Archiv:2006/Aktion PrivateFlat/Musterbrief
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in den Medien wurde wiederholt darüber berichtet, dass Internetzugangsanbieter häufig Verbindungsdaten, die nicht für die Abrechnung benötigt werden, speichern, und somit gegen geltendes Recht verstoßen. Daher bin ich nun besorgt, ob dies auch bei meinem Anschluss der Fall ist.
Ich bin Kunde Ihres Unternehmens und habe einen Internetanschluss des Typs ________________.
Ich möchte hiermit von Ihnen erfahren, ob Sie Verbindungsdaten zu meinem Anschluss speichern. Dies betrifft insbesondere
- die von mir benutzten IP-Adressen zusammen mit den Zeitpunkten der Nutzung
- das von mir generierte Datenaufkommen
- die Zeitpunkte, zu denen die Verbindung auf- bzw. abgebaut wurde.
Falls Sie diese Daten speichern sollten, so beantrage ich/fordere ich Sie auf,
- mir gemäß Bundesdatenschutzgesetz (§19) mitzuteilen um welche Daten es sich handelt und zu welchem Zweck und wie lange sie gespeichert werden. Falls Sie die Daten an Dritte weitergeben oder weitergegeben haben, bitte ich Sie diese zu benennen und die Gründe hierfür anzuführen.
- die oben genannten Daten umgehend zu löschen. Entsprechend des Urteils vom Landgericht Darmstadt (Az. 25 S 118/2005) in vergleichbarer Sache gegen den Internetanbieter T-Online untersage ich Ihnen auch künftig, meine Verbindungsdaten nach Beendigung der jeweiligen Nutzung meines Internetzugangs weiter zu speichern.
Sollten Sie dem Antrag nicht innerhalb von 14 Tagen stattgeben und dies schriftlich bestätigen, sehe ich mich leider gezwungen, weitere Schritte gegen Sie in Erwägung zu ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
ein besorgter Kunde