BE:Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2012-03-26/01

Antrag

Ermäßigter Mitgliedsbeitrag in Härtefällen

NR: 2012-03-26/01
Text
Der Landesvorstand möge beschließen: Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag beträgt 12 € im Jahr. Die Beantragung erfolgt formlos schriftlich oder per E-Mail an den Schatzmeister. Die Genehmigung erfolgt ebenfalls durch den Schatzmeister und ist für das laufende Kalenderjahr gültig.
Begründung
Es gibt eigentlich keine Satzungsregelungen mehr, was den verminderten Mitgliedsbeitrag betrifft. Die Höhe des Betrages wie auch Verfahren und Formular wurden abgeschafft. In §5 der Bundessatzung heißt es nur noch: "(5) Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts Gegenteiliges regelt. " In §5 der Landessatzung "(5) Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet der Landesverband." Dieser Zustand besteht seit dem 5.12.2011. Der Umlaufbeschluss ist also nötig, um der Praxis des verminderten Mitgliedsbeitrages wieder eine Basis zu geben. Zugleich überfordert es viele Mitglieder das Formular aufzufinden und es dem Schatzmeister zuzusenden. Es animiert die Antragsteller, mir Unterlagen zu schicken, die ich nicht überprüfen kann. Bei vielen Anfragen um Zusendung des Formulars zu bitten, kostet alle Beteiligten nur Zeit. Ich möchte daher das Formular durch einen formlos schriftlichen Antrag ersetzen.
LiquidFeedback
(Link zur LiquidFeedback Initiative)
Antragsteller
Ennomane 18:28, 26. Mär. 2012 (CEST)
Ergebnis
angenommen
Dafür
Ennomane 18:28, 26. Mär. 2012 (CEST), Maureen 10:18, 27. Mär. 2012 (CEST), E-laine 12:50, 27. Mär. 2012 (CEST)
Dagegen
(Liste von Namen)
Enthaltung
(Liste von Namen)
Umsetzungsverantwortlich
Ennomane 18:28, 26. Mär. 2012 (CEST)
Link zum Beschlussantrag
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Link zum Protokoll
[[{{{Protokoll}}}]]

Hallo: 26/01



Diskussion / Protokoll