BE:Charlottenburg-Wilmersdorf/BVV-Fraktion/Antraege/Transparenz bei den Bezirksverordneten Bürgerdeputierten und Bezirksamtsmitgliedern

Transparenz bei den Bezirksverordneten, Bürgerdeputierten und Bezirksamtsmitgliedern


Ursprung: Dringlichkeitsantrag PIRATEN-Fraktion Schlosser

Dringlichkeitsantrag DS-Nr: 0092/4

Beratungsfolge: Datum Gremium BVV

Transparenz bei den Bezirksverordneten, Bürgerdeputierten und Bezirksamtsmitgliedern

Die BVV möge beschließen:

Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte unterrichten den Vorsteher/die Vorsteherin schriftlich über ihre: unselbstständige oder selbstständige berufliche Tätigkeit, vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten, Genossenschaften sowie Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Körperschaften, Mitgliedschaften sowie vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden oder sonstigen Interessenverbänden, Beratungstätigkeiten und Gutachtenerstellungen, sofern ein Bezug zum Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gegeben ist.

Die Bezirksamtsmitglieder werden ersucht, in gleicher Weise zu verfahren. Änderungen sind dem Vorsteher / der Vorsteherin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Angaben werden im Internetangebot der Bezirksverordnetenversammlung veröffentlicht.

Begründung: In der Bezirksverordnetenversammlung besteht weitgehend Konsens, dass Beschlusssituationen zu vermeiden sind, in denen der Verdacht der Befangenheit besteht. Dadurch konnte die vertrauensvolle Zusammenarbeit untereinander verbessert werden. Durch die Veröffentlichung der o. g. Daten wird das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens von Beschlüssen von demokratischen Organen im Allgemeinen und der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse im Besonderen gestärkt.

Zudem besteht durch die Öffentlichkeit ein Kontrollmechanismus hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Das höchste Gut politischer Glaubwürdigkeit ist die Transparenz von Mandatsträgern. Wir übernehmen eine ehrenamtliche Tätigkeit, die mit anderen vernetzt ist. Dies kann als gewollt gelten. Im Sinne der Transparenz von Entscheidungen soll die Durchsetzung der Befangenheitsregelungen nach § 20 und 21 Verwaltungsverfahrensgesetz erleichtert werden. Die Regelung der bisherigen Geschäftsordnung zur Befangenheit wird damit weiter qualifiziert. Zu Beginn der Wahlperiode bzw. nach Beschluss dieses Antrages sollten die Bezirksverordneten, Bürgerdeputierten und Bezirksamtsmitglieder vom BVV-Büro diesbezüglich einen Fragebogen erhalten. Eine Veröffentlichung der Angaben für Bezirksverordnete, Bürgerdeputierte und Bezirksamtsmitglieder könnte über ALLRIS erfolgen.


BESCHLUSS

Die BVV beschließt:


Die BVV fordert ihre Mitglieder, die Bürgerdeputierten und die Mitglieder des Bezirksamtes auf, auf freiwilliger Basis über die Angaben gemäß BVV-Beschluss Drucksache-Nr. 1982/2 hinaus folgende Angaben gegenüber dem Vorstand der BVV bekannt zu geben:

  • ihre unselbständige oder selbständige berufliche Tätigkeit
  • ihre vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten, Genossenschaften sowie Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Körperschaften


Im Hinblick auf Verfahren und Veröffentlichung ist entsprechend BVV-Beschluss Drucksache-Nr. 1982/2 zu verfahren.