BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2014-05-18/01
Einreichungsfrist |
NR: 2014-05-18/01 |
- Text
- "Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert: § 3 Anträge wird um (7) ergänzt ""Einreichungsfrist Anträge müssen mindestens 80h vor der Sitzung eingereicht werden. Später eingereichte Anträge werden auf der darauffolgenden Sitzung behandelt. Die Einreichungsfrist gilt nicht für Anträge im TOP ""Unaufschiebbares"", wenn der unaufschiebbare Charakter des Antrages nicht eher bekannt war. Die Einreichungsfrist gilt ebenfalls nicht für Alternativ- und Änderungsanträge zu einem fristgerecht benannten Tagesordnungspunkt. Der Vorstand kann beschliessen, nicht fristgerecht eingereichte Anträge trotzdem zu behandeln."" "
- Begründung
- "Die Sitzungen sind sehr lang. Dies ist häufig dadurch bedingt, dass Unklarheiten spontan eingebrachter Anträge aufgelöst werden müssen. Bei früherer Einreichung hätten diese im Vorfeld per Email o.ä. beseitigt werden können. Daher soll die Beseitigung von sachlichen oder sprachlichen Unklarheiten nicht *auf* der Sitzung, sondern *davor* stattfinden. Es gibt natürlich Situationen, wo eine fristgerechte Einreichung nicht möglich war (zB kurzfristige Änderung der Sachlage, überraschendes Ereignis, Gate). In diesem Fall wird der Antrag normalerweise im Bereich ""Unaufschiebbares"" landen. Daher gilt dort die Einreichungsfrist nicht. Allerdings muss die Dringlichkeit des Antrages begründet werden. Die Frist gilt ebenfalls nicht für Alternativ- und Änderungsanträge, da diese sich häufig erst aus der Beratung eines Antrages ergeben. Der letzte Satz dient dazu, dass wir uns nicht selbst Handlungsmöglichkeiten nehmen und unproblematische Anträge nicht unnötig einen Monat rumliegen müssen. "
- LiquidFeedback
- Antragsteller
- Sebastian
- Ergebnis
- angenommen
- Dafür
- einstimmig
- Dagegen
- Enthaltung
- Umsetzungsverantwortlich
- .
- Link zum Beschlussantrag
- BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2014-05-18/01
- Link zum Protokoll
- [[{{{Protokoll}}}]]
Hallo: 18/01