AG Piratenfreifunk/Anträge Bingen
Antrag 1
1. Alternative: Haftungsfreiheit für Betreiber offener, anonymer Netzzugangssysteme -ohne Anmeldung-
Für alle Formen offener, anonymer Netzzugangssysteme (z.B. Freifunk, Tor, JAP) fordern wir eine rechtliche Absicherung des Dienstanbieters. Diese sind von der Haftung freizustellen.
Betreiber aller Formen anonymer Netzzugangssysteme sind nicht verantwortlich für den Datenverkehr, der durch andere über den freigegebenen Netzzugang bewirkt wird. Die Beweislast liegt beim Kläger.
Durch die Freistellung von der Haftung erlangen die Diensteanbieter Rechtssicherheit.
2. Alternative: Haftungsfreiheit für Betreiber offener, anonymer Netzzugangssysteme -mit Anmeldung-
Für alle Diensteanbieter offener, anonymer Netzzugangssysteme (z.B. Freifunk, Tor, JAP) fordern wir, dass für sie eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur analog zu Telekommunikationsgesetz §6 Abs.1 möglich wird.
Betreiber aller Formen anonymer Netzzugangssysteme sind nicht verantwortlich für den Datenverkehr, der durch andere über den freigegebenen Netzzugang bewirkt wird. Die Beweislast liegt beim Kläger.
Durch die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist als Rechtsfolge die Haftungsfreiheit auch nichtgewerblicher Anbieter für durch ihre Knoten geleiteten Datenverkehr gesichert.
Hierzu bitte den Beitrag auf der Diskussionsseite beachten.
Antrag 2
(-Brainstorming - Bitte weitere Förderideen einbringen) Förderung von freien Bürgerdatennetzen
Wir fordern, dass freie Bürgerdatennetze bundesweit von den Kommunen aktiv gefördert werden, zum Beispiel durch das Bereitstellen von geeigneten Dachflächen und Strom.
Wir fordern, dass freie Bürgerfunknetze von den Bundesländern aktiv gefördert werden, zum Beispiel durch das aktive Vorantreiben der Vernetzung von Gemeinden und die Nutzung von Türmen.
Wir fordern, dass freie Bürgerfunknetze vom Bund aktiv gefördert werden, zum Beispiel...
Antrag 3
Das elektromagnetische Spektrum
Wir fordern die Lizensierung des Bandes mit der Mittenfrequenz 2,484 GHz und der Bandbreite von 23MHz für Kommunikation nach den Bedingungen des Pico peering Agreements.
Wir fordern die Lizensierung eine Bandes von 44MHz im bereich von 3.40-3.65GHz für Kommunikation nach den Bedingungen des Pico peering Agreements.