AG Liquid Democracy/Umsetzungen/Teilnehmerverwaltung/Klarnamen

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Teilnehmerverwaltung durch Klarnamen

Jeder Teilnehmer ist (unter anderem durch seinen bürgerlichen Namen) eindeutig identifizierbar. Es ist somit jedem Teilnehmer möglich nachzuprüfen, ob jeder andere Teilnehmer tatsächlich stimmberechtigt ist.

formelle Beschreibung

Der folgende Entwurf entstammt der LF-Initiative zur ständigen Mitgliederversammlung.

§ 1 - Teilnehmer

(1) Alle stimmberechtigten Mitglieder der Piratenpartei Deutschland haben das Recht, stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung zu sein.

(2) Die Akkreditierung der Teilnehmer erfolgt jeweils für die Dauer von 444 Tagen und kann auf jeder Gebietsversammlung einer für das Mitglied zuständigen Gliederung der Piratenpartei Deutschland durch persönliches Erscheinen und Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises durchgeführt werden.

(3) Zur Wahrung der Privatsphäre in der allgemeinen Öffentlichkeit können die Teilnehmer Pseudonyme anstelle ihres bürgerlichen Namens verwenden. Der Wunsch nach Pseudonymisierung nach außen ist von den anderen Teilnehmern unbedingt zu berücksichtigen.

(4) Alternativ zu Abs. 3 ist es möglich, öffentlich unter dem bürgerlichen Namen anstelle eines Pseudonyms aufzutreten. Die Echtheit des verwendeten Namens wird im System entsprechend gekennzeichnet.

(5) Alle stimmberechtigten Teilnehmer müssen die Möglichkeit haben, selbständig die Identitäten aller anderen Teilnehmer zu überprüfen und sich so von der Korrektheit von Akkreditierung und Abstimmungen zu überzeugen. Um dies zu ermöglichen, stimmten die Teilnehmer zu, dass folgende persönliche Informationen den anderen Teilnehmern der Versammlung angezeigt bzw. gem. Abs. 6 auf Nachfrage zur Einsicht vorgelegt werden:

  • der bürgerlicher Name des Teilnehmers (Vor- und Zuname gem. Personalausweis oder Reisepass),
  • die Mitgliedsnummer des Teilnehmers bei der Piratenpartei Deutschland,
  • die Zugehörigkeit des Teilnehmers zur niedrigsten Gliederung der Piratenpartei Deutschland,
  • Ort und Zeit der letzten persönlichen Akkreditierung gem. Abs. 2,
  • der Name der Person, die die Akkreditierung gem. Abs. 2 durchgeführt hat.
  • eine Prüfsumme über den bürgerlichen Namen und die Mitgliedsnummer des Teilnehmers

(6) Die in Abs. 5 genannten persönlichen Informationen werden direkt im verwendeten Liquid-Democracy-System gespeichert und nur den angemeldeten Teilnehmern angezeigt. Es ist möglich, der elektronischen Speicherung und Anzeige von Name und Mitgliedsnummer zu widersprechen. Die in Abs. 5 genannten Informationen und zusätzlich ein aktuelles Passfoto werden stattdessen in Papierform in der Bundesgeschäftsstelle der Piratenpartei unter Verschluss gehalten und gegen Vorlage der passenden Prüfsumme anderen stimmberechtigten Teilnehmern der Versammlung zur persönlichen Einsicht vorgelegt. In der Bundesgeschäftsstelle wird protokolliert, wer wann welche Daten eingesehen hat. Das Protokoll kann die betroffene Person jederzeit einsehen.

Welche Anforderungen werden erfüllt?

Anforderungen aus Abstimmungsverfahren

Qualitätskriterien für Wahlen

  • ja - Nur berechtigte Wähler dürfen an der Wahl teilnehmen.
  • ja - Alle berechtigen Wähler können an der Wahl teilnehmen.
  • ja - Korrekte Auszählung: Das Ergebniss der Wahl ist unabhängig überprüfbar.
  • nein - Grundsatz der Freien Wahl: Die Wahl ist geheim.
  • nein - Erpressungfreiheit: Niemand kann gezwungen werden auf eine bestimmte Art abzustimmen.
  • nein - Käuflichkeit: Niemand kann Nachweisen wie er abgestimmt hat.

Meta-Qualitätskriterien für Wahlen

  • ja - Auch für Laien verständlich (insbesondere keine komplizierte Mathematik)
  • ja - Geringer Aufwand bei der Organisation der Durchführung
  • ja - Geringer Aufwand für jeden einzelnen Beteiligten