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Antrag:Bundesparteitag 2023.1/Antragsportal/SÄA023
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<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge
| Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2023.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
| Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
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Antragsübersicht | |
|---|---|
| Antragsnummer | SÄA023 |
| Einreichungsdatum | |
| Antragsteller | |
| Mitantragsteller |
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| Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
| Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
| Zusammenfassung des Antrags | Im Zuge der SGO-Novelle Änderung der Organnamens |
| Schlagworte | Bundessatzung, SGO |
| Datum der letzten Änderung | 24.06.2023 |
| Status des Antrags | |
| Abstimmungsergebnis | |
AntragstitelÄnderung von §9 Bundessatzung AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, § 9 der Bundessatzung Abschnitt A - Bundessatzung wie folgt zu ändern: Absatz 1 (aktuell): (1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht, das Schiedsgericht der Länder und die Gründungsversammlung. Absatz 1 (neu): (1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht, das Föderale Gericht und die Gründungsversammlung. AntragsbegründungEine Änderung ergibt sich aus der Namensänderung nach der SGO-Novelle. Diskussion
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