Antrag:Bundesparteitag 2018.2/Antragsportal/SÄA007
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| Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
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Antragsübersicht | |
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| Antragsnummer | SÄA007 |
| Einreichungsdatum | |
| Antragsteller | |
| Mitantragsteller |
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| Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
| Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §4 |
| Zusammenfassung des Antrags | Der automatische Gliederungswechsel bei einem Wechsel des Wohnsitzes soll nur noch erfolgen, sofern der Pirat nicht angibt in seiner bisherigen Gliederung verbleiben zu wollen. |
| Schlagworte | Satzung, Mitgliedschaft, Wohnsitz |
| Datum der letzten Änderung | 17.11.2018 |
| Status des Antrags | |
| Abstimmungsergebnis | |
AntragstitelWechsel der Gliederung beim Wohnsitzwechsel AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, dass §3 (4) der Bundessatzung wie folgt neu gefasst wird: AntragsbegründungDa wir grundsätzlich einem Piraten erlauben in einer anderen Gliederung als der am Wohnsitz zuständigen zu sein, sollten wir einem Piraten der seinen Wohnsitz wechsel die Möglichkeit geben unkompliziert in seiner alten Gliederung zu verbleiben. Diskussion
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