Antrag:Bundesparteitag 2022.1/Antragsportal/WP002

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80px Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2022.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Vorlage:Baustein2

Antragsübersicht

Antragsnummer WP002
Einreichungsdatum
Antragsteller

Bastian

Mitantragsteller
  • Krishna Govindarasu
  • Thomas Gaul
  • Adam Wolf
  • Christian Horn
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags Entbürokratisierung
Schlagworte Entbürokratisierung
Datum der letzten Änderung 08.06.2022
Status des Antrags

Vorlage:Prüficon

Abstimmungsergebnis

Vorlage:Abstimmungsergebnis

Antragstitel

Öffentliche Verwaltungen und Unternehmensdaten

Antragstext

Die Piraten fordern, dass die öffentlichen Verwaltungen einschließlich der öffentlich-rechtlichen Betriebe digital aufzustellen sind und Informationen, die von der Privatwirtschaft regelmäßig immer wieder abgefragt werden, zentral zu speichern, damit diese nicht wieder und erneut eingereicht werden müssen.

Datenschutz und Datensicherheit sind nach dem jeweils höchsten Stand der Technik zu gewährleisten und die Kommunikation darf über Netzwerke nur verschlüsselt erfolgen.

Antragsbegründung

Insbesondere kleine und Kleinst-Unternehmen werden mit einem hohen bürokratischen Aufwand belasten. Alle grundlegende Unternehmensdaten eines Unternehmens der Privatwirtschaft sind bekannt, müssen aber bei jedem Anliegen immer den unterschiedlichsten Formen an die öffentlichen Verwaltungen übertragen werden, sei es auf Papiervordrucken, Auskunftsbögen, Ausschreibungen, Anträge, Anfragen etc.

Daten von Betrieben werden bei der Zuteilung einer

Steuernummer

Betriebsnummer

Handelsregisternummer

Nummer im Transparenzregister

Kundennummer beim Bundesanzeiger

Statistiknummer

u.v.a.m.

erfragt, überprüft und gespeichert. Je nach Unternehmensform fallen mehr oder Datensätze an. Und das ist in 16 Bundesländer und zusätzlich in der Bundesverwaltung unterschiedlich geregelt. Diese Daten sind alle öffentlich und mit mehr oder weniger großen Aufwand ermittelbar.

Nichts spricht gegen eine Erfassung aller solcher Daten unter einer Stammdatennummer, sodass im Idealfall Auskunftsbögen, Ausschreibungen, Anträge, Anfragen mit Eingabe der Stammdatennummer weitgehend automatisch ausgefüllt werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: AG Wirtschaft
  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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