Antrag:Bundesparteitag 2019.1/Antragsportal/WP003

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80px Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Vorlage:Baustein2

Antragsübersicht

Antragsnummer WP003
Einreichungsdatum
Antragsteller

Rony

Mitantragsteller
  • Anna Müllner
  • Sandra Leurs
  • Franz-Josef Schmitt
  • Oliver Bayer
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Umwelt und Verbraucherschutz
Zusammenfassung des Antrags Recht auf Reparatur
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 16.03.2019
Status des Antrags

Vorlage:Prüficon

Abstimmungsergebnis

Vorlage:Abstimmungsergebnis

Antragstitel

Recht auf Reparatur

Antragstext

Der Bundesparteitag möge für das Programm zur EU-Wahl 2019 beschließen, folgenden Antragstext im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz (12) als neune Prargraphen hinten anzufügen:


Modul 1 Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für ein Europaweites Recht auf Reparatur ein. Reparierte Produkte schonen Ressourcen, schützen das Klima und stärken Verbraucher*innen. Deshalb muss Deutschland vorangehen und sich öffentlich für die Erweiterung der Richtlinie aussprechen und auch die anderen Mitgliedstaaten davon überzeugen, das Recht auf Reparatur politisch umzusetzen. Die Hersteller werden dazu angehalten, Bauformen zu wählen, welche es ermöglichen Produkte leichter zu reparieren.

Modul 2 Es sollen Siegel erarbeitet werden, welche bei jedem Gerät den Grad der Reparaturmöglichkeiten ausweisen. So, dass Verbraucher*innen schon vor dem Kauf Kenntnis darüber enthalten, wie gut sich ein Gerät in Zukunft reparieren lassen kann.

Module 3 Die Unternehmen werden dazu verpflichtet für ihre Geräte freie Reparaturanleitungen bereit zu stellen, in der grundlegende Funktionen eines Geräts dokumentiert sind und detailliert beschrieben wird, wie ein Gerät demontiert und wieder zusammenfügt werden kann.

Modul 4 Die Unternehmen werden dazu verpflichtet Ersatzteile an freie Werkstätten und den freien Handel zu versenden. Ein Handelsembargo auf Ersatzteile ist nicht gestattet.

Modul 5 (konkurrierend Modul 6) Nach dem Ende des Lebenszyklus werden die Hersteller verpflichtet, Softwareseitige Beschränkungen zu entfernen, welche das Verbauen von Ersatzteilen Dritter verhindert. So, dass auch Geräte nach wie vor repariert werden können, auch wenn der ursprüngliche Hersteller seinen Support eingestellt hat.

Modul 6 (konkurrierend Modul 5) Softwareseitige Beschränkungen, welche verhindern, dass Ersatzteile Dritter eingebaut werden können, lehnen wir strikt ab.

Antragsbegründung

-

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge