BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2014-04-06/01
Vorgehen gegen Urteil LSG Brandenburg zu Liquid Pankow |
NR: 2014-04-06/01 |
- Text
- Die Justitiarin möge bis zum 20.4. Berufung und/oder ein anderes sinnvolles Rechtsmittel gegen das Urteil des LSG Brandenburg zu LQFB Pankow einlegen. Das Ziel ist, das niederinstanzliche Urteil keine Rechtskraft entfalten zu lassen.
- Begründung
- "Das Urteil strotzt vor formalen und inhaltlichen Fehlern. Daher sollten wir Berufung einlegen. Da der Kläger aber mittlerweile aus der Partei ausgetreten ist, kann es sein, dass ""Berufung"" aus formalen Gründen nicht geht. Eventuell muss eine Feststellungsklage auf Nichtigkeit o.ä. angestrengt werden. Hierfür gibt es keine Regelungen in der Schiedsgerichtsordnung und auch keinen Präzedenzfall. Aus diesen Gründen wird ""anderes sinnvolles Rechtsmittel"" im Antrag erwähnt. "
- LiquidFeedback
- Antragsteller
- Sebastian
- Ergebnis
- angenommen
- Dafür
- einstimmig
- Dagegen
- Enthaltung
- Umsetzungsverantwortlich
- Sebastian
- Link zum Beschlussantrag
- BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2014-04-06/01
- Link zum Protokoll
- [[{{{Protokoll}}}]]
Hallo: 06/01