Archiv:2010/Antragsfabrik/Geltende Satzung
80px | Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von tillz. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Geltende Satzung
- Änderungsantrag Nr.
- T013
- Beantragt von
- tillz
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt A: §4 (1)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt im §4 Abschnitt A Absatz 1 der Satzung die Wörter "der Satzung seines Landesverbandes" durch die Wörter "den Satzungen seiner zuständigen Gebietsverbände" zu ersetzen.
- Begründung
Es wird beantragt festzulegen, dass für Piraten die Satzung des zuständigen Gebietsverbandes bzw. die Satzungen der zuständigen Gebietsverbände gilt.
Alte Fassung:
Neue Fassung:
In der aktuellen Version wird davon ausgegangen, dass es nur Landesverbände "unter" der Piratenpartei Deutschland gibt, an deren Satzungen sich zu halten ist. Allerdings sollte für Piraten jede die Satzung jedes Gebietsverbandes gelten, in dem er sich befindet. Also die Bundessatzung, die Landessatzung und die "Gebiets-"satzung.
<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Tillz|tillz“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt festzulegen, dass für Piraten die Satzung des zuständigen Gebietsverbandes bzw. die Satzungen der zuständigen Gebietsverbände gilt.Alte Fassung:Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.Neue Fassung:Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und den Satzungen seiner zuständigen Gebietsverbände die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.In der aktuellen Version wird davon ausgegangen, dass es nur Landesverbände "unter" der Piratenpartei Deutschland gibt, an deren Satzungen sich zu halten ist. Allerdings sollte für Piraten jede die Satzung jedes Gebietsverbandes gelten, in dem er sich befindet. Also die Bundessatzung, die Landessatzung und die "Gebiets-"satzung.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Fizz
- Trias
- Oliver Schönemann
- NineBerry
- Haide F.S.
- Jonathan Gruner
- Benjamin Stöcker
- Franz Rauchfuss
- Sebastian Pochert 19:14, 21. Mär. 2010 (CET)
- Matthias Pannek 18:15, 22. Mär. 2010 (CET)
- Bragi
- Thomas F
- Simon Weiß
- DaWi 14:16, 29. Mär. 2010 (CEST)
- ValiDOM
- Crasher
- CEdge
- PifPof 14:21, 02. Apr. 2010 (CEST)
- SteffenO 14:39, 2. Apr. 2010 (CEST)
- Heizer
- Stephan Urbach
- Sbeyer 15:13, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Andreas Heimann
- Andena 20:01, 4. Apr. 2010 (CEST)
- Stoon 19:15, 5. Apr. 2010 (CEST)
- Nplhse 12:25, 6. Apr. 2010 (CEST)
- Neismark 21:54, 6. Apr. 2010 (CEST)
- MattesG 14:29, 7. Apr. 2010 (CEST)
- DeBaernd 19:40, 12. Apr. 2010 (CEST)
- Thomas-BY
- MarekT 12:45, 15. Apr. 2010 (CEST)
- Richie
- Twix 18:51, 16. Apr. 2010 (CEST)
- Hans Immanuel
- Christoph B. 00:44, 17. Apr. 2010 (CEST)
- DanielSan
- icho40
- CEdge
- Posbi 22:14, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Unglow
- StopSecret 23:11, 21. Apr. 2010 (CEST)
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Spearmind 13:42, 11. Apr. 2010 (CEST)
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Leo Wandersleb sehe die praktische Relevanz nicht und kenne mich nicht so weit mit Vereinsrecht aus, dass ich beurteilen kann, was die Konsequenzen sind. Wenn ich Mitglied im Ortsverband ohne Mitgliedschaft im Bundesverband sein kann, spielt das eine Rolle. Dann aber kann ich mir kaum vorstellen, dass die Formulierung sorum oder andersrum zulässig ist. Schaut doch mal, ob die PP-international schon ihre Kompetenz auf die PP.de ausgedehnt hat ;) Ohne Untergliederungsbezug erscheint mir sinnvoller.
- Aleks A
- archifact
- ?
- ...
Diskussion
Kollision
Bitte so formulieren, dass er nicht mit anderen SÄAs kollidiert. Also: "Es wird ersetzt"... --Trias 10:34, 24. Feb. 2010 (CET)
Unselbständige Untergliederungen
Da es möglich ist unselbständige Untergliederungen zu bilden, darf man dann in diesen nicht mehr aktiv sein? Überlasst es doch den LV, wie sie ihre weiteren Untergliederungen regeln.