Archiv Diskussion:2007/Piratenmagazin Schon GEZahlt?

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Hallo Einauge o)

besten Dank für deinen Text. Das Thema und die Länge und der Inhalt sind sehr gut. So hier und da sollte der Text etwas sprachlich modifiziert werden. Weg von Umgangssprache, hin zu Augenzwinkern oder Sachbearbeitertonfall. Ansonsten aber tip top und super vorbildlich. Ich werde Anfang der Woche nochmal gründlicher drübergehen und mithelfen wenn du erlaubst. :-)

Bis denne --Nimix 13:03, 10. Feb 2007 (UTC)

Hab mich auch angestrengt ;-) Natürlich darfst du ihn überarbeiten, ist bis jetzt ja erst mal ein Entwurf. Speicher den Text aber dann gleich hier ab, nicht das ich grad auch an ihm arbeite, sonst gibts ein Kudelmudel. --Einauge 13:11, 10. Feb 2007 (UTC)

Grundversorgung

ich wuerde mir noch etwas zum grundversorgungsauftrag wuenschen. ich denke es ist nicht schlecht, wenn deutschland eine nachrichten- und informationsinfrastruktur hat. das angebot der oeffentich-rechtlichen rundfunkanstalt erfuellt sicher nicht nur den auftrag. interessant finde ich dazu auch, dass eine umstellung auf hochaufloesendes fernsehen geplant ist. dies ist dann wohl wieder mit einer erhoehung der gebuehren verbunden :) erwehnenswert finde ich auch, dass das ganze inzwischen mehr als 7 milliarden euro pro jahr kostet.
hat zwar nicht so viel mit der gez zu tun aber ich faende es sinnvoll 'gez gehoert abgeschafft' von 'oerr gehoert abgeschafft' zu trennen. -- mauk 18:41, 10. Feb 2007 (UTC)

Ich wollt mich bei dem Text auf die GEZ konzentrieren, wenn ich noch was zu ÖRR bringe und den kosten dann wird das ein ewig langer text. Ich hab auch überlegt ob ich was zur Razzia bring aber ich denk das lenkt alles vom Sinn des Textes ab. Vielleicht schreib ich so was in die 2te Ausgabe. --Einauge 20:12, 10. Feb 2007 (UTC)

Textentwurf 0.3

etwas überarbeitet von--Nimix 11:54, 13. Feb 2007 (UTC)

  • direkte Aufforderungen entfernt
  • Textabsätze hinzu
  • Ausholende Textabschnitte gelöscht
  • hier und da umformuliert
  • noch zu erledigen sind: Grammatik, Rechtschreibung

Kommentar

Willst du die Zwischenüberschriften wirklich lassen? Ist ein zusammenhängender Text nicht besser?--Einauge 16:47, 13. Feb 2007 (UTC)

  • Zwischenüberschriften wären gut, da der Text schon relativ lang ist. Nur sind meine Überschriften auch nicht gerade das gelbe vom Ei. :-) Wer was besseres findet, schreibe die um.--Nimix 19:59, 13. Feb 2007 (UTC)

Neue oder Alterechtschreibung?--Einauge 17:02, 13. Feb 2007 (UTC)

  • oha. Wo du es sagst... Wir werden die neue Rechtschreibung verwenden. --Nimix 19:59, 13. Feb 2007 (UTC)
    ‡? Und welche (verbuggte) Version davon? Vermutlich die, die die jeweilig installierte Rechtschreibprüfung nutzt. --Jamasi 20:05, 13. Feb 2007 (UTC)
  • ja das ist leider wahr. Aber was soll man machen jamasi. Alles ignorieren?--Nimix 20:08, 13. Feb 2007 (UTC)
    Meiner Meinung nach sollte man die Reform Reform sein lassen (also die alte Rechtschreibung nutzen), bis bei den Reformen ein in sich konsequenter Entwurf bei raus kommt, der die sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten nicht reduziert. Praktikabler ist leider wohl sich dem Diktat der gerade aktuellen Version der Rechtschreibprüfung zu beugen, da eh keiner mehr die Regeln genau kennt. --Jamasi 20:22, 13. Feb 2007 (UTC)

Gebühren

Seit dem 1. Januar 1976 zieht die GEZ die Rundfunkgebühren ein. Zurzeit sind dies monatlich 5,52 Euro für ein Radio und 17,03 Euro für einen Fernseher. Seit 2007 werden auch Gebühren von monatlich 5,52 Euro für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte", zu denen auch internetfähige Computer zählen, in Rechnung gestellt. Das Internet gilt zwar nicht als Rundfunkmedium, dennoch wurde die erweiterte Gebühr allen Protesten zum Trotz eingeführt. Bezahlen muss man diese nur, wenn keine weiteren Gebühren abgeführt werden.

Praxis des Gebühreneinzugs

Alle Gebühren werden von den Rundfunkgebührenbeauftragten eingetrieben. Diese arbeiten beim Gebühreneintreiben auf Provisionsbasis. Im Klartext heißt das, sie erhalten 40% alle Rundfunkgebühren der zurückliegenden Monate, einschließlich 40% der Gebühren für den Monat der Anmeldung. Daher lohnen sind die Nachzahlungen besonders für die GEZ-Fahnder. Sie dürfen allerdings nur die Rundfunkgebühren der letzten vier Jahre zurückverlangen, denn alles was älter ist gilt als verjährt. Es soll aber vorkommen, daß die GEZ-Fahnder diesen Umstand vergessen. Denn die Provisionsbasis steigert die Motivation der GEZ-Fahnder, sodass diese gelegentlich zu fragwürdigen Methoden greifen, die sich oft am Rande der Legalität befinden. Meistens wird dabei die Unwissenheit der Bürger ausgenutzt. So werden unter anderem, angebliche Schwarzseher, mit dem Hinweis bedacht, das ein teures Verfahren auf sie zu kommt. Es soll auch vorgekommen sein das die Gutmütigkeit älterer Menschen ausgenutzt wurde, in dem die GEZ-Fahnder freundlich erklärten, sie müssten etwas unterschreiben um ihren Befreiungsantrag zu verlängern. Und ein wenige Tage später kam ein Brief der bestätigt, daß sie von nun an wieder GEZ-Gebühren bezahlen.

Wer muss zahlen?

Die Tatsache das man Rundfunkgebühren bezahlen muß, stößt bei vielen Menschen auf Unverständnis, da man Rundfunkgebühren zu bezahlen hat, solange man ein Gerät besitzt welches nicht schwer beschädigt ist. Man muß also bezahlen, auch wenn man die öffentlich-rechtlichen Programme nicht nutzen möchte. Dies trifft selbst dann zu wenn kein Fernsehanschluss existiert oder andere technische Umstände das Benutzen von Empfangsgeräten unmöglich machen. Ausgenommen von den Gebühren sind Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Nicht bezahlen müssen BAFÖG-Empfänger, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen. Bei körperlichen Einschränkungen wie zum Beispiel, Blindheit oder Taubheit kann ein Befreiungsantrag gestellt werden. Der Befreiungsantrag verlängert sich nicht automatisch, sondern muss jedes Jahr neu gestellt werden. Es kam schon vor das blinde und taube Menschen, Gebühren zahlen mußten nur weil ihr sie sich nicht rechtzeitig befreien lassen hatten. Wozu sie selbst allerdings auch nicht in der Lage waren. Um sich befreien zu lassen muß ein Original oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden. z.B vom Schwerbehindertenausweis oder Sozialhilfeantrag.

Datenschutz?

Die GEZ gibt sich dabei aber nicht damit zufrieden die relevanten Daten zu speichern. Sondern das eingegangene Dokument wird eingescannt und digital gespeichert. Was dazu führt, das die GEZ viel mehr Daten speichert als nötig wären. Darunter befinden sich auch viele hoch sensible Daten. Die GEZ und die Landesrundfunkanstalten dürften eigentlich nur Daten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind, speichern und verwalten. Dies gilt auch für abgemeldete Teilnehmer, zumindest für eine gewissen Zeitraum. Allerdings haben Untersuchungen gezeigt, daß die Praxis der GEZ diesen Forderungen nicht entspricht. So zählte das Statistische Bundesamt 2004 weniger Privathaushalte, als die GEZ Teilnehmerkonten hatte. Damit verfügt die GEZ über eine der umfangreichsten Datensammlungen über die Einwohner der Bundesrepublik Deutschland. Eine Quelle für die Daten sind die Einwohnermeldeämter welche An- und Ummeldedaten an die GEZ weiterleiten. Zumindest in einigen Bundesländern kann man die Weitergabe der Privatadresse an die GEZ sperren lassen. Daten von Nicht-Teilnehmern darf die GEZ nicht speichern bzw. von ehemaligen Rundfunkteilnehmern die Daten nur in einem begrenzten Zeitraum speichern. Daher werden Personen manchmal über ein sehr langen Zeitraum immer wieder angeschrieben, da vorherige Anschreiben nicht gespeichert werden. Zur Ermittlung nicht angemeldeter Rundfunkteilnehmer gleicht die GEZ ihren Datenbestand mit zugekauften Adressdaten von kommerziellen Adresshändlern ab. Hierbei werden meist gezielt, Daten von Abonnenten von Fernsehzeitschriften oder Teilnehmer an Gewinnspielen von Rundfunkbetreibern gekauft. Zusätzlich erhalten sie Daten in dem sie Namen von Briefkästen und Klingeln von GEZ-Fahnder sammeln lässt. Wenn man also den Namen seines Stofftiers auf die Klingel schreibt oder das Namensschild seines verstorbenen Hundes an die Tür hängt dann ist es durchaus möglich, das diese einen Brief der GEZ erhalten. Wegen solchen Datensammlungen gerät die GEZ bei Datenschützern in Kritik. Zwar beschäftigt die GEZ eigene Datenschutzbeauftragte nur werden diese in der Regel aber nicht durch unabhängige Einrichtung kontrolliert. Ausnahmen gibt es nur in den Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen und Hessen. Die Rundfunkanstalten berufen sich hier bei auf ihr verfassungsrechtliches Privileg der Rundfunkfreiheit. Nachdem die öffentlich-rechtlichen Sender vom Staat nicht beeinflusst werden dürfen. Sie interpretieren dies so, dass eine Kontrolle durch die Landesdatenschutzbeauftragten nicht zulässig sei. Für diese große Datensammelwut hat die GEZ auch 2003 den Big Brother Award erhalten.

Abmeldung

Wenn diese Datenschutzbedenken dazu führen das man seine Geräte abgibt kann man sich bei der GEZ abmelden. Die Abmeldung muß schriftlich erfolgen, bestenfalls per Einschreiben mit Rückschein. Normale Abmeldeschreiben bei der GEZ häufiger verloren als andere Schreiben und im Zweifelsfall ist man selbst in der Nachweispflicht der Abmeldung. Die GEZ muß über den Abmeldegrund informiert werden. Zum Beispiel, die Entsorgung "aller" Geräte. Auch muß das Abmeldeschreiben das Wort „Abmeldung“ enthalten. Man kann der GEZ in diesem Schreiben auch jegliche Speicherung von eigenen personenbezogenen Daten so wie weitere Kontaktversuche untersagen. Sollte man eine Einzugermächtigung erteilt haben, so sollte diese widerrufen werden. Ab Ende des Monats muß man keine weiteren Zahlungen leisten. Sollten noch weitere Abbuchungen vom Konto vorgenommen werden, so können diese einfach bei der Bank widerrufen werden. Allerdings ist man nun auch wieder als potenzieller Schwarzseher verdächtig. Denn grundsätzlich ist jeder als Schwarzseher verdächtig, der keine Gebühren bezahlt, so etwas wie eine Unschuldsvermutung gibt es nicht. Wenn man daher von der GEZ ein Brief erhält und diesen nicht beantwortet, kommt meistens ein weiterer. Die Meldepflicht gilt aber nur, wenn man ein nicht angemeldetes Rundfunkgerät bereitstellt. Wer keine Geräte besitzt ist auch nicht zur Auskunft verpflichtet und muß demzufolge auch nicht antworten.

Der Fahnder vor der Tür

Falls die GEZ-Fahnder aber vor der Tür stehen, ist zu beachten das diese keine zusätzlichen Rechte haben, wie sie die Polizei hat. Die Fahnder dürfen daher nicht ohne Mietererlaubnis in die Wohnungen gelangen. Bestenfalls läßt man die GEZ-Fahnder nicht hinein und beantwortet Fragen nicht oder nur wahrheitsgemäß. Verlangen sie stattdessen von den GEZ-Fahnden den Dienstausweis. Schreiben sie dann alle wichtigen Daten ab und erteilen Sie gegebenfalls ein Hausverbot.

Ins Internet auf Teufel komm raus

Ich weiß nicht ob's euch auch so geht, aber ich habe das Gefühl, die Moderatoren der ÖR wurden angewiesen, krampfhaft auf jeden Furz im Internet hinzuweisen, damit die Forderungen zu den neuartigen Rundfunkgeräten gerechtfertigt werden können. Wieso macht dieses GEZocks seine Inhalte nicht einfach über Verschlüsselung nur Zahlwilligen zugänglich?!?! --Lw