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Daher schicke ich Ihnen hier einen kleinen Fragenkatalog. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir bis zum 1. September Ihre – möglichst knappen – Antworten bekommen könnten, zur Veröffentlichung in Kalenderwoche 37 (im Heft sowie online unter www.musikwoche.de).

1. Treten Sie für eine Kulturflatrate ein? Wie sollte diese erhoben werden? Wer soll die Verteilung übernehmen?

Wir haben momentan keine einheitliche Position zur Kulturflatrate, ziehen das Konzept grundsätzlich aber in Erwägung.

2. Wie sollte eine solche Kulturflatrate mit dem bestehenden Urheberrecht harmonisiert werden?

Da wir eine grudlegende Reform des Urheberrechts fordern, sehen wir diese Frage als zweitrangig an. Allerdings wäre eine Kulturflatrate, sollte sie den bestehenden Pauschalabgaben auf Leermedien ähneln, bereits mit dem heutigen Urheberrecht vereinbar. Es hat aber wenig Sinn, über eine Harmonisierung zu sprechen, bevor überhaupt ein detailliertes Konzept zur Kulturflatrate vorliegt.

3. Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf beim geltenden Urheberrecht? Sollte die Schutzfrist erhöht oder reduziert werden?

Das Urheberrechtsgesetz muss genauso wie internationale Abkommen zum Schutz "geistigen Eigentums" insofern überarbeitet werden, dass der ursprüngliche Zweck wiederhergestellt ist, der ja in der Förderung von Innovation und Kultur besteht. Mittlerweile sind viele Aspekte insbesondere bei Verwertungsrechten diesem Zweck entgegengesinnt, da z.B. die Schaffung abgewandelter Werke extrem erschwert wird. Zudem werden unter dem Deckmantel des "Urheberschutzes" die Rechte von Nutzern wie Kulturschaffenden zugunsten von Verwertungsgesellschaften eingeschränkt. Momentan geltende Schutzfristen empfinden wir als eindeutig zu lang, haben aber keine einheitliche Position zur angestrebten Dauer der Fristen.

4. Wie könnten wirkungsvolle Maßnahmen gegen Piraten im Internet aussehen?

Man könnte zum Beispiel das Internet verbieten und für den Besitz von Modems oder Routern Gefängnisstrafen anordnen. Oder eine Komplettüberwachung aller Internetanschlüsse starten. Oder ein eigenes Internet aufbauen, dass keinerlei Anschluss zur Außenwelt hat - die Varianten sind wirklich unbegrenzt. Die Unmöglichkeit, heutige Urheberrechtsbestimmungen ohne gravierende Einschnitte in Menschen- und Bürgerrechte durchzusetzen, gehört zu den Gründen, warum wir uns klar für eine Reform des Urheberrechts aussprechen. Beispiele wie last.fm oder iTunes zeigen allerdings, dass gewinnbringende Geschäftsmodelle sich auch im digitalen Zeitalter verwirklichen lassen. Dafür muss aber nicht die Idee der "Piratenbekämpfung" im Vordergrund stehen, sondern der Wille nach Innovation und konstruktiver Nutzung von neu entstehenden Möglichkeiten.

5. Was halten Sie von einer Sperrung des Internetzugangs nach drei Verstößen gegen geltende Gesetze, wie es die französische Regierung einführen will und zum Beispiel britische Provider bereits praktizieren?

Eine solche Maßnahme ist absolut inakzeptabel. Gerade die Pläne der französischen Regierung wurden vom Verfassungsgericht mit Hinweis auf die Verletzung der Kommunikationsfreiheit, welche durch die allgemeine Menschenrechtserklärung gewährleistet ist, gestoppt.

6. Musikförderung: Halten Sie die Initiative Musik für ein sinnvolles Instrument, um die Musikszene zu fördern? Halten Sie die Finanzierung der Initiative für ausreichend? Sehen Sie andere Modelle?

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7. Welche Schlüsse ziehen Sie aus den Ergebnissen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung? Wie lässt sich der Mittelstand, der dieses Wirtschaftssegment weitgehend trägt, strukturell fördern?

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8. Sehen Sie die Gefahr einer zunehmenden Konzentration wirtschaftlicher Macht durch das Agieren von Internetmarktführern wie Google oder MySpace, die zunächst vollendete Tatsachen schaffen und erst dann über rechtliche Regelungen reden?

Zum einen dürfen Bürgerrechte - dazu gehören z.B. auch Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung - durch Privatunternehmen genausowenig verletzt werden wie durch den Staat. Ebenso ist die Schaffung von Monopolen von keinem Blickwinkel gesehen wünschenswert. Andererseits muss aber darauf geachtet werden, dass geltendes Recht auch moderne gesellschaftliche und technologische Entwicklungen beachtet und nicht darauf ausgelegt ist, an Vorstellungen von vorgestern in einer sich rapide verändernden Welt festzuhalten.