Archiv:AG Transparenz/Satzungsanpassungen 2008
Satzungsanpassungen 2008
Vorwort
Hier sollen Vorschläge zu Satzungsanpassungen für den Bundesparteitag2008 entwickelt und gesammelt werden.
Anpassungen zum Thema Innerparteiliche Transparenz
Festschreibung des Vier-Augen-Prinzips für Geldtransaktionen
Antrag
Hiermit wird beantragt in die Finanzordnung das Vier-Augen-Prinzip für Geldtransaktionen für Beträge über 500€ pro Monat festzuschreiben. Unter Vier-Augen-Prinzip wird die originäre Regelung verstanden, daß Geldtransaktionen von mindestens zwei Berechtigten unterzeichnet werden müssen. Für Online-Banking gelten dementsprechende gleichwertige Zeichnungsregelungen. Für die Wahrung des Vier-Augen-Prinzips genügt es daher nicht, daß Transaktionen durch eine berechtigte Person getätigt und diese durch weitere Personen beobachtet werden.
Empfehlungen
Um eine praktikable Durchführung von Geldtransaktionen unter Einhaltung des oben genannten 4-Augen-Prinzips zu ermöglichen, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
1. Einsetzung von n Zeichnungsberechtigten 2. Festlegung, daß m-beliebige Zeichnungsberechtigte Transaktionen anweisen können 3. Führen einer Handkasse, die auf 500€/Monat beschränkt ist 4. Nutzung von Banken, die Online-Banking nach Vier-Augen-Prinzip ermöglichen (GLS-Bank?)
Begründung
Auf dem Bundesparteitag_2007 wurde mit http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2007/Protokoll#Antrag_D die Einführung des Vier-Augen-Prinzips für Geld-Transaktionen des Bundesvorstandes beschlossen.
Leider wurde der Beschluß seitens des Vorstandes nicht in der originären Bedeutung (sh. http://de.wikipedia.org/wiki/Vier-Augen-Prinzip) verstanden, sondern dahingehend interpretiert, daß es reiche, die Geldtransaktionen einer zeichnungsberechtigten Person zum Beispiel durch Kontoauszüge zu überwachen.
Dieses Verfahren ist unangemessen, da ein weiterhin starkes Wachstum der Partei und damit auch ein Wachstum der Einnahmen und Ausgaben der Partei zu erwarten ist und damit die Gefahr von fehlerhaften aber auch mißbräuchlichen Geldtransaktionen zunimmt.
Nach dem bisher vom Vorstand praktiziertem Verfahren können Fehltransaktionen nur reaktiv und unter Umständen nur teilweise oder auch gar nicht rückabgewickelt werden. Das oben genannte, vorgeschlagene Vier-Augen-Prinzip würde dagegen aktiv und präventiv wirken und damit die Transparenz innerhalb der Partei besser gewährleisten.
In der Diskussion wurde weiterhin daraufhingewiesen, daß das og. Vier-Augen-Prinzip bei Online-Banking nur schwer abbildbar wäre und durch die räumlichen Entfernungen zwischen den Zeichnungsberechtigten sich als unpraktikabel erwiese.
Dem ist zu entgegnen, daß in der Regel kaum größere Transaktionen kurzfristig getätigt werden und daher eine postalische Transaktionsanweisung zumutbar ist. Durch die Führung einer Handkasse, lassen sich kleinere und kurzfristige Transaktionen, die auf maximal 500€/Monat gedeckelt sind, unbürokratisch durchführen, so das die Handlungsfähigkeit der Vorstände gewährleistet bleibt. --AndreasRomeyke 10:03, 3. Apr. 2008 (CEST)
Festschreibung der Transparenzrichtlinien in Satzung
Antrag
Hiermit wird beantragt die Transparenzrichtlinien als Entwurf von Hoshpak und Jamasi in die Satzung festzuschreiben.
Insbesondere der Punkt "Grundsatz" sollte als Punkt "Transparenzregelung" neu eingefügt, sowie die Punkte "Entscheidungsfindung" und "Einnahmequellen" unter "$4 Rechte und Pflichten der Piraten" festgeschrieben werden.
Empfehlung
Begründung
Zur Zeit gibt es keine verbindlichen Regelungen, die sicherstellen, daß zum einen potentielle Wähler, Neumitglieder, aber zum anderen auch die Piraten selbst nachvollziehen können, wie Entscheidungen innerhalb der Partei aber auch nach außen hin getroffen werden.
Durch die Aufnahme der oben genannten Punkte demonstrieren die Piraten vor allem nach außen hin den Willen zur Transparenz nicht nur bei anderen, sondern gerade auch bei internen Entscheidungsfindungen.
--AndreasRomeyke 10:27, 3. Apr. 2008 (CEST)