Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/SÄA011
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| Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
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Antragsübersicht | |
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| Antragsnummer | SÄA011 |
| Einreichungsdatum | |
| Antragsteller | |
| Mitantragsteller |
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| Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
| Antragsgruppe | Abschnitt B: Finanzordnung § 5„Abschnitt B: Finanzordnung § 5“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §9a - Der Bundesvorstand, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“. |
| Zusammenfassung des Antrags | Bis auf einen ermäßigten Beitrag von 36 Euro wird dieser auf 120 Euro im Jahr erhöht. |
| Schlagworte | Mitgliedsbeitrag |
| Datum der letzten Änderung | 15.09.2024 |
| Status des Antrags | |
| Abstimmungsergebnis | |
AntragstitelMitgliedsbeiträge erhöhen für überlebenswichtige Aufgaben AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Die Satzung Abschnitt B: Finanzordnung wird wie folgt geändert: Alt: Neu: § 5 Mitgliedsbeitrag (1) Der Mitgliedsbeitrag ist zu Jahresbeginn fällig. AntragsbegründungNach dem Wegfall der Parteienfinanzierung müssen überlebenswichtige Aufgaben der Bundespartei erfüllbar sein. Dazu ist der Mitgliedsbeitrag deutlich zu erhöhen. Diskussion
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