AG Plakatierung Landkreis Cham

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Hinweis
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis.

Plakatierungs-Crew Landkreis Cham der AG Plakatierung Oberpfalz

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Aufteilung in Wikipedia-logo.pngStädte und Gemeinden

Die Stadt- (StV) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdV) führen eine Übersicht der im dortigen Bereich ausgebrachten Plakate und veranlassen deren Abbau innerhalb der gesetzten Frist nach der Wahl. Alle Stadt- (StH) bzw. Gemeindehelfer (GdH) arbeiten dem StV/GdV auch bei der Erfassung der aufgestellten Plakate zu.

Stadt/Gemeinde StV/GdV StH/GdH
1 Wikipedia-logo.pngArnschwang
2 Wikipedia-logo.pngArrach
3 Wikipedia-logo.pngBad Kötzting
4 Wikipedia-logo.pngBlaibach
5 Wikipedia-logo.pngCham
6 Wikipedia-logo.pngChamerau
7 Wikipedia-logo.pngEschlkam
8 Wikipedia-logo.pngFalkenstein
9 Wikipedia-logo.pngFurth im Wald
10 Wikipedia-logo.pngGleißenberg
11 Wikipedia-logo.pngGrafenwiesen
12 Wikipedia-logo.pngHohenwarth
13 Wikipedia-logo.pngLam
14 Wikipedia-logo.pngLohberg
15 Wikipedia-logo.pngMichelsneukirchen
16 Wikipedia-logo.pngMiltach
17 Wikipedia-logo.pngNeukirchen b.Hl.Blut
18 Wikipedia-logo.pngPemfling
19 Wikipedia-logo.pngPösing
20 Wikipedia-logo.pngReichenbach
21 Wikipedia-logo.pngRettenbach
22 Wikipedia-logo.pngRimbach
23 Wikipedia-logo.pngRoding
24 Wikipedia-logo.pngRötz
25 Wikipedia-logo.pngRunding
26 Wikipedia-logo.pngSchönthal
27 Wikipedia-logo.pngSchorndorf
28 Wikipedia-logo.pngStamsried
29 Wikipedia-logo.pngTiefenbach
30 Wikipedia-logo.pngTraitsching
31 Wikipedia-logo.pngTreffelstein
32 Wikipedia-logo.pngWaffenbrunn
33 Wikipedia-logo.pngWald
34 Wikipedia-logo.pngWalderbach
35 Wikipedia-logo.pngWaldmünchen
36 Wikipedia-logo.pngWeiding
37 Wikipedia-logo.pngWillmering
38 Wikipedia-logo.pngZandt
39 Wikipedia-logo.pngZell

Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen
1 Arnschwang Keine gesonderten Verordnungen;
2 Arrach Nur an den Anschlagtafeln (Haibühl, Arrach, Ampelkreuzung in Arrach)
3 Bad Kötzting Schriftlicher Antrag wie in Cham (Bereiche, Anzahl).

E-Mail mit Orten der Aufstellwänden habe ich; Nur an den Aufstellwänden plakatieren.

4 Blaibach Keine gesonderte Verordnung;
5 Cham Schriftlich über die Anzahl der Plakate, den zu plakatierenden Bereich und dem Zeitraum informieren. Es werden zudem 15 Anschlagtafeln von der Stadt Cham aufgestellt, die Erstplakatierung übernimmt die Stadt in der Stimmzettel-Reihenfolge.

Plakate wurden hinterlegt. Antrag versendet, Genehmigung wurde erteilt.

6 Chamerau Genehmigt.
7 Eschlkam Erledigt. Wir dürfen.
8 Falkenstein Genehmigung liegt vor. Nicht an Verkehrsschildern und Straßenlaternen.
9 Furth im Wald Keine gesonderte Verordnungen, außer natürlich den Verkehr nicht behindern. Stellwände werden nächste Woche aufgestellt und können selbst plakatiert werden.
10 Gleißenberg Gehört zu Weiding.
11 Grafenwiesen Keine gesonderten Verordnungen.
12 Hohenwarth Briefantwort liegt bei mir auf dem Schreibtisch.
13 Lam Keine gesonderten Verordnungen;
14 Lohberg Keine weiteren Verordnungen; haben ein paar Anschlagtafeln mit wenig Platz.
15 Michelsneukirchen Gehört zu Falkenstein.
16 Miltach An den Straßenlaternen mit Kabelbindern befestigen, nicht mit Draht, da alles neu ist.
17 Neukirchen b.Hl.Blut Keine weiteren Verordnungen.
18 Pemfling Keine gesonderten Verordnungen.
19 Pösing Gehört zu Stamsried
20 Reichenbach Gehört zu Walderbach.
21 Rettenbach Gehört zu Falkenstein.
22 Rimbach Keine weiteren Verordnungen.
23 Roding Im Bereich um Roding max. 50-60 Plakate, im Stadtbereich max. 15-20 Plakate. Nicht an Ampeln und Kreuzungen. Nach der Wahl darauf achten wirklich alle schnell wieder abzunehmen.
24 Rötz Keine gesonderte Verordnung. Natürlich auf den Verkehr achten und in der Anzahl human bleiben.
25 Runding Keine gesonderte Verordnung. Stellen zusätzlich Anschlagtafeln auf.
26 Schönthal Keine gesonderte Verordnung.
27 Schorndorf Keine gesonderte Verordnung.
28 Stamsried Keine gesonderte Verordnung.
29 Tiefenbach Keine gesonderte Verordnung.
30 Traitsching Keine gesonderte Verordnung.
31 Treffelstein Gehört zu Tiefenbach.
32 Waffenbrunn Nur Stelltafeln! Werden am 24.August aufgestellt.
33 Wald Zuständiger erst ab nächstem Mittwoch (2.September) wieder erreichbar.
34 Walderbach Keine weiteren Verordnungen.
35 Waldmünchen Keine gesonderten Verordnungen.
36 Weiding Keine gesonderten Verordnungen.
37 Willmering Nur an den Anschlagtafeln! Zwei in Willmering (Rathaus u. Ortsmitte) und dann jeweils eine in jedem Ortsteil.
38 Zandt Keine gesonderten Verordnungen.
39 Zell Gehört zu Wald.

Aktionen

  • Plakate in Cham sind eingesammelt.

Vorhandenes Material

Was und wo?
  • Was ?
    • 25 Plakatständer
    • 40 Plakate (versch. Motive; detaillierte Auflistung folgt nach Plakatierung)
  • Wo ?
    • lagert in Neukirchen b. hl. Blut bei Markus
Rundlogo mit Rautenhintergrund (Bayern).svg
AG Plakatierung Oberpfalz nach kreisfreien Städten und Landkreisen