AG Innenpolitik/Antrag 1 - Abschaffung Wehrpflicht und Zivildienst
Kurzfassung
Der Verteidigung der Bürgerrechte und die stärkere Beachtung der Grundrechte ist Ziel der Piratenpartei Deutschland. Gemäß dem Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2 hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich, in diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
In diese Freiheit wird mit der Wehrpflicht gemäß Artikel 12a des Grundgesetzes eingegriffen, der 1968 dem Grundgesetz zugefügt wurde. Das Wehrpflichtgesetz und das Zivildienstgesetz schränkt neben der persönlichen Freiheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Freizügigkeit und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ein. Diese Einschränkungen der Bürgerrechte sind angemessen an der heutigen Situation Deutschlands nicht mehr tragbar.
Durch das Zivildienstgesetz für Kriegsdienstverweigerung gilt ebenfalls die Verletzung der Bürgerrechte aufgrund des Einforderung dieser Pflicht und der damit verbundenen Einschränkungen in den Bürgerrechten. Während Wehrpflichtige nur noch zu einem geringen Prozentsatz einberufen werden, werden Kriegsdienstverweigerer, für die das Zivildienstgesetz gilt, abgesehen von Ausnahmeregelungen komplett einberufen. Dies stellt zusätzlich eine Ungleichbehandlung dar und widerspricht somit dem Grundgesetz, insbesondere Art. 3. Abs. 3. Der Einsatz der Zivildienstleistenden erfolgt nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - arbeitsmarktunabhängig. In der Praxis ersetzen Zivildienstleistende Personalstellen, gerade im sozialen Bereich, aber auch in den Bereichen des Umweltschutzes und Naturschutzes.
Schlagworte Pro: Einschränkung Bürgerrechte, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Einschränkung der Freiheit
Schlagworte Contra: Bündnispflicht, Sicherung der Verteidigung
Die militärische Struktur in der Bundesrepublik Deutschland soll sich an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen. Wegen der territorialen Einbindung unseres Landes in die Europäische Gemeinschaft ist ein Verteidigungsfall unseres Landes unwahrscheinlich. Die Aufgaben, die wegen der Bündnispflichten aus der Europäischen Gemeinschaft, der NATO und der UNO eingefordert werden, sind mit einer Armee aus hauptsächlich Wehrpflichtigen nicht umzusetzen. Tatsächlich werden immer weniger Wehrpflichtige einberufen. Die Wehrpflicht hat sich durch das Ende des Kalten Krieges und die daraus nicht mehr vorhandene direkte Bedrohung überholt.
Die Wehrpflicht und der Zivildienst soll nach folgendem Stufenprogramm abgeschafft werden:
1a. Abschaffung des Wehrdienstgesetzes und des Zivildienstgesetzes
Die Änderung des Grundgesetzes ist für die Abschaffung der Wehrpflicht und des Zivildienstes nicht umgehend erforderlich, Lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, kann die von der Verfassung geforderte militärische Landesverteidigung sowohl auf Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht, aber auch wenn die Funktionsfähigkeit der Landesverteidigung gewährleistet ist, diese könnte durch eine Freiwilligenarmee erfolgen kann. (2 BvF 1/77 u.a., Urteil vom 13.04.1978).
zeitgleich:
1b. Umwandlung der Wehrpflichtigenarmee in eine Freiwilligenarmee
Ohne jegliche gesetzliche Änderung kann seitens des Verteidigungsministeriums die Anzahl der einberufenen Wehrpflichtigen eingeschränkt bzw. auf ein Minimum begrenzt werden. Dies wird bereits jetzt praktiziert. Für die Freiwilligenarmee muss mehr geworben werden, als dies bisher für die Bundeswehr erfolgt ist. Der Dienst in der Freiwilligenarmee sollte weiterhin in stark gestaffelten Zeiten geleistet werden können, angefangen von Dienstzeiten von 2 bis 5 Jahren bis zur Verpflichtung von 15 Jahren und mehr. Durch die Mischung der Freiwilligen mit unterschiedlicher Dienstdauer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich feste Strukturen als Staat im Staat bilden geringer. Weiterhin sollten Befehlsgewalten routierend vergeben werden, um auch hier die Bildung von Strukturen zu verhindern. Durch den fortlaufenden Wechsel kann sowohl die soziale als auch die technische Kompetenz erhöht werden.
2. Einführung eines temporär begrenzten Freiwilligen Dienstes ohne Altersbeschränkung und Geschlechtsspezifikation
Das Ziel der Einführung der Freiwilligen Dienste sollte in erster Linie die Fortführung des eigenen Interesses für den betreffenden Bereich sein, unabhängig, ob diese Naturschutz, Umweltschutz, Landschaftspflege oder sozialen Diensten betreffen. Engagierte Bürger setzen Aufgaben besser um, als jemand der dies infolge eines Zwanges ausüben muss. Jeder, der volljährig ist und gesundheitlich geeignet, sollte diesen Freiwilligen Dienst absolvieren können, entweder aus eigenem Engagement heraus oder auch als Aufbau für eine spätere Beschäftigung im betreffenden Bereich. Ergänzend hierzu sollte das Gesellschaftliche Engagement jedes einzelnen Bürgers durch die Ausführung von ehrenamtlichen Tätigkeiten gefördert und mehr anerkannt werden. Das Bewusstsein der Gesellschaft ist zu wecken, dass nur sie selbst etwas ändern kann und jede einzelne Aktivität dabei zählt.
3. Umstrukturierung der Einsatzbereiche des Zivildienstes - Schaffung von attraktiven Berufsbildern
Die Bereiche in den bisher der Zivildienst tätig war sind nicht auf die Zivildienstleistenden angewiesen, wenn Berufsbilder geschaffen werden, die den beruflichen Einsatz in diesen Bereichen attraktiver werden lassen. Die Hemmschwelle, diese Bereiche mit der eigenen Arbeitskraft zu besetzen, sollte durch abgestufte Qualifikation und bessere Vergütung der Berufsbilder überwunden werden.
Langfassung
Wir haben in der AG Innenpolitik zu diesem Thema bereits viel diskutiert, uns fehlt hier einzig der Abschluss, daher auf dieser Ebene der Vorschlag dies für die Antragsfabrik Bingen zu ende zu bringen. In Anbetracht der verschiedenen Meinungen, die auch in der Piratenpartei zu diesem Thema herrscht, wäre ich eher dafür 3 statt einen Antrag zu stellen.
Diskussionsgrundlage
Abschaffung von Wehrpflicht / Zivildienst http://forum.piratenpartei.de/viewtopic.php?f=139&t=12519&start=15#p207721
Gegenposition Dienstpflicht http://forum.piratenpartei.de/viewtopic.php?f=139&t=12113&p=157963#p157963
Wehrpflichtgesetz - http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/index.html Zivildienstgesetz - http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/index.html Grundgesetz / Grundrechte - http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html
Antragsstellung Vorschläge - werden im Wiki / Forum / Mailingliste veröffentlicht.
Wir sollten das in 3 Anträge unterteilen: 1. Abschaffung Wehrpflicht und Zivildienst 2. Übernahme der Aufgaben des Zivildienstes 3. Übernahme der Aufgaben der Wehrpflichtarmee durch eine Freiwilligenarmee
Antrag 1 - Abschaffung des Wehrpflicht und Zivildienst
Der Verteidigung der Bürgerrechte und die stärkere Beachtung der Grundrechte ist Ziel der Piratenpartei. Gemäß unserem Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2 hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit. Die Freiheit der Person ist unverletztlich, in diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
In diese Freiheit wird mit der Wehrpflicht gem. Artikel 12a des Grundgesetzes eingegriffen, der 1968 dem Grundgesetz zugefügt wurde. Das Wehrpflichtgesetz schränkt neben der persönlichen Freiheit, das Recht auf körperliche Unversehrheit, das Recht auf Freizügigkeit und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ein. Diese Einschränkungen der Bürgerrechte sind angemessen an der heutigen Situation Deutschlands nicht mehr tragbar.
Durch das Zivildienstgesetz für Kriegsdienstverweigerung gilt ebenfalls die Verletzung der Bürgerrechte aufgrund der Einforderung der Pflicht und der damit verbundenenen Einschränkungen in den Bürgerrechten. Während Wehrpflichtige nur noch zu einem geringen Prozentsatz einberufen werden, werden Kriegsdienstverweigerer, für die das Zivildienstgesetz gilt, abgesehen von Ausnahmeregelungen komplett einberufen, dies stellt zusätzlich eine Ungleichbehandlung dar und wiederspricht somit dem Grundgesetz, insbesondere Art. 3. Abs. 3. Der Einsatz der Zivildienstleistenden erfolgt nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - arbeitsmarktunabhängig. In der Praxis ersetzen Zivildienstleistende Personalstellen, gerade im sozialen Bereich, aber auch in den Bereichen des Umweltschutzes und Naturschutzes.
Umsetzung - Ersatzlose Streichung des Wehrdienstgesetzes und Zivildienstgesetzes
Die Änderung des Grundgesetzes ist für die Abschaffung der Wehrpflicht und des Zivildienstes nicht umgehend erforderlich, Lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, kann die von der Verfassung geforderte militärische Landesverteidigung sowohl auf Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht, aber auch wenn die Funktionsfähigkeit der Landesverteidigung gewährleistet ist, diese könnte durch eine Freiwilligenarmee erfolgen kann. (2 BvF 1/77 u.a., Urteil vom 13.04.1978). Die Wehrpflicht ist somit keine Voraussetzung für die verfassungsgemäß geforderte Gewährleistung der Landesverteidigung.
Bemerkung (Nichtbestandteil des Antrages):
Nach Abschaffung des Wehrpflichtgesetzes und der Zivildienstgesetzes ist sind die bisherigen Änderungen / Ergänzungen des Grundgesetzes hier § 12a so zu reduzieren und abzuändern, dass eine Wehrpflicht nur noch für den Verteidigungsfall, jedoch nicht für die anderen Bestandteile der Notstandsverfassung Ausnahmezustand, Spannungsfall und Katastrophenfall gilt.
Antrag 2 - Übernahme der Aufgaben des Zivildienst
Zivildienstleistende werden heute entgegen der gesetzlichen Regelungen nicht arbeitsmarktunabhängig eingesetzt. Gerade in den Bereichen Soziales, Umweltschutz, Naturschutz ersetzen Zivildienstleistende längst Personalstellen, ob nun weil sie billigere Arbeitskräfte sind oder weil sich schlichtweg zu wenig für die jeweiligen Berufsbilder finden. Für die Zukunft ist das angesichts des demokraphischen Wandels keine Lösung, die Zahl der Zivildienstleistenden sinkt, die Anzahl der Aufgaben nicht. Gerade im sozialen Bereich werden die Aufgaben angesichts des erhöhten Pflegebedarfes steigen. Aus diesen Gründen ist ohnehin politisches Umdenken notwendig, weg vom Zivildienst, hin zur Schaffung von attraktiven Berufsbildern mit einem abgestuften Zugang hinsichtlich der Qualifikation der Ausführenden.
Umsetzung
A - Einführung eines temporär begrenzten Freiwilligen Dienstes ohne Altersbeschränkung und Geschlechtsspezifikation
Das Ziel der Einführung der Freiwilligen Dienste sollte in erster Linie die Fortführung des eigenen Interesses für den betreffenden Bereich sein, unabhängig, ob diese Naturschutz, Umweltschutz, Landschaftspflege oder sozialen Diensten betreffen. Engagierte Bürger setzen Aufgaben besser um, als jemand der dies infolge eines Zwanges ausüben muss. Jeder, der volljährig ist und gesundheitlich geeignet, sollte diesen Freiwilligen Dienst absolvieren können, entweder aus eigenem Engagement heraus oder auch als Aufbau für eine spätere Beschäftigung im betreffenden Bereich.
Die Einführung des Freiwilligen Dienstes ist mit einer festen Vergütungspauschale verbunden, die die Grundbedürfnisse Miete, Krankenversicherung wie bei den jetzt Zivildienstleistenden beinhaltet. Sofern diese Vergütungen nicht eingeschlossen sind, ist die Vegütungspauschale entsprechend zu erhöhen. Den Gegenwert bringt der Freiwillige in gesellschaftlichem Engagement. Die temporäre Begrenzung des Dienstes sollte so differenzier werden, dass der Freiwillige Grundkenntnisse im betreffenden Bereich erwerben kann, diese anwendet, so dass er die Möglichkeit hat, diese für eine weiterführende Tätigkeit einzusetzen.
B - Umstrukturierung in den Einsatzbereichen des Zivildienstes - Schaffung von attraktiven Berufsbildern
Die Lücken, die in den Bereichen bestehen, lassen sich nicht durch kurzfristigen Einsatz von Zivildienstleistenden füllen, hier sollten es neben den Möglichkeiten des Freiwilligen Dienstes die Bestrebung ein, attraktive Berufsbilder in den Bereichen zu schaffen. Die Hemmschwelle, diese Bereiche personell zu besetzen mit der eigenen Arbeitskraft sollte durch abgestufte Qualifikation und bessere Vergütung der Berufsbilder überwunden werden. Nur so können diese Aufgaben fachlich besser und langfristiger ausgeführt werden.
C - Gesellschaftliches Engagement
Die Ausführung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, dass bedeutet in jedem Falle Engagement für die Gesellschaft, die zur Stärkung der Gesellschaft beiträgt. dDie Bereitschaft jedes Einzelnen auch über kurze oder tagesweise Zeiträume hinweg ist zu forcieren, beruflich und gesellschaftlich akzeptabel zu gestalten. Zum einen bedeutet dies für jeden ehrenamtlich tätigen tatsächlich umsetzbare Voraussetzungen zu schaffen, dass dieser seine Tätigkeit ausüben kann, trotz Schule, Studium, Beruf. Zum anderen bedeutet dies, der Gesellschaft klar zu machen, dass ohne Engament des Einzelnen keine Veränderungen erfolgen, das Bewusstsein, Teil der Gesellschaft zu sein und auch mit Kleinigkeiten im täglichen Leben etwas erreichen zu können. Engagement sollte für jeden Einzelnen in der Gesellschaft als freiwillige Bürgerpflicht angesehen werden, die bisherigen Einsatzbereiche des Zivildienstes gehen die Gesellschaft selbst an und sind keine Randgruppenbeschäftigung.
Bemerkung (Nichtbestandteil des Antrages):
Bemerkung zu B - Im Bereich der sozialen Dienste wäre eine Reform der Pflegeversicherung, hin zu tatsächlicher Betreuung, weg vom Katalogdienst wünscheswert, die nicht Bestandteil des Antrages ist
Bemerkung zu C - Andere Länder machen es uns vor, hier zählt gesellschaftliches Engagement (auch Punkt A gehört dazu) als Voraussetzung für die Übernahme beispielsweise einer Anstellung im höheren öffentlichen Dienst, erhöht die Chancen auf einen begehrten Studien- / Ausbilungsplatz und auch bei der Bewerbung. In Deutschland ist das selten der Fall, hier ist Umdenken erforderlich.
Antrag 3 - Übernahme der Aufgaben der Wehrpflichtigen - stufenweiser Übergang zu einer Freiwilligenarmee
Die für einen Verteidigungsfall geschaffene Wehrpflicht ist sich durch die Beendigung des Kalten Krieges und der Lage unseres Landes inmitten befreundeten Staaten sowie durch die geänderten Ansprüche an unseren Staat als Mitglied der Europäischen Union, der NATO und der UNO veraltet und somit überflüssig. Bei einer jetzigen Wehrpflicht von 9 Monaten wird selbst von Verteidigungsexperten der Sinn der Wehrpflicht zur Bereitstellung von ausgebildeten Streitkräften im Verteidigungsfall nicht mehr als ausreichend angesehen, die Grundausbildung praktisch umzusetzen, um Kenntnisse zu festigen und zu erweitern. Die jetzige Regierung will die Wehrpflicht nochmals absenken auf 6 Monate.
In vielen unserer Nachbarländer ist die Wehrpflicht bereits zu gunsten einer Freiwilligenarmee abgeschafft worden. Die der Wehrpflicht unterstehenden Bürger sind zudem nicht geeignet, die international geforderten Einsätze der Bundeswehr zu erfüllen und zu unterstützen. Für diese Aufgaben wird eine Kraft benötigt, die gut ausgebildet, zuverlässig und flexibel agieren könnten, eine entsprechende Ausbildung ist 9 Monaten oder 6 Monaten nicht zu bewerkstelligen, so dass auch diese Aufgaben nur bedingt und unzureichend wahrgenommen werden können.
Auch die angebotene freiwillige Verlängerung des Dienstes auf 23 Monate mit entsprechendem Vergütungszuschlag, unter der Voraussetzung sich für Auslandseinsätze bereit zu erklären, ist keine Lösung des Problems an sich. Wenige gut ausgebildete Kräfte und der Zwang der ständig neuen Ausbildung, ohne eine effektive Rekrutierung aus den Wehrpflichtigen zu erreichen.
Die Kosten der Wehrpflichtarmee stehen in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen, selbst wenn man vom Verteidigungsfall ausgehen würde. Die im Vergleich zu Berufssoldaten hohe Fluktuation von Wehrpflichtigen führt zu einem erheblichen Ausbildungs- und Organisationsaufwand. Besser wäre es, diese Investitionen in die Ausbildung von Soldaten mit mittelfristigen und langfristigen Verpflichtungen fließen zu lassen. Die Aufgaben der Bundeswehr werden immer komplexer, deren Ausübung erfordert ohnehin die Ausbildung von Freiwilligen. Es wird nicht mehr die Masse an Soldaten benötigt, da der Verteidigungsfall in die Ferne gerückt ist, sondern ein hoher Spezialisierungsgrad der Einsatzkräfte.
Umsetzung
Die jetzige Wehrpflichtarmee wird in eine Freiwilligenarmee umgewandelt, dieser Umbruch kann ohne Änderung des Grundgesetzes stufenweise erfolgen. Um die Funktionsfähigkeit der Landesverteidigung zu gewährleisten kann seitens des Verteidigungsministeriums zunächst die Anzahl der Einberufungsanordnungen soweit reduziert werden, soweit die Aufgaben von der Freiwilligenarmee übernommen werden können. Die Wehrpflicht würde proforma durch das Grundgesetz noch bestehen, deren Ausübung durch die Streichung des Wehrpflichtgesetz aufgehoben würde.
Der Dienst innerhalb der Freiwilligenarmee kann wie bisher kann Dienst in gestaffelten Zeiten geleistet werden, dadurch ist die Armee flexibel genug, um der Stärke nach den anstehenden Aufgaben zu entsprechen, hierbei sind Kurzeitdienste von 3 bis 5 Jahren durchaus erwünscht, so dass sich feste Strukturen in der Armee vermeiden lassen. Der Unterschied zur Berufsarmee ist die Zusammensetzung aus Berufssoldaten, Zeitsoldaten und freiwillig länger dienenden Soldaten, die eine Flexibilisierung und Effektivität ermöglicht, die eine Berufsarmee aus reinen Berufssoldaten nicht hat. Durch den fortlaufenden Wechsel kann sowohl die soziale als auch die technische Kompetenz erhöht werden.
Bemerkung (Nichtbestandteil des Antrages):
Bemerkung zur Freiwilligenarmee - dies setzt eine erhöhte Werbung für diese Art der Streitkraft voraus, die jetzt zum größten Teil im Ausbildungsalter und während der Absolvierung der Wehrpflicht erfolgt.
Bemerkung zu Auslandseinsätzen - Die Bildung einer Freiwilligenarmee ist nicht damit zu verstehen, dass Kampfeinsätze grundsätzlich legitimiert werden, die Aufgaben unserer Freiwilligenarmee sollten sich auf Herstellung der Infrastruktur, Medizinische Versorgung und Schutz der Bevölkerung und der Verbündeteten beschränken. Eine gänzliche Abschaffung würde die Nichterfüllung von Bündnispflichten bedeuten und so zur Isolierung unseres Landes führen. Ein Gedanke der noch besteht, wäre die Schaffung einer europäischen Freiwilligen-/Berufsarmee, allerdings sind wir im jetzigen Europa mit unserer Friedensphilosophie in der Minderzahl.
Die AG-Mitglieder und die bisherigen Interessierten werden gebeten, den Antrag auf http://piratepad.net/innenpolitik-wehrpflicht ggf. zu ergänzen oder Bemerkungen dazu zu schreiben. Hierbei bitte immer wegen der Nachvollziehbarkeit ** vorsetzen und den Namen des Ändernden - Danke. Miriam 20:21, 5. Apr. 2010 (CEST)