Archiv:Antragsfabrik Bayern/Software in der öffentlichen Verwaltung

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80px Dies ist ein eingereichter Programmantrag für den Landesverband Bayern von CEdge.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.


Antrag

Änderungsantrag Nr.
P-03
Beantragt von
CEdge
Programm

Landeswahlprogramm

Schlagworte Pro
Piraten-Thema, Open Access, FLOSS
Schlagworte Contra
Migrationskosten, Bürokratie
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Vorschlag in das Landeswahlprogramm Bayern aufzunehmen.

Bei Anschaffungen oder Entscheidungen bezüglich Software sollen in der bayerischen Verwaltung interoperable Protokolle und Dateiformate genutzt werden.

Es ist eine Bewertung bezüglich Interoperabilität vorzunehmen.

Hierbei sind technische, juristische und wirtschaftliche Umstände zu berücksichtigen:

  • keine gültigen, einschränkenden Softwarepatente
  • ausreichende, frei verfügbare Dokumentation muss existieren
  • eindeutige Standardisierung und Benennung ist Pflicht

Zwischen verschiedenen Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie der öffentlichen Verwaltung und Dritten muss in Bayern die Nutzung offener Protokolle und Dateiformate möglich sein.

Ausnahmen sollen nur gemacht werden, wenn keine nutzbare Alternative zu herstellerspezifischen Angeboten existiert und die Schaffung einer solchen Alternative einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde oder wenn unzumutbare Migrationskosten entstehen würden.

Öffentliche Stellen sollen außerdem prüfen ob es Sinn macht Software und Schnittstellen selbst oder im Verbund zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen. Aus öffentlichen Geldern entwickelte Software muss quelloffen sein.

Begründung

Die Forderung, nur offene oder freie Software dürfe vom Staat eingesetzt werden, taucht immer wieder auf. Hier gibt es aber das Problem, dass dies in einigen wenigen Fällen große Probleme und Kosten verursachen würde, z. B. wegen Migration oder weil es überhaupt keine FLOSS-Pendants gibt. Das führt dann berechtigterweise z. B. zu schlechter Presse und in der Folge auch zu einem schlechten Ruf. Sinnvoller wäre es aber, auf die Verwendung von frei zugänglichen Dateiformaten und Protokollen zu setzen.

Der Ansatz hier ist, sich auf die entstehenden Abhängigkeiten zu konzentrieren. D. h. wir verbieten der Verwaltung nicht proprietäre Software, sondern sorgen für eine konstant gleichberechtigte Ausgangsstellung, die gleichzeitig Gefahren wie einen "Vendor-Lockin" verhindert.

Weitere Vorteile liegen darin, dass eine obligatorische Dokumentation und freie Nutzbarkeit konkurrenzfördernd ist, zudem wirkt eine solche Regelung passiv gegen die Bestrebungen, in Europa Softwarepatente für gültig zu erklären. Weiterhin schützt dies die Investition der Steuerzahler und ist eine gute Grundlage für Archivierung.

Es geht also nicht um die Software, die sollen sich die Leute vor Ort selbst aussuchen. Vorgeschrieben werden die Verwendung von frei nutzbaren, dokumentierten Dateiformaten und Protokollen. Damit soll sichergestellt werden, dass man in Zukunft die Software wechseln kann, Dateien und Programme weitergenutzt oder konvertiert werden können und auch anderen die Entscheidung gelassen wird, welche Software sie nutzen möchten.

Somit wird es verpflichtend, interoperable Schnittstellen (z. B. Formate) anzubieten. Es können also auch zusätzlich andere Optionen offeriert werden, müssen aber nicht.

In Anlehnung an unsere Position zum Thema "Open Access" soll von Steuergeldern entwickelte Software quelloffen sein.

Das Thema "API" habe ich vorerst außenvorgelassen. Grund sind die auf der Mailingliste von mir geäußerten Probleme. Also die Definition des Begriffs und die durch den Umfang des Themas Software möglichen Folgen bzw. deren Abschätzung. Ich bin mir sicher, das hier noch Diskussionen stattfinden werden.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:CEdge|CEdge“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstitel“ des Datentyps Seite angegebene Wert „{{{Titel}}}“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Michi (auch wenn an der Formulierung noch etwas gefeilt werden sollte)
  2. Andreas Blochberger
  3. Daniel Schubert
  4. Roffl1990
  5. Zwergenpaladin
  6. Kai Mast
  7. Thomas-BY
  8. Ninan 19:48, 3. Apr. 2010 (CEST)
  9. icho40 22:41, 3. Apr. 2010 (CEST)
  10. Aleks A
  11. Thomas F
  12. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Mehlmann
  2. ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Vielleicht noch ein Punkt zur Neuanschaffung von IT, bei der freie Betriebssysteme bevorzugt werden sollten.--DrHalan 13:28, 24. Mär. 2010 (CET)
  • Vorschreiben einer Lizenz bei Software, die vom Staat finanziert wurden. Vorschlag: EUPL (http://ec.europa.eu/idabc/eupl) --Vardamir 19:37, 3. Apr. 2010 (CEST)
    • Ich kenne die EUPL, aber bei dem Antrag wollte ich mich nicht in Lizenz-Untiefen reinknien. Nicht weil ich mir zu fein wäre oder es mir egal wäre, sondern weil ich Inhalte Stück für Stück einbringen will, damit man sich jede Fragestellung einzeln vorknöpfen kann. Quelloffen is schonmal eine Aussage. CEdge
  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Begründung der Ablehnung

"Bei Anschaffungen oder Entscheidungen bezüglich Software sollen in der bayerischen Verwaltung interoperable Protokolle und Dateiformate genutzt werden." Bereits dieser wichtige Satz enthält für mich zwei verschiedene Themenkreise. a) Anschaffung b) Nutzung Der Antrag befasst sich im weiteren Text nur mit der Anschaffung der Software. Dies ist mir zu wenig. Auch die Auflage "Prüfung selbst oder im Verbund" macht in dieser Form nock keinen Sinn, außer den Verwaltungsaufwand zu erhöhen.

Insgesamt finde ich die Idee sinnvoll, aber noch nicht reif genug für das Parteiprogramm.

Ich würde das wie folgt Untergliedern und erweitern:

1. Anschaffung 2. Nutzung von Software = Verpflichtung der Ämter auch in offenen Formaten zu speichern (am besten vorselektiert =default) 3a. Ergänzung des Antrages um die Schaffung einer zentralen Übersicht für öffentliche Stellen, welche "Standards" es gibt, die die Anforderungen erfüllen. 3b. Die bewertung hinsichtlich "Interoperabilität" ist zu schwammig. Sie kann außerdem nicht für jede Softwareauswahl (d.h. von jedem Projekt) durchgeführt werden. Das wäre recht teuer. Eine (von vielen) Lösung(en) wäre hierzu wieder ein zentralen Ressourcenpool für Informationsaustausch. --Mehlmann 20:17, 9. Apr. 2010 (CEST)

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