AG Jugend/Positionspapiere/Eingeschränktes Wahlrecht ab 14 Jahren

Programmantrag BPT 12.2

Beantragt von der AG Jugend

Titel: Eingeschränktes Wahlrecht ab 14 Jahren

Antragsart:

Es wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle einzufügen.

Antragstext:

  • Zukünftig sollen bei ALLEN Wahlen Jugendliche ab 14 Jahren wahlberechtigt sein, wenn sie ihr Wahlrecht auf dem für sie zuständigen Meldeamt persönlich geltend machen.
  • Nach Antragstellung werden sie ins Wahlregister aufgenommen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post.
  • Die Briefwahl ist für Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschlossen.
  • Der Antrag muss nur einmal persönlich gestellt werden und gilt dann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Begründung:

Jugendliche sollen für sich selbst entscheiden ob sie an einer Wahl teilnehmen möchten.

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