AG Nichtraucherschutz/Protokolle/2012-08-22 - Protokoll AG Nichtraucherschutz

Edit-paste.svg Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte.

 

Protokoll der AG Nichtraucherschutz vom 22.08.2012

Die öffentliche Sitzung fand von 20:00-0:31 Uhr im Mumble statt.
Mumble-Server NRW, Raum Bund => Arbeitsgemeinschaften => Politik => AG Nichtraucherschutz

Organisation

Anwesende

Versammlungsleitung und Protokollführung

Abstimmung über Reihenfolge der Tagesordnungspunkte

Vorstellungsrunde

Die Vorstellungsrunde findet im Vorstellungs-Pad statt.

Prüfung des Protokolls vom 08.08.2012

Die Anwesenden prüfen das Protokoll

Abstimmung des Protokolls vom 08.08.2012

  Werner   Jürgen   Rick   Markus Hugot   Ranja
  
  Andreas   Jens Patzke

  Das Protokoll ist angenommen

Tagesordnung

TOP 1: Abstimmung zum Positionspapier der PG Nichtraucherschutz und Genusskultur

Antrag 1

Die AG Nichtraucherschutz übernimmt das Positionspapier der Projektgruppe "Nichtraucherschutz und Genusskultur".

Antrag 1a

Antragsteller: djac

Am Ende der Begründung des Programmantrages wird noch folgender Satz und Links hinzugefügt:

Materialien und Bewertungen für die zugrundeliegenden Sachfragen haben wir hier zusammengestellt:
* Die Gefährlichkeit von Passivrauch
* Die Chemie des Tabakrauchs

Die beiden Dokumente wurden von den beiden jeweiligen Arbeitsgruppen erstellt und von der Untergruppe Kompromissler gebilligt.

Der Antrag 1a lautet deshalb: Die AG-Nichtraucherschutz übernimmt die Herausgeberschaft

GO-Antrag auf Vertagung des TOP auf nächste Woche Mittwoch, 20 Uhr aufgrund der Antragsarbeit.

Antragsteller: ???

  peterM   Ranja   Rick   Jürgen   Andi_nRw   Werner
  
  Jens Patzke   Andreas   Wolfsschaedel

  Der GO-Antrag ist angenommen.

TOP 2: Stand der Dinge der anderen Projektgruppen und Anträge

Diskussion von den Anträgen und deren Änderungsvorschlägen:

Parteiprogramm/Wahlprogramm-Antrag der PG "Nichtraucherschutz und Genusskultur"

Pad mit den Änderungsvorschlägen und deren Vorbearbeitung

Anregung 1: Einschränkung auf 75 m² rausnehmen (erweiterte Anregung)

Vorschlag 1: Streichung von:
b) Die Einrichtung von reinen Rauchergaststätten ist statthaft, wenn die Fläche des Gästebereichs im Inneren einer Einraumgaststätte nicht mehr als 75qm beträgt.
Ersetzen durch:
b) Die Einrichtung reiner Rauchergaststätten soll unter Abwägung der Interessen des Betreibers, der Angestellten und der räumlichen Begebenheiten möglich sein.
  Andi_nRw   Jürgen   Werner   Andreas   peterM   Wolfsschaedel

Vorschlag 2: Belassen von:
b) Die Einrichtung von reinen Rauchergaststätten ist statthaft, wenn die Fläche des Gästebereichs im Inneren einer Einraumgaststätte nicht mehr als 75qm beträgt.
  Markus Hugot   Stefan Betz   djac

  Rick   Jens Patzke   Ranja

  Vorschlag 1 ist angenommen.

Anregung 2: Kein Zwang zur Einrichtung von Raucherräumen bei öffentlichen Institutionen (Krankenhäuser etc)

Originaltext:
Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten prüfen die Möglichkeit der Einrichtung wirksam abgetrennter Raucherräume. Die Nichteinrichtung solcher Räume ist nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen statthaft.

Vorschlag 1a:Ersetzen des 1.+2. Satzes:
Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten sollen grundsätzlich Raucherräume einrichten. In sachlich begründeten Ausnahmefällen darf auf die Einrichtung solcher Räume verzichtet werden.

Vorschlag 1b: Ersetzen des 1.+2. Satzes:
Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten sollen grundsätzlich Raucherräume einrichten. In sachlich begründeten Ausnahmefällen kann auf die Einrichtung solcher Räume verzichtet werden.
  Wolfsschaedel   Markus Hugot

Vorschlag 1c: Ersetzen des 1.+2. Satzes:
Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten sollen grundsätzlich Raucherräume einrichten. Nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen darf auf die Einrichtung solcher Räume verzichtet werden.
  djac   peterM   Andi_nRw   Jürgen   Andreas   Werner   Ranja   Rick   Ebola

Vorschlag 2: Belassen:
Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten prüfen die Möglichkeit der Einrichtung wirksam abgetrennter Raucherräume. Die Nichteinrichtung solcher Räume ist nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen statthaft.

Vorschlag 3:
Keine sachliche Verpflichtung für Raucheräume in den Räumlichkeiten öffentlicher Institutionen (Streichung des Abschnittes über die prinzipielle Einrichtung von Raucherräumen in o.g. Institutionen und dadurch ersetzen, dass ein Raucherbereich eingerichtet werden kann)
  Wolfsschaedel   Jens Patzke   Ebola   Markus Hugot

  

  Vorschlag 1c ist angenommen.

Anregung 3: Präambel programmkompatibel formulieren

Die Präambel eignet sich nicht zur Einfügung in ein (längeres) Wahlprogramm (für ein Grundsatzprogramm ist das ohnehin zu detailliert). Bitte umformulieren.

Kommentare:

  • Wir sehen in dieser Anregung einen wesentlichen Hinweis und streichen das Wort »Präambel«.
  • Wir sind der Meinung, dass die Präambel programmkompatibel ist. Wir wären froh um eine Anregung, wie die Präambel programmkompatibler werden sollte.
  • Bitte konkretisieren, was da nicht "programmkompatibel" sein soll.

Vorschlag 1: Wort "Präambel" In Überschrift streichen!!
  djac   Ranja   Werner   peterM   Rick   Jürgen   Andi_nRw   Jens Patzke   Ebola   Markus Hugot   Andreas

Vorschlag 2: Belassen
  Wolfsschaedel

Vorschlag 3: Umformulierung in; Vorbemerkung zum Programmpunkt
  Wolfsschaedel   Ebola

  

  Vorschlag 1 ist angenommen.

Anregung 4: Prohibition

Originaltext:
Eine Politik, die einseitig auf Verbote setzt, bewirkt erfahrungsgemäß größere Probleme als die, die sie zu beseitigen verspricht.
Das beste Beispiel dafür ist die Alkoholprohibition der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts in den USA. Die einzige Hinterlassenschaft dieser historischen Periode ist das organisierte Verbrechen, das seine Existenz und explosionsartige Vermehrung der damaligen rigorosen Verbotspolitik verdankt.
Rauchverbote können lediglich einen Rahmen vorgeben und führen nur dann zu einem gesellschaftlichen Konsens, wenn sie von Rauchern wie Nichtrauchern aus Überzeugung getragen werden. An die Stelle eines fortdauernden gesellschaftlichen Zwistes, der durch eine überzogene und kleinliche Verbotspolitik nur angeheizt wird, muss eine Kultur des gegenseitigen Respekts und der gegenseitigen Rücksichtnahme treten.

Titel (Anregung)
Prohibition

  • Der Vergleich mit der Prohibition muss gestrichen werden. Rauchverbote - in geschlossenen Räumen und an Orten, denen sich rauchfreie Menschen nicht ohne Weiteres entziehen können - haben nichts mit Prohibition zu tun. Zigaretten dürfen weiterhin legal verkauft und konsumiert werden. Nur eben bitteschön vor der Tür.

Reaktionsvorschlag der Untergruppe:
Zunächst soll festgestellt werden, dass wir uns jetzt nicht mehr im abzustimmenden eigentlichen Antragstext befinden.

Vorschlag/Variante:
Die Anregung bezieht sich auf den Begründungsteil unseres Textes, die nicht Bestandteil des Programms ist. Dennoch nehmen wir die Anregung auf und ändern den Wortlaut.

Vorschlag 1: Ersetzen durch
Änderungsvorschlag der Untergruppe
Ein Beispiel dafür ist die Alkoholprohibition der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts in den USA. Die einzige Hinterlassenschaft dieser historischen Periode ist das organisierte Verbrechen, das seine Existenz und explosionsartige Vermehrung der damaligen rigorosen Verbotspolitik verdankt.
  djac   Jürgen   peterMAndi_nRw   Rick   Ebola   Werner   Ranja

Vorschlag 2: Belassen
  Werner

Vorschlag 3: komplett Streichen
Der komplette Absatz über die Prohibition ist zu streichen
  Wolfsschaedel   Jens Patzke   Ebola   Markus Hugot   Andreas

  

  Vorschlag 1 ist angenommen.

Anregung 5: Keine Ausnahme von e-Zigaretten

Anregung:
Keine Ausnahme von e-Zigaretten

  • Es besteht kein Grund, die irgendwen dazu zu zwingen, Personen mit eZigarette in ihrem Räumlichkeiten zu dulden. Punkt 4. bitte streichen.

Originaltext:
Die Benutzung der E-Zigarette, in der Inhaltsstoffe verdampft und nicht verbrannt werden, unterliegt nicht den Einschränkungen zum Nichtraucherschutz.

Vorschlag 1: Belassen
  Werner   Jürgen   djac   Andreas   peterM   Markus Hugot   Jens Patzke   Ebola   Rick   Wolfsschaedel   Ranja

Begründung 1 zu Vorschlag 1:
Da E-Zigaretten keinen Rauch (Tabakverbrennung) abgeben, unterliegen sie nicht den zu treffenden Beschränkungen zum Nichtraucherschutz. Die Frage der Akzeptanz der E-Zigarette regelt sich deshalb durch das Hausrecht der Inhaber. Zudem sind auch Dampfer Nichtraucher, die es vor Tabakrauch zu schützen gilt.
  Werner   Jürgen   djac   Ebola   Ranja   peterM   Rick

Begründung 2 zu Vorschlag 1:
Niemand wird "gezwungen", in seinen Räumen, in denen er das Hausrecht hat, e-Zigaretten zu dulden. Dazu bedarf es keiner "gesetzlichen" Regelung. Ganz im Gegenteil: eine solche Regelung würde deutschlandweit ca. 2 Mio. Nichtraucher (denn das sind Dampfer nun mal) in die Rauchernebenräume zu bringen, was aus gesundheitspolitischer Sicht kontraproduktiv ist und darüber hinaus die Gefahr eines Einstiegs resp. Wiedereinstiegs in den Takakkonsum in sich birgt.
  Ebola   Andi_nRw   Wolfsschaedel   Jens Patzke   Markus Hugot

keine Begründung zu Vorschlag 1:
  Andreas

Vorschlag 2: herausnehmen

  

  Vorschlag 1 ist angenommen.
  Die Begründung 1 wird empfohlen.

Anregung 6:

Anregung:
Mitarbeiterschutz

  • D.h. Mitarbeiter haben in der Gastronomie nicht pauschal den gleichen Anspruch auf eine Rauchfreie Umgebung wie es Arbeitnehmer in anderen Gewerken ebenfalls haben?
  • Mit welcher Begründung? Wenn sich ein Besitzer selbst schädigt ist das seine Sache, das Recht über die Gesundheit eines Mitarbeiters zu entscheiden hat er deswegen aber noch lange nicht!

Ergänzende Anmerkung: (Originaltext aus Antrag)
Aspekte des Arbeits- und Jugendschutzes sind nicht Bestandteil des Nichtraucherschutzes, sondern werden in den jeweiligen Gesetzen geregelt.

Vorschlag1: Belassen
  djac   Jürgen   Ranja   Andreas   peterM   Wolfsschaedel   Ebola   Werner   Markus Hugot   Jens Patzke   Rick   Andi_nRw

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Begründung:

Begründung 1 zu Vorschlag 1:
(a) dem Anreger klar zu machen, dass wir diese »Ergänzenden Anmerkungen« GENAU aus dem Grund gemacht haben, weil wir uns für Belange der Arbeitstätten nicht kompetent und verantwortlich fühlen. Eins ist dabei deutlich zu machen: Nichtraucherschutz gilt trotzdem!

Begründung 2 zu Vorschlag 1:
(b) darauf hinweisen, dass selbstverständlich Mitarbeiter der Gastronomie den gleichen Anspruch haben, dass es aber in der Praxis nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen (Mitarbeiterin einer Raucherkneipe wird schwanger) überhaupt zu Diskussionen darüber führt.
WICHTIG: Niemand hat das Recht, über die Gesundheit anderer Menschen zu entscheiden.
  peterM   Ebola

Ohne Begründung:
  djac   Andreas   Jens Patzke   Werner   Markus Hugot   Jürgen   Wolfsschaedel   Ranja   Andi_nRw

Enthaltungen bzgl. der Begründung:
  Rick

  Der Vorschlag 1 ist angenommen.   Es wird empfohlen keine Begründung bzgl. des angenommenen Antrages zu geben.

Anregung 7:

Anregung:
Einschraenkung 75m² bei reinen raucherkneipen etc rausnehmen

  • aus welchem grund is die denn drin? wenn jemand nen schoenen kneipenpalast als raucherbezirk halten moechte soll es ihm doch frei stehen.

  Ist bereits in Anregung 1 behandelt.

Anregung 8:

Anregung:
Zwang zur Einrichtung von Raucherräumen?

  • Verstehe ich 2. richtig, das hier alle dazu gezwungen werden sollen, Raucherräume einzurichten (ausser in sachlich begründeten Ausnahmefällen?)

  Ist bereits in Anregung 2 behandelt.

Anregung 9:

Anregung:
Bitte Quellen für die Umstrittenheit der gesundheitlichen Gefährdung durch Passivrauch

1.Vorschlag: belassen
Die Quellen sind im Antrag verlinkt, nach "ergänzende Anmerkungen":
Materialien und Bewertungen für die zugrundeliegenden Sachfragen haben wir hier zusammengestellt:

  • Die Gefährlichkeit von Passivrauch
  • Die Chemie des Tabakrauchs

2. Vorschlag: erweitern
zusätzlich Hinweis auf Links auf der Wikiseite
  Ohne Gegenrede angenommen

3. Vorschlag:
keine Verlinkung

  

Anregung 10:

Anregung:
... auch wenn der Grad der gesundheitlichen Gefährdung durch Passivrauch nach wie vor umstritten ist.

  • vor allem von der Tabaklobby.
  • Selbst wenn auch nur eine geringe gesundheitlichen Gefährdung durch Passivrauch entsteht (und ich bin davon überzeugt das es ist eine schwere Gefährdung ist) muss reglementiert werden. Schutz von unbeteiligten Dritten (hier Passivraucher) muss vor dem Recht auf Selbstbestimmung (des Rauchers) gehen.
  • Gerade die Möglichkeit von Raucherräumen wird in NRW massiv missbraucht, so sind die Nichtraucherräume teilweise nur durch Raucherräume erreichbar, oder es werden weite Teile eines grossen Lokals zu Raucherräumen erklärt.
  • Öffentliche Räume müssen rauchfrei werden. alle. keine Ausnahme.

Antwort 1 (Untergruppe):
Diese Anregung läuft der inhaltlichen Ausrichtung unseres Antrages entgegen, einen Kompromiss zwischen einem wirksamen Nichtraucherschutz und dem Schutz der Interessen der Raucher herzustellen.
  Werner   Jürgen   Rick   peterM   Ranja   Wolfsschaedel   Andi_nRw   Andreas

Antwort 2 (Untergruppe):
Zunächst soll festgestellt werden, dass wir uns jetzt nicht mehr im abzustimmenden, eigentlichen Antragstext befinden. Dennoch wollen wir kurz auf diese Anregung eingehen:
Wir stimmen dem ersten Teil der Anregung {bis (des Rauchers) gehen] vollends zu. Gerade darin sehen wir den Sinn unserer AG Nichtraucherschutz.
Kontrolle von Gesetzen, um auf diese Weise Missbrauch aufzudecken, kann nicht Aufgabe des Nichtraucherschutzes sein, sondern gehört in den Verantwortungsbereich der Executive - und (persönliche Aussage!) ich meine damit ausdrücklich nicht sozialgesellschaftliche Kontrolle, die ihrerseits durch den Hang zu Denunziantentum und "Blockwartmentalität" erheblichen sozialen Unfrieden produzieren könnte. Gerade aber in NRW sind die Anzahl der tatsächlich zu Anzeige gekommenen Fehlverhalten, und erst Recht die Anzahl der mit Bußgeldern geahndeten Fälle im Verhältnis zur Anzahl der gastronomischen Betriebe, in denen das Rauchen untersagt ist, gering.
Zur Anregung im letzten Satz ("öffentliche Räume müssen rauchfrei werden") sei zunächst mal der Anreger aufgefordert, seinen Begriff vom "öffentlichen Raum" zu bestimmen. Meint er die Straße vor dem Haus, die Gaststätte oder das Rathaus? Gastronomische Einrichtungen (soweit nicht in Bundes- oder Landeseigentum) sind KEINE öffentlichen Einrichtungen - sie sind lediglich öffentlich zugänglich, ebenso, wie die Toreinfahrt zum Haus. An dieser Stelle bietet der Anreger aber auch an, dass es nicht öffentlich zugängliche gastronomische Einrichtungen geben könnte...

Keine Antwort
  djac   Werner   Andi_nRw   Andreas

  Markus Hugot

  Antwort 1 wird empfohlen

Anregung 11:

Anregung:
Freiheit der Raumgestaltung
In der Einleitung steht richtigerweise "Die Piratenpartei steht für Transparenz, Freiheit und gesellschaftliche Teilhabe."
In dem Satz "Die Nichteinrichtung solcher (Raucher)Räume ist nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen statthaft." kommt ein Zwang zum Ausdruck, der mit diesem Freiheitsgrundsatz nicht vereinbar ist. Der zugehörige Absatz "2." muss weg.
Nähere Begründung:
Ein Zwang zur Gestaltung ihrer Räumlichkeiten für Betreiber öffentlich zugänglicher Einrichtungen wäre z.B. dann zulässig, wenn es

  • um ein Grundbedürfnis geht
  • das zudem ständig und jederzeit zur Verfügung stehen muss.

Daher ist z.B. ein Zwang zur Einrichtung von Toiletten für bestimmte öffentlich zugänglichen Einrichtungen sinnvoll und zulässig.

Schon für einen Zwang zur Darreichung von Essen trifft das nicht mehr zu (obwohl Essen ein unverzichtbares Grundbedürfnis ist, muss es nicht jederzeit zur Verfügung stehen).

Erst recht dann nicht fürs Rauchen. Es muss den Besitzern der öffentlich zugänglichen Einrichtungen überlassen bleiben, ob sie dafür Geld und/oder Fläche investieren.

Vorschlag1:
Die Gründe für diese Anregung sehen wir in einem von uns nicht intensiver kommunizierten Verständnis der Begriffe.
"Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten..." sind Bund, Länder und Gemeinden ("öffentliche Träger"). Jene "unterhalten" lediglich Räumlichkeiten (mit Ausnahme gewerblicher Betriebe), zu denen der Bürger manchmal hingegen muss. Somit sollte Dieer Betreiber auch in die Pflicht genommen werden dürfen, für seine Klienten ein im Verhältnis zur gesellschaftlichen Verbreitung (nahezu 30 %) entsprechendes, unmittelbares Umfeld zu schaffen. Schließlich gibt es - um Ihr eigenes Beispiel aufzugreifen - ja auch Damen- und Herrentoiletten. Ihrem Anliegen wäre doch auch mit nur einer Art von Toilette vollends Genüge getan.
In der "Nähere(n) Begründung" spricht der Anreger wieder ausschließlich von "öffentlich zugänglichen" - also privat betriebenen Einrichtungen. Hier stimmen wir dem Anreger wieder vollends zu wenn er schreibt, dass es dem "Besitzer" - denn den gibt es ja bei privaten, im Gegensatz zu "öffentlichen Einrichtungen nun mal - "überlassen bleiben muss, ob er dafür Geld und/oder Fläche investiert". Dies kann aber so linear übertrgen NICHT für öffentliche Einrichtungen gelten, für die auch jene 30 Prozent ihren Beitrag in form von Steuern geleistet haben - und sich nun darin genau so willkommen fühlen möchten, wie Nichtraucher (die es selbstverständlich zu schützen gilt).

Vorschlag 2:
Auch hier beziehen wir uns auf die Beantwortung der Anregung "Kein Zwang zur Einrichtung von Raucherräumen" (Link setzen).
  djac   Ranja   Wolfsschaedel   peterM   Werner   Jürgen   Rick

Vorschlag 3:
Wir gehen auf diesen Änderungsvorschlag ein und stellen die Antwort zu dem ähnlichen Vorschlag zurück. Wir beschäftigen uns bis zur nächsten Sitzung im Rahmen der Untergruppe mit der Antwort.
  Jürgen

Vorschlag 4:
Wir formulieren jetzt eine Sammelantwort auf alle Anregungen, die sich auf die Raumfrage beziehen.
  Andi_nRw   Rick   Ranja   peterM

  Markus Hugot

  Antwort 1 wird empfohlen

Anregung 12

Anregung:
Raucherräume in Gaststätten ohne Bewirtung

  • In Raucherräumen in Gaststätten soll keine Bewirtung stattfinden. Dies dient dem Schutz der Angestellten.
  • Im Falle von Diskotheken oder Tanzlokalen darf sich auch keine Tanzfläche im Raucherbereich befinden. Sonst ist der Effekt gleich 0.

Vorschlag: zu Satz 1 der Anregung:
Ein guter Chef spricht mit seinen Mitarbeitern im Vorfeld die Bereitschaft zum Bedienen im Raucherbereich ab. Gem. einer Anregung des DEHOGA sollte dazu eine jederzeit vom Mitarbeiter widerrufbare Einverständniserklärung unterzeichnet werdn. Ein "Zwang" zur Arbeit im Raucherraum darf nicht ausgeübt werden.
In der Praxis führt dies bestenfalls in Einzelfällen zu Disputen, da ein sehr hoher Anteil gastonomischer Mitarbeiter selbst Raucher sind. Demgegenüber sind vor der Tür einer Nichtrauchergaststätte rauchende Mitarbeiter ein sehr viel häufigeres Problem, dass seinerseits auch noch als negatives Vorbild für Kinder und Jugendliche dient.

  Werner   Jürgen   Ranja   Wolfsschaedel
  
  Rick   Andreas   peterM   Andi_nRw   Markus Hugot

  Der Vorschlag ist angenommen.

Anregung 13

Anregung:
Hintergrundinformationen zu einigen Mitgliedern der AG Nichtraucherschutz

Vorschlag 1: Wer seine Informationen aus anonymen Hetzblogs bezieht, erwartet doch nicht im Ernst, dafür noch gelobt zu werden.

Vorschlag 2: Keine Antwort
  Andreas   Wolfsschaedel   Andi_nRw   Markus Hugot   Werner

Vorschlag 3: Piraten beurteilen die Vorschläge anhand der Inhalte und nicht aufgrund der einzelnen handelnden Personen. Daher lehnt es die Arbeitsgruppe insgesamt ab, auf Fragen zu einzelnen Personen einzugehen.
  Jürgen   Werner   Rick   Ranja   Wolfsschaedel   Andi_nRw   Andreas

Vorschlag 4: Wer seine Informationen aus anonymen Blogs bezieht, erwartet doch nicht im Ernst, dafür noch gelobt zu werden.
  Werner

Vorschlag 5 Ich möchte das eine Grundsätzliche Information erfolgt, auch später!

  peterM

  Vorschlag 3 ist angenommen.

Anregung 14

Anregung:
Anteil der Raucher in der AG Nichtraucherschutz

  • Bitte den Anteil der Raucher und Nichtraucher in der AG Nichtraucherschutz abbilden.

Vorschlag 1: Derartige Spaltungen der Menschen in rauchende und nichtrauchende Menschen macht die Piratenpartei nicht mit.
  Werner

Vorschlag 2: Keine Antwort
  Andreas   Wolfsschaedel   Markus Hugot

Vorschlag 3: Wir beziehen uns auch bei dieser Anregung auf unsere Antwort auf die Anregung "Hintergrundinformationen zu einigen Mitgliedern der AG Nichtraucherschutz"

Vorschlag 4: Piraten beurteilen die Vorschläge anhand der Inhalte und nicht aufgrund der einzelnen handelnden Personen. Daher lehnt es die Arbeitsgruppe insgesamt ab, auf Fragen zu einzelnen Personen einzugehen.
  Werner   peterM   Jürgen   Andi_nRw

Vorschlag 5: Zusammenlegung der Beantwortungen von Antrag 13 und 14
  Wolfsschaedel   Jürgen   Rick   Ranja   Andi_nRw   Andreas

  

  Vorschlag 5 ist angenommen.

GO-Antrag auf Verlängerung der Sitzung bis 24 Uhr

Antragsteller: Markus Hugot

  Der GO-Antrag ist ohne Gegenrede angenommen.

GO-Antrag zur Tagesordnung

Antragsteller: Jürgen

Ich beantrage TOP 7 der Tagesordnung jetzt direkt vorzuziehen, da dieser sonst nicht mehr besprochen werden dürfte.

  Werner   Jürgen   Ranja   peterM
  
  Andreas   Markus Hugot   Andi_nRw   Martin_G   Don via Chat

  Der GO-Antrag ist angenommen.

GO-Antrag zur Tagesordnung

Antragsteller: Andi_nRw

Rückkehr zum TOP 2 und Gesamtabstimmung über den Antrag mit Begründung

  
  Werner   Andreas   peterM   Ranja   Markus Hugot
  Jürgen   Martin_G   Andi_nRw   Don via Chat

  Der GO-Antrag ist abgelehnt.

TOP 7: Diskussion über die fortschreitende Hetze und Diskriminierung der AG Nichtraucherschutz und mögliche Konsequenzen daraus

Werner berichtet: Sowohl auf der Mailingliste als auch auf Pads und anderen Diskussionsplattformen (Twitter, Facebook...) werden derzeit massive Angriffe und Verleumdungen gegen die AG Nichtraucherschutz und einzelne Personen dieser AG lanciert. Berichte darüber und eine Meinungsbildung, wie wir damit verfahren.

Diskussion zum Thema

GO-Antrag auf Verlängerung der Sitzung bis 0:30 Uhr

Antragsteller: Werner

  Der GO-Antrag ist ohne Gegenrede angenommen.

Diskussion zum Thema

Die Sitzung wird um 0:31 Uhr von Andreas beendet.