechend § 10 (1)
6. gegebenenfalls weitere ihr nach der Satzung des zuständigen Verbands zukommende Aufgaben
(5) Stimmberechtigt ist jeder nach dem Landes- oder Bundeswahlgesetz im Gebiet wahlberechtigte Pirat, der nicht länger als 3 Monate mit seinem Mitgliedsbeitrag im Rückstand ist. Ist die Gebietsversammlung höchstes Organ des zuständigen Verbands, so haben auch vom Verband aufgenommenen Mitglieder ohne Wahlrecht im Gebiet ein Stimmrecht in allen Wahlen und Abstimmungen, bei denen dies nicht vom Wahlgesetz ausgeschlossen ist.
(6) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des zuständigen Verbands einberufen, wenn
1. der betreffende Vorstand es beschliesst
2. mindestens 10% der und mindestens drei Mitglieder des Gebiets es verlangen
3. Entscheidungen nach Absatz 4 dieses Paragrafen anstehen
(7) Gibt sich die Gebietsversammlung keine eigene Wahl- und Geschäftsordnung, gilt die aktuelle Wahl- und Geschäftsordnung des zuständigen Verbands.
(8) Gebietsversammlungen können mit anderen Gebietsversammlungen oder der Landesmitgliederversammlung örtlich und zeitlich zusammengelegt werden und an einem beliebigen Ort innerhalb der Stadtgrenzen von Berlin stattfinden.
(9) Eine Gebietsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Piraten und mindestens 5% der Piraten des Gebiets akkreditiert sind.
(10) Für die Einladung zu einer Gebietsversammlung gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie zur Mitgliederversammlung des zuständigen Verbands. Der Vorstand des zuständigen Verbands kann jedoch abweichende Regelungen beschliessen, wenn die jeweilige Gebietsversammlung nicht zugleich das höchste Organ des Verbands ist.
§ 10 BEZIRKSVERBAND (1) Ein Bezirksverband besteht aus mindestens drei Piraten. Sein Tätigkeitsbereich umfasst den jeweiligen Verwaltungsbezirk des Landes Berlin. Bezirksverbände dürfen ihren Bedürfnissen entsprechend weitere Untergliederungen bilden. Der Bezirksverband ist gegründet, wenn die Gebietsversammlung eine Satzung für den Bezirksverband mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen verabschiedet.
(2) Bezirksverbände tragen den Namen „Piratenpartei Deutschland Berlin“ zuzüglich des Namens des Bezirkes.
(3) Gibt sich der Bezirksverband keine eigene Wahl- und Geschäftsordnung, gilt die aktuelle Wahl- und Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung.
(4) Eine Bezirksmitgliederversammlung ist zugleich die Gebietsversammlung eines Berliner Verwaltungsbezirks.
(5) Eine Bezirksmitgliederversammlung wählt einen Vorstand aus mindestens drei Piraten für den jeweiligen Bezirksverband. Dieser besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Ein Pirat des Vorstandes wird für die Beurkundung von Wahlvorschlägen nach den Wahlgesetzen benannt.
(6) Der Bezirksvorstand tagt mindestens einmal vierteljährlich.
(7) Der Bezirksverband entscheidet ausschließlich über 1. die den Bezirk betreffenden politischen Fragen,
2. den Haushalt des Bezirksverbands,
3. sonstige satzungsgemäße Angelegenheiten.
(8) Im Sinne der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland entspricht ein Berliner Bezirksverband einem Kreisverband.
(9) Der Bezirksverband kann bestimmte ihm nach Bundessatzung zufallende Verwaltungsaufgaben an den Landesverband übertragen. Der Landesverband hat bei Übernahme dieser Aufgaben Anspruch auf einen höheren Anteil aus den Parteigeldern.
(10) Gegen einen Bezirksverband können bei Vorliegen schwerwiegender Gründe die in §14(5) aufgezählten Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. Diese sind mit Zweidrittelmehrheit durch den Landesvorstand oder die einfache Mehrheit der Landesmitgliederversammlung auf Antrag des Vorstands zu beschließen. Zu schwerwiegenden Gründen zählen insbesondere:
1. grobe und beharrliche Verstöße gegen die Satzung oder die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland und/oder der Piratenpartei Deutschland Berlin
2. erhebliche Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung der Finanzen.
Beschließt der Landesvorstand die Auflösung oder Amtsenthebung des Bezirksvorstands, ist darüber auf der nächsten Landesmitgliederversammlung endgültig zu beschließen. Bis dahin führt der Landesvorstand kommissarisch die Geschäfte des Bezirksverbands.
Es wird ein GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung gestellt: "Es soll ein Antrag auf sofortige Abstimmung in die Geschäftsordnung aufgenommen werden." Der Antrag wird in offener Abstimmung abgelehnt.
Es wird ein GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf eine Minute gestellt. Der Antrag wird in offener Abstimmung abgelehnt.
Antrag S0010
S0010 wird vorgestellt
Er unterscheidet sich von Antrag S0009 nur in §10 Abs.1, in dem eine Anzahl von 42 akkreditierten Piraten als Gründungsquorum für einen Bezirksverband gefordert wird.
Antrag Nr.: LMV/2010.1_S_0010 eingereicht am 23.2.2010 von Axel Kistner, Eric Lüders geändert am 28.02.2010
Antrag im Liquid Feedback (Quorum 42) : https://lqpp.de/be/initiative/show/352.html
Diskussion: http://wiki.piratenpartei.de/BE:LiquidFeedback_Themendiskussion/156
Dieser Entwurf enthält eine Änderung der redaktionell überarbeiteten Satzung, die Gebietsversammlungen und die Gründung von Bezirksverbänden regelt, wobei 5% der Mitglieder eines Bezirks, mindestens aber 42 auf einer Gebietsversammlung die Gründung eines Bezirksverbands beschliessen können.
Die Landesmitgliederversammlung möge in der redaktionell überarbeiteten Satzung, sofern sie beschlossen wurde, die entsprechenden Paragraphen durch nachfolgenden Text ersetzen. Für den Fall, dass die redaktionell überarbeitete Satzung nicht beschlossen wurde, möge die Landesmitgliederversammlung nachfolgenden Text trotzdem in die Satzung aufnehmen und Numerierung und Verweise entsprechend logisch ändern.
§9 <identisch mit Antrag S0009>
§ 10 BEZIRKSVERBAND
(1) Ein Bezirksverband besteht aus mindestens drei Piraten. Sein Tätigkeitsbereich umfasst den jeweiligen Verwaltungsbezirk des Landes Berlin. Bezirksverbände dürfen ihren Bedürfnissen entsprechend weitere Untergliederungen bilden. Um einen Bezirksverband gründen zu können müssen auf einer Gebietsversammlung des Bezirks mindestens zweiundvierzig stimmberechtigte Piraten des jeweiligen Bezirkes akkreditiert sein. Der Bezirksverband ist gegründet, wenn die Gebietsversammlung eine Satzung für den Bezirksverband mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen verabschiedet.
<Rest des Antrags identisch mit Antrag S0009>
Antrag S0025
Antrag S0025 wird vorgestellt.
Er unterscheidet sich von Antrag S0010 nur in folgendem Absatz, in dem eine Anzahl von 23 akkreditierten Piraten als Gründungsquorum für einen Bezirksverband gefordert wird:
Antrag Nr.: LMV/2010.1_S_0025 eingereicht am 24.2.2010 von Pavel Mayer
Antrag im Liquid Feedback (Quorum 23) : https://lqpp.de/be/initiative/show/256.html
Dieser Entwurf enthält eine Änderung der redaktionell überarbeiteten Satzung, die Gebietsversammlungen und die Gründung von Bezirksverbänden regelt, wobei 5% der Mitglieder eines Bezirks, mindestens aber 23 auf einer Gebietsversammlung die Gründung eines Bezirksverbands beschliessen können.
Die Landesmitgliederversammlung möge in der redaktionell überarbeiteten Satzung, sofern sie beschlossen wurde, die entsprechenden Paragraphen durch folgenden Text ersetzen/ergänzen:
§9 <identisch mit Antrag S0009>
§ 10 BEZIRKSVERBAND
(1) Ein Bezirksverband besteht aus mindestens drei Piraten. Sein Tätigkeitsbereich umfasst den jeweiligen Verwaltungsbezirk des Landes Berlin. Bezirksverbände dürfen ihren Bedürfnissen entsprechend weitere Untergliederungen bilden. Um einen Bezirksverband gründen zu können müssen auf einer Gebietsversammlung des Bezirks mindestens zweiundvierzig stimmberechtigte Piraten des jeweiligen Bezirkes akkreditiert sein. Der Bezirksverband ist gegründet, wenn die Gebietsversammlung eine Satzung für den Bezirksverband mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen verabschiedet.
<Rest des Antrags identisch mit Antrag S0009>
Antrag S0035
Antrag S0035 wird vorgestellt.
Antrag Nr.: LMV/2010.1_S_0035 eingereicht am 25.2.2010 von Arne C. Müller
Antrag im Liquid Feedback : https://lqpp.de/be/issue/show/156.html
Diskussion: http://wiki.piratenpartei.de/BE:LiquidFeedback_Themendiskussion/156 http://wiki.piratenpartei.de/BE_Diskussion:LiquidFeedback_Themendiskussion/156#Bezirksverb.C3.A4nde
Dieser Entwurf enthält eine Änderung der redaktionell überarbeiteten Satzung, die die Gründung von Bezirksverbänden verbietet.
Die Landesmitgliederversammlung möge in der redaktionell überarbeiteten Satzung, sofern sie beschlossen wurde, zu §1 einen Absatz 5 hinzufügen. Für den Fall, dass die redaktionell überarbeitete Satzung nicht beschlossen wurde, möge die Landesmitgliederversammlung nachfolgenden Text trotzdem in die Satzung aufnehmen und Nummerierung und Verweise entsprechend logisch ändern:
§ 1 NAME, SITZ UND BETÄTIGUNGSBEREICH
(5) Die Piratenpartei Deutschland Berlin hat keine Untergliederungen.
Es beginnt eine längere Diskussion mit vielen Wortbeiträgen.
GO-Antrag auf Redeliste wird angenommen.
Ein Redebeitrag eines Gastes aus Brandenburg wird zugelassen.
Ein GO-Antrag auf geheime Abstimmung wird abgelehnt.
Ein Antrag auf 10 Minuten Pause bis 16:20 wird angenommen.
Die Veranstaltung wird um 16:23 fortgesetzt.
Antrag S0061
Es wird ein neuer Antrag von Florian Bischof gestellt und in die gemeinsame Beratung aufgenommen. Er unterscheidet sich von Antrag S0009 darin, dass ein Quorum von 230 Piraten für die Gründung eines Bezirksverband erforderlich ist.
Antrag Nr.: LMV/2010.1_S_0061 eingereicht am 28.2.2010 von Florian Bischof §9 <identisch mit Antrag S0009>
§ 10 BEZIRKSVERBAND
(1) Ein Bezirksverband besteht aus mindestens drei Piraten. Sein Tätigkeitsbereich umfasst den jeweiligen Verwaltungsbezirk des Landes Berlin. Bezirksverbände dürfen ihren Bedürfnissen entsprechend weitere Untergliederungen bilden. Um einen Bezirksverband gründen zu können müssen auf einer Gebietsversammlung des Bezirks mindestens zweihundertdreissig stimmberechtigte Piraten des jeweiligen Bezirkes akkreditiert sein. Der Bezirksverband ist gegründet, wenn die Gebietsversammlung eine Satzung für den Bezirksverband mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen verabschiedet.
<Rest des Antrags identisch mit Antrag S0009>
Der neue Antrag 0061 wird beraten.
Abstimmung über Anträge zu Bezirksverbänden
Es findet ein Approval Voting über die konkurrierenden Anträge statt.
Der Wahlleiter benennt Simon Kowalewski wieder als Wahlhelfer.
Ein GO-Antrag auf geheime Abstimmung wird abgelehnt.
Schritt 1
Es wird offen nacheinander über die Zustimmung zu den Anträgen abgestimmt, mit folgendem Ergebnis:
Antrag 0009 erhält 14 Stimmen Antrag 0010 erhält 65 Stimmen Antrag 0025 erhält 29 Stimmen Antrag 0035 erhält 73 Stimmen Antrag 0061 erhält 67 Stimmen
Damit haben die Anträge 0035 und 0061 die höchste Zustimmung.
Schritt 2
Es wird eine offene Stichwahl zwischen den Antragen 0035 und 0064 durchgeführt.
Antrag 0035 erhält 55 Stimmen. Antrag 0061 erhält 64 Stimmen.
Schritt 3
Über den Satzungsänderungsantrag 0061 wird abgestimmt, dafür ist die satzungsändernde Mehrheit (2/3) erforderlich.
Ergebnis 97 Ja-Stimmen, 34 Nein-Stimmen.
Der Antrag 0061 ist angenommen.
Satzungs-, Programm- und Beschlussanträge zu Spendenannahme
Die Antragspakete 0026 bis 0028 und 0045 bis 0047 und Antrag 0060 werden gemeinsam verhandelt.
Antragspaket 0026 bis 0028
Antrag Nr.: LMV/2010.1_S_0026 eingereicht am 24.2.2010 von Pavel Mayer
Antrag im Liquid Feedback: https://lqpp.de/be/initiative/show/217.html
Diskussion: http://wiki.piratenpartei.de/BE:LiquidFeedback_Themendiskussion/138
Die Landesmitgliederversammlung möge folgenden Paragraphen in die Landessatzung aufnehmen:
§ X Parteispenden:
Die Piratenpartei Deutschland Berlin nimmt ausschliesslich Spenden von natürlichen Personen entgegen. Der jährliche Maximalbetrag, den eine natürliche Person der Piratenpartei Deutschland Berlin spenden darf beträgt 10.000 Euro.”
Antrag Nr.: LMV/2010.1_B_0027 eingereicht am 24.2.2010 von Pavel Mayer
Antrag im Liquid Feedback: https://lqpp.de/be/initiative/show/217.html
Diskussion: http://wiki.piratenpartei.de/BE:LiquidFeedback_Themendiskussion/138
Zusätzlich möge die Landesmitgliederversammlung beschließen:
Der Landesverband Berlin wird darauf hinwirken, dass die Piratenpartei Deutschland eine gleich lautende Spendenregelung wie im Berliner Landesverband auf Bundesebene beschließt. Solange ein entsprechender Beschluss nicht zustande kommt, bittet der Berliner Landesverband den Bundesverband, den Anteil des Spendenaufkommens der Bundespartei, der dem Landesverband Berlin zusteht und nicht gemäss den strengeren Regeln des Berliner Landesverbandes eingeworben wurde, getrennt auszuweisen. Die Piratenpartei Deutschland Berlin wird diesen Anteil an die Organisation “Transparency International” spenden.
Antrag Nr.: LMV/2010.1_P_0028 eingereicht am 24.2.2010 von Pavel Mayer
Antrag im Liquid Feedback: https://lqpp.de/be/initiative/show/217.html
Diskussion: http://wiki.piratenpartei.de/BE:LiquidFeedback_Themendiskussion/138
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Programmpunkt in das Parteiprogramm der Piratenpartei Berlin aufzunehmen.
Die Piratenpartei Deutschland Berlin fordert eine Änderung des Parteiengesetzes, die politischen Parteien die Annahme von Spenden juristischer Personen untersagt und die Höhe von Spenden durch natürliche Personen auf 10.000 Euro pro Jahr und Person begrenzt.
Antragspaket 0045 bis 0047
Antrag Nr.: LMV/2010.1_S_0045 eingereicht am 26.2.2010 von Andreas Baum
Antrag im Liquid Feedback: https://lqpp.de/be/initiative/show/220.html
Diskussion: http://wiki.piratenpartei.de/BE:LiquidFeedback_Themendiskussion/138/220
Die Landesmitgliederversammlung möge folgenden Paragraphen in die Landessatzung aufnehmen:
§ X Parteispenden:
Die Piratenpartei Deutschland Berlin nimmt pro Kalenderjahr ausschliesslich Spenden in Höhe von bis zu 10.000 € je Spender entgegen.
Antrag Nr.: LMV/2010.1_B_0046 eingereicht am 26.2.2010 von Andreas Baum
Antrag im Liquid Feedback: https://lqpp.de/be/initiative/show/220.html
Diskussion: http://wiki.piratenpartei.de/BE:LiquidFeedback_Themendiskussion/138/220
Zusätzlich möge die Landesmitgliederversammlung beschließen:
Der Landesverband Berlin wird darauf hinwirken, dass die Piratenpartei Deutschland eine gleich lautende Regel auf Bundesebene beschließen wird. Sollte ein entsprechender Beschluss nicht zustande kommen, bittet der Berliner Landesverband den Bundesverband, den Anteil des Spendenaufkommens, der nicht gemäss den neuen Regeln des Berliner Landesverbandes eingeworben wurde, getrennt auszuweisen. Die Piratenpartei Deutschland Berlin wird den ihr daraus zunächst zustehenden Anteil an die Organisation “Transparency International” spenden.
Antrag Nr.: LMV/2010.1_B_0047 eingereicht am 26.2.2010 von Andreas Baum
Antrag im Liquid Feedback: https://lqpp.de/be/initiative/show/220.html
Diskussion: http://wiki.piratenpartei.de/BE:LiquidFeedback_Themendiskussion/138/220
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Programmpunkt in das Parteiprogramm der Piratenpartei Berlin aufzunehmen.
Die Piratenpartei fordert eine Änderung des Parteiengesetzes, die die Höhe von Spenden je Spender auf 10.000 € pro Jahr begrenzt.
Antrag 0060
Antrag Nr.: LMV/2010.1_P_0060 eingereicht am 28.2.2010 von Georg von Boroviczeny
Die LMV Berlin möge das Berliner Programm durch folgenden Punkt ergänzen:
ich halte Spenden für die Partei für wichtig, unverzichtbar. Dabei sollten einige Regeln gelten, nicht nur innerhalb des LV Berlin, sondern für die ganze PP (soll/muss dann auf dem Bundesparteitag eingebracht werden):
1.) alle Spenden werden zeitnahe veröffentlicht (unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen), Spenden bis 1.000,- (10.000,-?) € pauschal, sonst mit genauer Namensnennung (eigene Liste)
2.) bedingte Spenden sind nur so weit zulässig, wie das seitens der PP selbst angeboten wird (Spenden an LPs z.B.); sonstige bedingte Spenden werden
a.) zurückgewiesen,
b.) von Spendenhöhe unabhängig namentlich + mit Angabe der Bedingung veröffentlicht.
a.) und b.) müssen sich nicht ausschließen, es kann z.B. eine Schiedskommission im Einzelfall entscheiden
3.) gleiches gilt für anonyme Spenden
Unter diesen Bedingungen halte ich Spenden welcher Höhe und welcher Spender auch immer für unschädlich und akzeptabel. In Zweifelsfällen kann die o.g. Schiedskommission über Annahme oder Ablehnung entscheiden.
Ein GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten wird angenommen.
Die Anträge werden von den Antragstellern vorgestellt.
Ein GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf eine Minute wird angenommen.
Der Antrag 0060 wird nach Diskussion zurückgezogen.
Abstimmung
Schritt 1
Es wird eine offene Stichwahl zwischen den Paketen 0026 bis 0028 und 0045 bis 0047 durchgeführt.
Das Paket 0045 bis 0047 erhält die Mehrheit.
Es wird der folgende GO-Antrag zur Änderung der Tagesordnng gestellt:
Antrag Nr.: LMV/2010.1_GO_0048 eingereicht am 26.2.2010 von Andreas Baum
Antrag im Liquid Feedback: -
Diskussion: -
Die Landesmitgliederversammlung möge die drei Einzelanträge 0045, 0046 und 0047 mit einer satzungs- und programmändernden Mehrheit gemeinsam beschließen.
Der Antrag wird ohne Gegenrede angenommen.
Schritt 2
Der Wahlleiter weist darauf hin, dass zur Annahme des Pakets eine satzungs- und programmändernde Mehrheit von 2/3 der Stimmen erforderlich ist.
Das Antragspaket wird in offener Abstimmung mit 104 Ja-Stimmen gegen 16 Nein-Stimmen angenommen. (87% Zustimmung)
Satzungsanträge zu Antragsfristen und Kandidaturfristen
Die Anträge 0001 und 0002 werden nach Zustimmung des Antragstellers gemeinsam behandelt.
Antrag 0001
Antrag Nr.: LMV/2010.1_S_0001 eingereicht am 3.2.2010 von Arne C. Mueller
Antrag im Liquid Feedback : https://lqpp.de/be/initiative/show/237.html
Hinzufügung eines Absatzes zu dem Paragraphen über die Landesmitgliederversammlung (aktuell §11) der Satzung des LV Berlin:
Anträge zu Satzung und Parteiprogramm müssen vom Antragsteller mindestens 2 Wochen vor der Landesmitgliederversammlung eingereicht und vom Landesverband allen Piraten bekannt gemacht worden sein. Ausnahmen regelt die Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung.
Antrag 0002
Antrag Nr.: LMV/2010.1_S_0002 eingereicht am 3.2.2010 von Arne C. Mueller
Antrag im Liquid Feedback : https://lqpp.de/be/initiative/show/238.html
Hinzufügung eines Absatzes zu dem Paragraphen über die Landesmitgliederversammlung (aktuell §11) der Satzung des LV Berlin
Die Kandidaten für Bezirkslisten oder Landeslisten für die Wahl zum Abgeordnetenhaus oder Bundestag, Landesvorstand und des/r Landesschatzmeisters/-in müssen sich 2 Wochen vor der Landesmitgliederversammlung beworben haben und deren Bewerbungen müssen vom Landesverband allen Piraten vorher rechtzeitig bekannt gemacht worden sein. Ausnahmen regelt die Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung.
Die Anträge 0001 und 0002 werden vorgestellt und diskutiert.
Ein GO-Antrag auf Meinungsbild ergibt große Mehrheit gegen die Anträge.
Nach weiterer Diskussion werden die Anträge einzeln offen abgestimmt.
Antrag 0001 wird mit großer Mehrheit abgelehnt.
Antrag 0002 wird mit großer Mehrheit abgelehnt.
Der Antragsteller zieht darauf Antrag 0003 zurück.
Es wird ein GO-Antrag auf 10 Minuten Pause bis 17:32 gestellt und angenommen.
Änderung der Tagesordnung
Einem GO-Antrag auf Streichung der des Tagesordnungspunktes „Programmanträge“ wird zugestimmt.
Ein GO-Antrag auf Streichung der des Tagesordnungspunktes „sonstige Anträge“ wird abgelehnt, es sollen zunächst die darin enthalten Anträge vorgestellt werden.
Sonstige Anträge
Antrag 0033
Antrag Nr.: LMV/2010.1_B_0033 eingereicht am 25.2.2010 von Sven Wehrend
Antrag im Liquid Feedback: https://lqpp.de/be/initiative/show/155.html
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html
Der Landesverband Berlin wird darauf hinwirken, dass die Piratenpartei Deutschland die folgende Forderung in das Bundesparteiprogramm aufnehmen wird.
Der Paragraph §202c StGB – auch als Hackerparagraph bekannt – wird zurückgenommen.
Der Antrag wird mit dem Hinweis angenommen, dass jeder Pirat auf dem Bundesparteitag antragsberechtigt ist und der Landesverband nur in dem Maße darauf hinwirken kann, wie sich Stimmberechtigte auf dem Bundesparteitag einfinden und dafür stimmen.
Antrag 0050
Antrag Nr.: LMV/2010.1_B_0050 eingereicht am 26.2.2010 von Klaus Kaufmann
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, egal wie über eventuelle Anträge zur Zusammensetzung des Berliner Landesvorstandes auf der Landesmitgliederversammlung 2010.1 entschieden wird, eine Bedarfsanalyse zur Zusammensetzung des Landesvorstandes durchzuführen.
1. Es soll ermittelt werden, welche Themen-/Arbeitsbereiche der Vorstand abdecken soll, und mit welcher Personaldecke diese ausgestattet sein sollen.
2. Dazu muss eine möglichst genaue Beschreibung der verschiedenen Themen-/Arbeitsfelder ausgearbeitet werden, mit denen der Vorstand sich in Zukunft beschäftigen soll.
3. Weiter muss der zu erwartende Arbeitsaufwand zu den einzelnen Themen- und Aufgabenbereichen aus dieser Analyse abschätzbar sein.
4. Erst danach soll eine Empfehlung erstellt werden, aus wie vielen Personen sich der Landesvorstand der Berliner Piraten in Zukunft zusammensetzen soll, worüber dann die Mitglieder abzustimmen haben.
5. Zur Umsetzung der Bedarfsanalyse wird vorgeschlagen, eine Kommission zu gründen, die nur den Zweck hat, die Analyse anzufertigen und sich danach wieder auflöst.
6. Diese Kommission könnte aus allen aktuellen Vorstandsmitgliedern und weiteren 5 Personen bestehen, die heute gewählt werden.
7. Die endgültige Abstimmung über die Satzungsänderung zur zukünftigen Zusammensetzung des Berliner Landesvorstandes könnte somit auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen.
Der Antrag wird vorgestellt und diskutiert. Der Vorstand erklärt, dass die meisten Punkte des Antrags ohnehin im Rahmen des Geschäftsverteilungplans erledigt werden müssen. Die Versammlung lehnt aber die Schaffung einer Kommission ab.
Der Antrag 0050 wird daher in offener Abstimmung mit großer Mehrheit abgelehnt.
Änderung der Tagesordnung
Es wird der Antrag gestellt, alle verbleibenden Punkte von der Tagesordnung zu streichen. Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen.
Die Antragskommission stellt Antrag, alle Anträge, die möglicherweise vergessen oder nicht zu behandeln, ebenfalls von der Tagesordnung zu streichen und nicht mehr zu behandeln.
Der Antrag wird in offener Abstimmung mit großer Mehrheit angenommen.
Ende der Versammlung
Der alte und neue Vorstandsvorsitzende Andreas Baum spricht vielen Beteiligten und allen, die er vergessen hat, seinen Dank aus.
Der Versammlungsleiter dankt dem Wahlleiter und den Wahlhelfern und schließt die Versammlung um 18.12 Uhr.
Anhang A: Die zum Ende der Versammlung gültige Wahl- und Geschäftsordnung
§1 Allgemeines
(1) Nimmt ein Pirat gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens
- gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,
- Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und
- das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist)
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Protokollführers, der Versammlungsleitung und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung im Piratenwiki binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Innerhalb von vier Wochen nach Erstveröffentlichung können noch Fehler beseitigt und Ergänzungen vorgenommen werden. Neufassungen sind von allen unter §1(3) benannten Personen erneut zu beurkunden, Änderungen am Wahlprotokoll zusätzlich durch die in §3.2(4) benannten Personen.
§2 Akkreditierung
(1) Akkreditierungspiraten sind jene Piraten, die vom Landesvorstand als solche beauftragt wurden, oder der Landesvorstand selbst.
(2) Die Anzahl akreditierter Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters durch die Akkreditierungspiraten mitzuteilen. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt.
(3) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat zwei Stimmkarten, eine zur Signalisierung von Zustimmung und eine zur Signalisierung von Ablehnung, die für jeweils einen Versammlungtag gültig sind. Die Stimmkarten dürfen nicht an andere Personen ausgehändigt werden und müssen bei vorzeitigem Verlassen der Versammlung mitgenommen oder vernichtet werden. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden.
§3 Versammlungsämter
§3.1 Versammlungsleiter
(1) Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Landesvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. {GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagungen an.
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. Er kann sich hierzu der Hilfe einer Antragskommision bedienen.
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.
§3.2 Wahlleiter
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Wahl eines Wahlleiters abgesehen werden.
(2) Die Durchführung umfasst
- die Ankündigung einer Wahl,
- Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,
- die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,
- das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.
- das Entgegennehmen der Stimmzettel,
- das Auszählen der Stimmen,
- Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,
- Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und
- Erstellung eines Wahlprotokolls.
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für ein Amt kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. {GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. Wahlprotokoll und Versammlungsprotokoll können als ein Dokument erstellt werden.
§4 Diskussion
(1) Der Versammlungsleiter eröffnet über jeden Gegenstand auf der Tagesordnung die Diskussion. Gleichartige oder verwandte Gegenstände können jederzeit auf Beschluss gemeinsam diskutiert werden.
(2) Wer zur Sache sprechen oder Anträge stellen will, meldet sich beim Versammlungsleiter zur Aufnahme in die Redeliste an, indem er sich vor einem der Saalmikrophone einreiht.
(3) Antragsteller können zu Beginn der Diskussion das Wort verlangen. Außerhalb der Redeliste kann vom Versammlungsleiter das Wort zur direkten Erwiderung erteilt werden.
(4) Die Redeliste kann durch Beschluss (GO-Antrag) geschlossen sowie erneut eröffnet werden.
(5) Wurde der {GO-Antrag auf automatisches Schließen von Redelisten} beschlossen, so verkündet der Versammlungsleiter die Schließung der Redeliste, nachdem der erste Redner auf der Liste seine Ausführungen beendet hat. Die Redeliste kann auch in diesem Fall durch Beschluss erneut eröffnet werden.
(6) Die Versammlung kann die Redezeit der Redebeiträge begrenzen. {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}. Überschreitet eine Rednerin oder ein Redner die Redezeit, so wird ihr oder ihm durch den Versammlungsleiter nach einmaliger Mahnung das Wort entzogen.
§5 Kandidatur
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf, und gibt den Kandidaten Zeit sich zu melden.
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich kein Pirat mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.
§6 Wahlordnung
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz, oder der Parteitag anderes bestimmt.
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen {GO-Antrag auf geheime Abstimmung}. Abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. In den Fällen, wo eine geheime Personenwahl nicht von der Satzung oder dem Gesetz vorgeschrieben ist, kann jeder Stimmberechtigte eine geheime Wahl fordern. {GO-Antrag auf geheime Wahl} Über den GO-Antrag auf geheime Wahl wird nicht abgestimmt, ihm ist immer stattzugeben.
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluss der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}
§7 Abstimmungen
§7.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer von beiden Stimmkarten abgestimmt.
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. {GO-Antrag auf Auszählung}
(3) Bei einer Auszählung wird nur die Zahl der Ja- und Nein-Stimmen ermittelt. Die Zahl der abgegebenen Stimmen ergibt sich aus der Summe der Ja- und Nein Stimmen. Die Zahl der Enthaltungen ist die Differenz aus der Zahl der akkreditierten Piraten und der Zahl der abgegebenen Stimmen. Die Grundgesamtheit für Mehrheiten ist die Zahl der abgegebenen Stimmen, wenn die Satzung keine andere Grundgesamtheit vorsieht.
§7.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Auf dem Stimmzettel befinden sich folgende Felder zum Ankreuzen:
- JA
- NEIN
Stimmzettel, bei denen beide Felder oder keines von beiden angekreuzt ist oder der Wille des wählenden nicht ausdrücklich erkennbar ist, sind nach Maßgabe des Wahlleiters ungültig und zählen als Enthaltung. Es gelten die Regeln aus §7.1(3).
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus §7.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge] entsprechend.
(3) Gibt es zwei Anträge, die sich gegenseitig ausschließen, so wird zuvor in einer Stichwahl ermittelt, welcher Antrag ausscheidet und welcher einzig zur Abstimmung stehen soll. “Ja”-Stimmen zählen für den ersten Antrag, “Nein”Stimmen für den zweiten Antrag. Der Antrag mit weniger Stimmen gilt als abgelehnt und scheidet aus. Bei Stimmengleichheit wird die Abstimmung wiederholt, bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. Über den siegreichen Antrag wird dann nach §7.1 oder §7.2(1) abgestimmt.
(4) Gibt es drei oder mehr Anträge, die sich gegenseitig ausschließen, so wird mittels Wahl durch Zustimmung (Approval Voting) die Zahl der Anträge zunächst auf zwei reduziert. Dabei werde alle konkurrierenden Anträge zur Wahl gestellt und nur die Zahl der Ja-Stimmen für jeden Antrag gezählt, wobei jeder Berechtigte beliebig vielen Anträgen zustimmen kann. Die Wahl erfolgt nur auf Antrag geheim. Die zwei Anträge mit den höchsten Stimmanteilen werden nach §7.2(3) weiter behandelt. Bei Stimmengleichheit an der Schwelle wird unter Ausschluss der sicher weiterkommenden und sicher auszuschließenden Anträge das Verfahren nach §7.2(3) oder §7.2(4) erneut angewandt, bei wiederholter Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(5) Nach §7.2(3) und§ 7.2(4) ausgeschiedene Anträge dürfen nicht erneut einzeln zur Abtimmung gestellt werden.
§7.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes
(1) Es gelten die Regelungen aus §7.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] entsprechend.
§8 Wahlen
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt.
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. {GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. {GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}
§8.1 Wahlen zu Versammlungsämtern
(1) Versammlungämter sind das Amt des Versammlungleiters, des Wahlleiters und des Protokollführers.
(2) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §7.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.
(3) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat.
§8.2 Wahlen zu sonstigen Parteitagsämtern
(1) Parteitagsämter sind diejenigen Ämter, die nicht der Durchführung der Versammlung dienen. Darunter fallen beispielsweise die Rechnungsprüfer.
(2) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.
(3) Im übrigen gelten die Regelungen aus §8.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].
§8.3 Wahlen zu Vorstand und Schiedsgericht
(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder und des Schiedsgerichts ist geheim.
(2) Als Wahlverfahren wird das Approval-Voting-Verfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Gewählt ist der Kandidat, welcher die meisten Stimmen erhält.
(3) Haben zwei oder mehrere Kandidaten für einen zu besetzendes Amt exakt die gleiche (höchste) Stimmenanzahl, wird unter diesen Kandidaten ein weiterer Wahlgang gemäß §8.3.2 durchgeführt. Steht danach immer noch kein Sieger fest, wird per Los entschieden.
(4) Müssen gemäß Satzung mehrere gleichnamige Ämter der Anzahl N besetzt werden (z.B. Beisitzer), erfolgt dies in einem Wahlgang. Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Gewählt sind die N Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen. Bei Stimmgleichstand an der Schwelle wird eine Stichwahl durchgeführt, danach entscheidet das Los.
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit "ja" oder "nein" abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr "ja" als "nein"- Stimmen abgegeben wurden.
(6) Wird der Kandidat bei §8.3.5 abgelehnt oder stehen für ein Amt gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr "ja" als "nein"- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §8.3.2 durchsetzt.
§9 Anträge
§9.1 allgemeine Anträge an die Versammlung
(1) Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.
§9.2 Anträge auf Änderung der Satzung
(1) Es gelten die Regelungen aus §9.1 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.
§9.3 Anträge auf Änderung des Programms
(1) Es gelten die Regelungen aus §9.1 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.
§9.4 Anträge zur Geschäftsordnung
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. {GO-Antrag auf Alternativantrag} Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt § [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.
(5) Es sind nur solche Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig, die in dieser Geschäftsordnung folgendermaßen gekennzeichnet sind: {GO-Antrag ...}.
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind:
- {GO-Antrag auf Alternativantrag}
- {GO-Antrag auf Schließen der Redeliste}
- {GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste}
- {GO-Antrag auf automatisches Schließen von Redelisten}
- {GO-Antrag auf Aufhebung des automatisches Schließens von Redelisten}
- {GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}
- {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}
- {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}
- {GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}
- {GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}
- {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}
- {GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}
- {GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}
- {GO-Antrag auf Auszählung}
- {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}
- {GO-Antrag auf geheime Abstimmung}
- {GO-Antrag auf geheime Wahl}
- {GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}
- {GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}
§9.5 Antrag auf Schließen der Rednerliste
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Schließen der Redeliste stellen. {GO-Antrag auf Schließen der Redeliste}
(2) Der Antragsteller
- darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,
- darf sich nicht auf die Redeliste stellen lassen und
- darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.
(3) Wurde ein Antrag auf Schließen der Redeliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.
§9.6 Antrag auf automatisches Schließen von Redelisten
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf automatisches Schließen der Redeliste stellen. {GO-Antrag auf automatisches Schließen der Redeliste}
(2) Wurde der {GO-Antrag auf automatisches Schließen von Redelisten} beschlossen, so verkündet der Versammlungsleiter selbsttätig die Schließung der Redeliste, nachdem der erste Redner auf der Liste seine Ausführungen beendet hat.
(3) Das automatische Schließen von Redelisten wird so lange durchgeführt, bis einem {GO-Antrag auf Aufhebung des automatisches Schließens von Redelisten} stattgegeben wird.
§9.7 Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste stellen. {GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste}
(2) Ein Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste darf erst gestellt werden, wenn alle Redner auf der Redeliste sich geäußert haben.
§9.8 Antrag auf Änderung der Tagesordnung
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein
- das Hinzufügen eines Punktes,
- das Entfernen eines Punktes,
- das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,
- das Ändern der Reihenfolge von Punkten. {GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}
$9.9 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}
§9.10 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes} §9.4[Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird.
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §7.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].
§9.11 Antrag auf Vertagung der Sitzung
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. {GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}
§9.12 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
(1) Der Antrag muß die gewünschte Dauer (in Minuten) enthalten. {GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}
§9.13 Antrag auf Begrenzung der Redezeit
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlussfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}
(2) Die zulässige Untergrenze beträgt 20 Sekunden.
(3) Der Antrag kann auch genutzt werden, um die eine eine Erhöhung der Redezeit zu beantragen.
(4) Die Begrenzung gilt auch für direkte Erwiderungen außerhalb der Redeliste nach §4(3).
§10 Gültigkeitsdauer
(1) Diese Geschäftsordnung behält ihre Gültigkeit für folgende Landesparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.
Anhang B: Die zum Ende der Versammlung gültige Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin
Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin vom 28.2.2010
§ 1 NAME, SITZ UND BETÄTIGUNGSBEREICH
(1) Der Landesverband Berlin der Piratenpartei Deutschland trägt den Namen Piratenpartei Deutschland Berlin. Die Kurzbezeichnung lautet: PIRATEN BERLIN
(2) Die Piratenpartei Deutschland Berlin ist ein Landesverband der Piratenpartei Deutschland und richtet sich nach den Vorgaben aus der Satzung der Piratenpartei Deutschland.
(3) Der Sitz des Landesverbandes ist Berlin.
(4) Der Betätigungsbereich der PIRATEN BERLIN ist das Gebiet des Bundeslandes Berlin.
(5) Der Landesverband Berlin kann sich in Bezirksverbände gliedern.
§ 2 MITGLIEDSCHAFT
(1) Die in der Piratenpartei Deutschland Berlin organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bzw. Pirat bezeichnet.
(2) Pirat der Piratenpartei Deutschland Berlin kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze, politischen Ziele und die Satzung der Piratenpartei Deutschland und der Piratenpartei Deutschland Berlin anerkennt. Es gilt die freie Wahl des Landesverbandes unabhängig vom gemeldeten Wohnsitz. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Piraten werden oder sein.
(3) Pirat der Piratenpartei Deutschland Berlin können nur natürliche Personen sein. Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der Landesverband Berlin führt ein eigenes Piratenverzeichnis.
(4) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Berlin und in einer anderen Partei oder Wählergruppe ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzungen den Zielen der Piratenpartei Deutschland und/oder denen der Piratenpartei Deutschland Berlin widersprechen, ist nicht zulässig.
§ 3 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT
(1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Berlin wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird unmittelbar beim Landesverband Berlin erworben.
(2) Über die Aufnahme eines Mitglieds oder den Wechsel aus einem anderen Landesverband in den Landesverband Berlin entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung des Wechsels muss dem Antragsteller gegenüber schriftlich begründet werden. Ein ablehnender Bescheid kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.
§ 4 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
(1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Berlin endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung, Ausschluss sowie Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts.
(2) Bei Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Berlin ist der Mitgliedsausweis dem Landesverband Berlin zurückzugeben. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Mitgliedsbeiträge besteht nicht.
§ 5 RECHTE UND PFLICHTEN DER PIRATEN
(1) Jeder Pirat hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland und/oder der Piratenpartei Deutschland Berlin zu beteiligen, sowie an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen.
(2) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht.
(3) Das aktive und passive Wahlrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn der Pirat mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.
(4) Jeder Pirat hat grundsätzlich das Recht, an allen Sitzungen der Organe sowie an allen anderen Gruppen und Gremien des Landesverbandes Berlin teilzunehmen.
(5) Jeder Pirat ist gegenüber der Landesmitgliederversammlung, dem Landesvorstand und einer Gebietsversammlung grundsätzlich antragsberechtigt.
§ 6 ORGANE DES LANDESVERBANDES
(1) Die Landesmitgliederversammlung
(2) Der Landesvorstand
(3) Die Gebietsversammlungen
§ 7 DIE LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNG
(1) Die Landesmitgliederversammlung ist der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland Berlin und tagt mindestens einmal im Jahr.
(2) Die Einberufung der Landesmitgliederversammlung erfolgt durch:
1. Vorstandsbeschluss
2. Antrag von 10% der Piraten des Landesverbandes Berlin
(3) Die Einladung zur Landesmitgliederversammlung kann per Brief oder Fax erfolgen.
(4) Die Zusendung der Einladung erfolgt mindestens vier Wochen vor dem festgelegten Termin der Landesmitgliederversammlung.
(5) Die Reguläre Einladung kann entfallen, wenn die Piraten vorher per Email eingeladen worden sind und den Empfang dieser Email spätestens sechs Wochen vor dem festgelegten Termin der Landesmitgliederversammlung bestätigen.
(6) Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, der Tagungsdauer und zur vorläufigen Tagesordnung zu enthalten. Spätestens zwei Wochen vor der Landesmitgliederversammlung ist die Tagesordnung in aktueller Fassung sowie alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
(7) Die Landesmitgliederversammlung tagt öffentlich. Ihre Aufgaben sind insbesondere:
1. die Wahl des Landesvorstandes,
2. die Beschlussfassung über die Entlastung des Landesvorstandes
3. die Beschlussfassung über politische Grundsätze, sowie das Landes- und Wahlprogramm,
4. die Beschlussfassung über die Aufstellung von Kandidaten zu Wahlen
(8) Die Landesmitgliederversammlung gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung.
(9) Stimmberechtigt ist jeder Pirat, der nicht länger als 3 Monate mit seinem Mitgliedsbeitrag im Rückstand ist. Eine Beitragszahlung auf der Landesmitgliederversammlung kann beim Schatzmeister erfolgen.
(10) Eine außerordentliche Landesmitgliederversammlung kann in folgenden Fällen einberufen werden:
1. Vorstandsbeschluss
2. Wenn der Landesvorstand seine Handlungsunfähigkeit erklärt
3. Es die Landesmitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließt.
4. Antrag von 10% der Piraten des Landesverbandes Berlin
Die Einladung erfolgt nach Absatz 3-6 dieses Paragraphen.
Die Frist bei der Einladung zur außerordentlichen Landesmitgliederversammlung beträgt zwei Wochen.
§ 8 DER LANDESVORSTAND
(1) Der Landesvorstand besteht mindestens aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
(2) Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
(3) Der Landesvorstand wird für die Dauer von maximal vierhundert Tagen gewählt. Die Amtszeit endet spätestens mit der Wahl eines neuen Landesvorstands. Die Wiederwahl ist zulässig.
(4) Der Landesvorstand vertritt die Piratenpartei Deutschland Berlin. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung.
(5) Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Auf Antrag eines Zehntels der Piraten des Landesverbandes Berlin kann der Vorstand zum Zusammentritt innerhalb Wochenfrist aufgefordert werden.
(6) Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen.
(7) Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
(8) Die Mitglieder des Landesvorstandes können durch die Landesmitgliederversammlung insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden.
(9) Scheidet ein Mitglied des Landesvorstandes aus dem Vorstand aus, werden seine Aufgaben auf Beschluss des Landesvorstandes von einem anderen Mitglied des Landesvorstandes kommissarisch wahrgenommen. Eine Nachwahl einzelner Vorstandsmitglieder ist zulässig.
§ 9 GEBIETSVERSAMMLUNGEN
(1) Eine Gebietsversammlung ist die Versammlung aller Piraten eines Berliner Verwaltungsbezirks, Wahlkreisverbands, Ortsteils oder Wahlkreises.
(2) Die Gebietsversammlung ist ein Organ des niedrigsten Gebietsverbands, der das Gebiet vollständig umfasst. Dieser Gebietsverband wird im Folgenden als “zuständiger Verband” bezeichnet. Ist das Gebiet der Gebietsversammlung identisch mit dem Gebiet des zuständigen Verbands, so ist die Gebietsversammlung zugleich das höchste Organ dieses Verbands.
(3) Der Vorstand des zuständigen Verbands vertritt die Interessen der Gebietsversammlung nach Maßgabe ihrer Beschlüsse, sofern die Gebietsversammlung keine Personen aus ihrer Mitte damit beauftragt. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des zuständigen Verbands sind befugt, die Wahlvorschläge für Wahlen zu Volksvertretungen einzureichen und zu unterzeichnen, soweit hierüber keine gesetzlichen Vorschriften bestehen. Wahlvorschläge werden von der jeweils größten Gebietsversammlung bestimmt, die nach dem Wahlgesetz möglich ist.
(4) Die Gebietsversammlung entscheidet je nach Gebietsart über
1. die Aufstellung von Kandidaten für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung
2. die Aufstellung von Direktkandidaten für die Wahl zum Abgeordnetenhaus entsprechend den gesetzlichen Regelungen.
3. Die Aufstellung von Direktkandidaten für Bundestagswahlkreise
4. Wichtige, ausschließlich das Gebiet betreffende politische Fragen
5. über die Gründung eines Bezirksverbandes entsprechend § 10 (1)
6. gegebenenfalls weitere ihr nach der Satzung des zuständigen Verbands zukommende Aufgaben
(5) Stimmberechtigt ist jeder nach dem Landes- oder Bundeswahlgesetz im Gebiet wahlberechtigte Pirat, der nicht länger als 3 Monate mit seinem Mitgliedsbeitrag im Rückstand ist. Ist die Gebietsversammlung höchstes Organ des zuständigen Verbands, so haben auch vom Verband aufgenommenen Mitglieder ohne Wahlrecht im Gebiet ein Stimmrecht in allen Wahlen und Abstimmungen, bei denen dies nicht vom Wahlgesetz ausgeschlossen ist.
(6) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des zuständigen Verbands einberufen, wenn
1. der betreffende Vorstand es beschließt
2. mindestens 10% der und mindestens drei Mitglieder des Gebiets es verlangen
3. Entscheidungen nach Absatz 4 dieses Paragrafen anstehen
(7) Gibt sich die Gebietsversammlung keine eigene Wahl- und Geschäftsordnung, gilt die aktuelle Wahl- und Geschäftsordnung des zuständigen Verbands.
(8) Gebietsversammlungen können mit anderen Gebietsversammlungen oder der Landesmitgliederversammlung örtlich und zeitlich zusammengelegt werden und an einem beliebigen Ort innerhalb der Stadtgrenzen von Berlin stattfinden.
(9) Eine Gebietsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Piraten und mindestens 5% der Piraten des Gebiets akkreditiert sind.
(10) Für die Einladung zu einer Gebietsversammlung gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie zur Mitgliederversammlung des zuständigen Verbands. Der Vorstand des zuständigen Verbands kann jedoch abweichende Regelungen beschließen, wenn die jeweilige Gebietsversammlung nicht zugleich das höchste Organ des Verbands ist.
§ 10 BEZIRKSVERBAND
(1) Ein Bezirksverband besteht aus mindestens drei Piraten. Sein Tätigkeitsbereich umfasst den jeweiligen Verwaltungsbezirk des Landes Berlin. Bezirksverbände dürfen ihren Bedürfnissen entsprechend weitere Untergliederungen bilden. Um einen Bezirksverband gründen zu können müssen auf einer Gebietsversammlung des Bezirks mindestens zweihundertdreißig stimmberechtigte Piraten des jeweiligen Bezirkes akkreditiert sein. Der Bezirksverband ist gegründet, wenn die Gebietsversammlung eine Satzung für den Bezirksverband mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen verabschiedet.
(2) Bezirksverbände tragen den Namen „Piratenpartei Deutschland Berlin“ zuzüglich des Namens des Bezirkes.
(3) Gibt sich der Bezirksverband keine eigene Wahl- und Geschäftsordnung, gilt die aktuelle Wahl- und Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung.
(4) Eine Bezirksmitgliederversammlung ist zugleich die Gebietsversammlung eines Berliner Verwaltungsbezirks.
(5) Eine Bezirksmitgliederversammlung wählt einen Vorstand aus mindestens drei Piraten für den jeweiligen Bezirksverband. Dieser besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Ein Pirat des Vorstandes wird für die Beurkundung von Wahlvorschlägen nach den Wahlgesetzen benannt.
(6) Der Bezirksvorstand tagt mindestens einmal vierteljährlich.
(7) Der Bezirksverband entscheidet ausschließlich über 1. die den Bezirk betreffenden politischen Fragen,
2. den Haushalt des Bezirksverbands,
3. sonstige satzungsgemäße Angelegenheiten.
(8) Im Sinne der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland entspricht ein Berliner Bezirksverband einem Kreisverband.
(9) Der Bezirksverband kann bestimmte ihm nach Bundessatzung zufallende Verwaltungsaufgaben an den Landesverband übertragen. Der Landesverband hat bei Übernahme dieser Aufgaben Anspruch auf einen höheren Anteil aus den Parteigeldern.
(10) Gegen einen Bezirksverband können bei Vorliegen schwerwiegender Gründe die in §14(5) aufgezählten Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. Diese sind mit Zweidrittelmehrheit durch den Landesvorstand oder die einfache Mehrheit der Landesmitgliederversammlung auf Antrag des Vorstands zu beschließen. Zu schwerwiegenden Gründen zählen insbesondere:
1. grobe und beharrliche Verstöße gegen die Satzung oder die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland und/oder der Piratenpartei Deutschland Berlin
2. erhebliche Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung der Finanzen.
Beschließt der Landesvorstand die Auflösung oder Amtsenthebung des Bezirksvorstands, ist darüber auf der nächsten Landesmitgliederversammlung endgültig zu beschließen. Bis dahin führt der Landesvorstand kommissarisch die Geschäfte des Bezirksverbands.
§ 11 LIQUID DEMOCRACY
(1) Die Piratenpartei Deutschland Berlin nutzt zur Willensbildung über das Internet eine geeignete Software. Diese muss die “Anforderungen für den Liquid Democracy Systembetrieb” erfüllen, welche vom Vorstand beschlossen werden.
Die Mindestanforderungen sind: a) Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, Anträge im System zu stellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen jedoch für alle Mitglieder gleich sein.
b) Das System muss ohne Moderatoren auskommen.
c) In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht gegen den Willen des Antragstellers von anderen Mitgliedern verändert oder gelöscht werden können.
d) Jedem Mitglied muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich sein, Alternativanträge einzubringen.
e) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. Mitgliedern muss es möglich sein, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig.
f) Es muss möglich sein, die eigene Stimme mindestens themenbereichsbezogen durch Delegation an ein anderes Mitglied zu übertragen. Diese Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein und übertragenes Stimmgewicht muss weiter übertragen werden können. Selbstgenutztes Stimmgewicht darf nicht weiter übertragen werden.
(2) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb des Systems sicher.
(3) Jedem Mitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer Abstimmung darf der Zugriff auf die jeweiligen Abstimmdaten anderer Mitglieder vorübergehend gesperrt werden.
(4) Die Organe sind gehalten, das Liquid Democracy System zur Einholung von Meinungsbildern zur Grundlage ihrer Beschlüsse zu nutzen. Das Schiedsgericht ist davon ausgenommen.
(5) Die Organe der Partei sind angehalten, die Anträge, die im Liquid Democracy System positiv beschieden wurden, vorrangig zu behandeln.
(6) Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach der Satzung stimmberechtigt ist. Jeder Pirat erhält genau einen persönlichen Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.
(7) Verstößt ein Nutzer wiederholt und in erheblichem Maße gegen die Nutzungsbedingungen des Systems, so kann der Vorstand als Ordnungsmaßnahme dem Nutzer auf Zeit das Recht entziehen, Anträge oder andere Texte in das System einzustellen. Im Falle technischer Angriffe auf das System, die von einem angemeldeten Benutzer ausgehen, kann dieses Benutzerkonto durch Administratoren vorübergehend gesperrt werden.
(8) Alle Regelungen des § 11 “Liquid Democracy” gelten für jede Gebietsversammlung gemäß § 9 dieser Satzung sowie für jeden Bezirksverband einschließlich seiner etwaigen Untergliederungen gemäß § 10 dieser Satzung entsprechend.
§ 12 ZULASSUNG VON GÄSTEN
(1) Die Landesmitgliederversammlung, eine Gebietsversammlung und der Landesvorstand können durch Beschluss Gäste zulassen.
(2) Gäste haben grundsätzlich Rederecht.
(3) Gäste haben kein Stimmrecht.
§ 13 PARTEIAUSSCHLUSS
(1) Ein Pirat kann nur dann aus der Piratenpartei Deutschland Berlin ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland und/oder der Piratenpartei Deutschland Berlin verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Ein Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland Berlin bedeutet automatisch auch einen Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland sowie allen anderen Gliederungen der Partei.
(2) Über den Ausschluss entscheidet das zuständige Schiedsgericht des Landesverbands. Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichtes kann vor dem Bundesschiedsgericht Berufung eingelegt werden.
(3) In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Landesvorstand einen Piraten von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen.
(4) Der Landesvorstand muss dem Piraten den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
(5) Die Mitgliedschaft ruht im Falle eines Ausschlusses bis zum Abschluss eines möglichen Berufungsverfahrens.
§ 14 ORDNUNGSMASSNAHMEN
(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und/oder Piratenpartei Deutschland Berlin, so können Ordnungsmaßnahmen gegenüber dem Piraten verhängt werden.
(2) Ordnungsmaßnahmen sind:
1. Verwarnung,
2. Verweis,
3. Entzug des Antragsrechts im Liquid Democracy System auf Zeit,
4. Enthebung von einem Parteiamt,
5. Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden
6. Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland
(3) Die Ordnungsmaßnahme ist schriftlich zu begründen, insbesondere im Falle der Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern, der Enthebung von Parteiämtern oder dem Ausschluss aus der Partei. Bekleidet ein Mitglied des Landesverbands ausschließlich ein Amt in der Bundespartei, können diese drei Ordnungsmaßnahmen nur vom Bundesvorstand angeordnet werden.
(4) Ordnungsmaßnahmen werden vom Landesvorstand beschlossen. Die Ordnungsmaßnahme des Parteiausschlusses ist hiervon ausgenommen.
(5) Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland und/oder der Piratenpartei Deutschland Berlin sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände möglich:
1. Auflösung,
2. Ausschluss,
3. Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände.
Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der Satzung und Beschlüsse übergeordneter Organe beharrlich missachten, oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen und schriftlich begründet. Die Ordnungsmaßnahme muss auf der Mitgliederversammlung der die Ordnungsmaßnahme aussprechenden Gliederung bestätigt werden. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichtes zuzulassen.
§ 15 SATZUNGS- UND PROGRAMMÄNDERUNG
(1) Änderungen der Landessatzung werden durch die Landesmitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der abgegeben Stimmen beschlossen.
(2) Änderungen des Landesprogramms werden durch die Landesmitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der abgegeben Stimmen beschlossen.
(3) Das jeweilige Wahlprogramm wird durch die Landesmitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der abgegeben Stimmen beschlossen.
(4) Bei der Ermittlung qualifizierter Mehrheiten werden passive Enthaltungen, aktive Enthaltungen und ungültige Stimmen gleich behandelt und zählen bei der Ermittlung der Mehrheit nicht als abgegebene Stimmen.
§ 16 AUFLÖSUNG
Die Landesmitgliederversammlung kann den Landesverband Berlin auflösen. Dieser Beschluss muss mit einer Mehrheit von ¾ der stimmberechtigten Piraten erfolgen. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes Berlin abstimmen.
§ 17 FINANZ- UND BEITRAGSORDNUNG
Es gilt die Finanzordnung der Bundespartei in der jeweils gültigen Fassung mit folgendem Zusatz:
Die Piratenpartei Deutschland Berlin nimmt pro Kalenderjahr ausschließlich Spenden in Höhe von bis zu 10.000 € je Spender entgegen.
§ 18 SCHIEDSGERICHTSORDNUNG
Es gilt die Schiedsgerichtsordnung der Bundespartei in der jeweils gültigen Fassung.
§ 19 VERBINDLICHKEIT DIESER SATZUNG
Widerspricht ein Teil dieser Satzung geltendem Recht, so bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt.
Unterschriften:
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Pavel Mayer, Protokollführer
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Andreas Baum, Vorstandsvorsitzender
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Gerhard Anger, Versammlungsleiter
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Martin Haase, Wahlleiter
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Wahlhelfer
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Wahlhelfer