Antrag:Bundesparteitag 2022.1/Antragsportal/WP010

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80px Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2022.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Vorlage:Baustein2

Antragsübersicht

Antragsnummer WP010
Einreichungsdatum
Antragsteller

Bastian

Mitantragsteller
  • Krishna Govindarasu
  • Thomas Gaul
  • Adam Wolf
  • Christian Horn
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags Versteuerung grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten
Schlagworte Ist-Versteuerung, Vereinnahmte Entgelte, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer
Datum der letzten Änderung 08.06.2022
Status des Antrags

Vorlage:Prüficon

Abstimmungsergebnis

Vorlage:Abstimmungsergebnis

Antragstitel

Versteuerung grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Einnahmen müssen nur dann versteuert werden, wenn sie endgültig zugeflossen sind. Dies gilt für Unternehmungen, die nicht mehr als 1 Mio. Umsatz (netto) pro Jahr erzielen.

Antragsbegründung

Das Zuflussprinzip besteht schon bei Unternehmungen, die einen Jahresabschluss nach dem Einnahme-Überschuss-Prinzip abrechnen.

Hinsichtlich der abzuführenden Umsatzsteuer gilt das Prinzip „vereinnahmte Entgelte“ auf besonderen Antrag bis zu einem Gesamtumsatz von 600.000 EUR des Vorjahres für alle Unternehmungen.

Bei Unternehmungen, die bilanzpflichtig sind (z.B. Körperschaften wie GmbHs) sind auch alle offenen Forderungen zu versteuern. Sind diese Forderungen uneinbringlich, hat der Steuerpflichtige einen hohen Aufwand, um einen Nachweis zu erbringen, dass der Verlust dieser Forderungen gewinnmindernd abzuschreiben ist. Zum Beispiel reicht es nicht, dass der Schuldner insolvent ist.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: AG Wirtschaft
  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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