Archiv:2006/Aktion PrivateFlat
Dieser Artikel dient der gemeinsamen Planung und Durchführung einer Aktion. Beteiligt Euch!
Gemäß Urteil des Bundesgerichtshof ist es nun rechtswidrig, dass IPs von Flatratekunden nicht seitens der Provider gespeichert werden dürfen. Dieses Urteil gilt im Moment nur für die eine klagende Person.
Ziel der Aktion ist es durch Bereitstellung eines Musterbriefes allen Menschen eine einfache Methode in die Hand zu geben, dieses Recht wahrzunehmen. (Für Feinde der Emergenz: die Vorstandsitzung vom 8.11. hat das ganze gutgeheissen.)
Folgende Inhalte müssen dafür erstellt werden:
- Musterbrief (für Kunden d. Provider)
- Pressemitteilung (Ankündigen der Aktion)
Eine schnelle Reaktion ist das A und O dieser Aktion!
Aktionsaufruf
Was Dein Provider weiss, aber nicht speichern darf ...
Internetprovider vergeben meist dynamisch IP-Adressen an ihre Flatratekunden. Die Zuordnung der Nummern zu Speichern ist äußerst strittig. Sie kann Aufschlüsse über das persönliche Nutzungsverhalten von Internetinhalten äußerst dienlich sein und ist daher unter Gesichtspunkten des Schutzes der Privatsphäre kritisch zu beurteilen.
Wer sich über die Datenspeicherung seines Internetanbieters schlau machen möchte, ist dazu eingeladen ihm unten stehenden Musterbrief zu zusenden. Dieser fordert den ISP dazu auf, Stellung zu beziehen, ob und wozu diese Daten verwendet werden. Ferner wird er aufgefordert die Daten, wenn vorhanden, zu löschen und auch künftig nicht weiter zu erheben. (Wer keine Flatrate benutzt, sondern in Abhängigkeit von seinem Datenvolumen bezahlt, sollte das Schreiben entsprechend anpassen.)
Musterklage
Im Wiki daten-speicherung.de findet sich eine ursprünglich vom Juristen Patrick Breyer formulierte Musterklage, die sich auf das Urteil vom Landgericht Darmstadt stützt. Das Urteil gilt allerdings nur für den Kläger, Holger Voss. Da die Telekom nicht von sich aus das Urteil für alle Kunden verfolgt, müssen diese nun selbst klagen, um ihr Recht durchzusetzen.
Links zum Fall Voss gegen T-Online
Der Auseinandersetzung geht ein Rechtsstreit zwischen Holger Voss und dem Internetanbieter T-Online voraus. Voss hatte gegen die Speicherung seiner Verbindungsdaten (IP-Adressen-Vergabe, Erhebung des Datenvolumens sowie Einwahl-Zeitpunkte) geklagt, da sie nicht für die Abrechnung seines Flatrate-Anschlußes relevant seien. In den meisten Punkten hat Voss von den Gerichten Recht erhalten.
Zulässig ist für die Telekom jedoch die Speicherung von Ein- und Auswahlzeitpunkten, da der Anschluss auch nicht-flat, also kostenpflichtig auf Zeit, von ISDN- oder Analog-Leitungen verwendet werden kann. Das Landgericht ließ hierbei leider außer Acht, dass dies bei einer DSL-Einwahl hinfällig ist.
- Urteil in 1. Instanz vom Amtsgericht Darmstadt; 30. Juni 2006 Az.: 300 C 397/04
- Gericht: Speicherung von IP-Adressen bei T-Online rechtswidrig; heise newsticker; 1. Juli 2005
- Aufbewahrungsverbot - Gericht untersagt Speicherung von dynamisch zugewiesenen IP-Adressen; c't 15/2005 (
- Berufung durch T-Online von der 25. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt abgewiesen, Az. 25 S 118/2005
- T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern; heise newsticker; 25. Januar 2006
- Beschwerde von T-Online vom BGH aus formalen Gründen abgeleht; Urteil des LG Darmstadt wird bestätigt
- Urteil: T-Online darf Verbindungsdaten nicht speichern; golem.de, 7. November 2006
- BGH bestätigt Urteil zur Löschung von IP-Adressen; heise newsticker; 6. November 2006
- T-Online macht auch anderen Kunden ohne Klage Zugeständnisse
- T-Online löscht Verbindungsdaten teilweise auf Antrag; heise newsticker; 21. November 2006
Datenspeicher-Gepflogenheiten
Sollten sich aus Anfragen, die Ihr Euren Anbietern stellt, Ergebnisse ablesen lassen können, wäre es sehr schön, wenn Ihr diese hier vermerkt.
Für diverse Unternehmen (T-Online, Lycos, Congster, regioDSL, Schlund+Partner, Cyberfun, VR-Web, Freenet, Arcor, GMX, Ebay, Amazon, Hansenet, QSC und M-net) sind Handlungsoptionen für betroffene Kunden und erste Sachstandberichte auch auf den Seiten von daten-speicherung.de festgehalten.