AG Geldordnung und Finanzpolitik/ThemaKreditbegrenzung

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80px|Vorbemerkung Vorbemerkung:
Dies ist eine Meinung, die derzeit von dem Mitglied Patrik vertreten wird und spiegelt nur die Meinung einiger Mitglieder der Piratenpartei oder der AG Geldordnung und Finanzpolitik wider. Wer Anmerkungen/Fragen hat schreibt diese bitte auf die Vorlage:Diskussionsseite zu diesem Artikel.


Begrenzung der Kreditgewährung

Aufgrund der Tatsache, dass sich der Bankensektor selbst refinanzieren kann (siehe Refinanzierung) und es daher keine prinzipielle Beschränkung der Kreditvergabe gibt, hat man Regularien eingeführt, um die Kreditvergabe und die damit einhergehende Giralgeldschöpfung dennoch zu begrenzen.

Diese sind:

  • Die Mindestreserve
  • Die Eigenkapitalquote
  • Die Besicherung

Nachfolgend wird gezeigt, dass keine dieser Maßnahmen geeignet ist, die Giralgeldschöpfung zu begrenzen und auch durch diese Maßnahmen keine Einzahlungen von Zentralbankgeld seitens des Nichtbankensektors notwendig ist.

Mindestreserve

Ursprüngliche Idee

Eine Bank muss zu jedem Zeitpunkt in der Lage sein, ihren Kunden auf Wunsch ihre fälligen Einlagen in Bar auszuzahlen; insbesondere gilt dies für die täglichen fälligen Einlagen, also den Sichteinlagen bzw. Girokonten der Kunden (Nichtbanken).

Daraus könnte man nun ableiten, dass die Banken stets Liquidität in Höhe ihrer täglich fälligen Einlagen vorhalten müssten. Tatsächlich ist dies aber nicht der Fall. Die Banken wissen aus Erfahrung, dass es absolut unwahrscheinlich ist, dass zu irgend einem Zeitpunkt alle Einlagen gleichzeitig abgerufen werden - das kommt in der Praxis schlicht nicht vor, das ist ein rein theoretischer Fall. Der Bestand an Zahlungsmitteln kann also weit niedriger sein als die Sichteinlagen der Kunden.

Banken probieren stets ihren Bestand an Zahlungsmitteln zu minimieren, da er ihnen im Gegensatz zu anderen Aktiva keine Rendite bringt. Im Gegenteil, die Banken müssen für die Liquidität sogar Zinsen bezahlen. Um jedoch zu vermeiden, dass Banken es übertreiben und zuwenig Liquidität vorhalten, hat man die Mindestreserve eingeführt. Die Banken sind also per Gesetz gezwungen, einen gewissen Prozentsatz ihrer fälligen Einlagen in Form von Liquidität zu halten.

Dieser Aspekt ist heute aber in den Hintergrund getreten und wird stattdessen durch die Vorgaben des KWG (Kreditwesengesetz) und der LiqV (Liquididätsverordnung) geregelt.

Kontrolle der Geldmenge

Neben der Sicherstellung eventueller Zahlungsverpflichtungen hat die Mindestreserve aber noch eine zweite wichtigere Funktion; über die Festlegung des Mindestreservesatzes will man die Geldmenge steuern.

Das zugrundeliegende Prinzip ist einfach:

Wenn der Mindestreservesatz bei x% der Sichteinlagen liegt, können diese logischerweise nur das 1/x%-fache des Bestandes an Zentralbankgeld betragen. Liegt also die Mindestreserve bei 5%, dann wäre der Faktor 20.

Ausgehend von einer gegebenen Menge Zentralbankgeldes, kann man nun also die maximale Höhe der Sichteinlagen festlegen; diese ist umso höher, je niedriger der Mindestreservesatz ist.

Unterstellt man nun, dass die Banken nur die minimal vorgeschriebene Menge an Zentralbankeld halten, dann bedeutet das, dass sie theoretisch jedes Mal ihre Kundeneinlagen reduzieren müssten, wenn Zentralbankgeld abfliesst, und zwar um des 1/x%-fache des Fehlbetrages.

Da dies natürlich praktisch nicht möglich ist, bedeutet das im Umkehrschluss, dass die Bank einen Zahlungsmittelabfluss in irgendeiner Weise kompensieren muss.

Hierzu ein Beispiel:

Eine Bank hat 1oo Mio.€ an Sichteinlagen auf der Passivseite und entsprechend 5 Mio.€ Zentralbankgeld auf der Aktivseite ihrer Bilanz.

Nun überweist ein Kunde 1 Mio.€, die Sichteinlagen sinken also um diesen Betrag auf der Passivseite und gleichzeitig wird auf der Aktivseite der selbe Betrag vom Zentralbankkonto der überweisenden Bank zur empfangenden Bank umgebucht.

Nun beträgt das Zentralbankguthaben der überweisenden Bank nur noch 4 mio.€, welche für 80 Mio.€ Sichtguthaben ausreichend sind; die Bank hat jedoch noch Sichtguthaben in Höhe von 99 Mio.€ - ihr fehlen in diesem Moment also 0,95 Mio.€ an Zentralbankgeld.

Die Frage ist nun, woher die Bank das Geld beschaffen soll.

Kundeneinlagen

Die einfachste und intuitiv naheliegendste Lösung sind neue Kundeneinlagen.

Wenn die Bank 1 Mio.€ an neuen Sichteinlagen akquirieren kann, kommt alles wieder ins Lot. Parallel zur Überweisung erhält die Bank auch Zentralbankgeld, so dass die Ausgangssituation wieder hergestellt ist - die Sichteinlagen betragen 100 Mio.€, die Mindestreserve beträgt 5 Mio.€. (Alternativ könnte der Kunde auch direkt Bargeld einzahlen).

Aus diesem Grunde bietet die Bank also Zinsen auf Einlagen an, um neue Kunden anzulocken bzw. ein Abwandern der Bestandskunden zu verhindern.

Hieraus wird nun vorschnell der Fehlschluss abgeleitet, dass eine Bank einen Abfluss von Zentralbankgeld stets durch Hereinnahme neuer Kundeneinlagen ausgleichen müsste. Das ist jedoch nur eine von mehreren Möglichkeiten, und keinesfalls zwingend.

Kreditaufnahme

Eine weitere Möglichkeit der Refinanzierung besteht schlicht darin, sich das fehlende Geld zu leihen - sei es am Geldmarkt, sei es direkt bei der empfangenden Bank (siehe auch oben).

Da Liquidität den Banken keine Rendite bringt, sind die Geschäftsbanken bestrebt, ihren Überschuss zu verleihen und sei es zu minimalen Zinsen.

Wenn man davon ausgeht, dass die empfangende Bank vor der Überweisung ausreichend Liquidität hatte, so hat sie nun offensichtlich einen Überschuss. Ihre Sichteinlagen haben sich um 1 Mio.€ erhöht, womit die Mindestreserve um 0,05 Mio.€ ansteigen muss - sie hat aber im Zuge der Überweisung 1 mio.€ an Zentralbankgeld erhalten, also genau jene 0,95 Mio.€ zuviel, die der überweisenden Bank nun fehlen.

Was liegt also näher, als den Überschuss genau dieser Bank wieder zu leihen?

Und genau dies passiert regelmäßig, die empfangende Bank leiht der überweisenden Bank den Überschuss.

Damit kommt es bei der empfangenden Bank zu einem Aktivtausch (Zentralbankguthaben gegen Forderung), während es bei der überweisenden Bank zu einer Bilanzverlängerung kommt - das Zentralbankgeld erhöht sich um 0,95 mio.€ auf der Aktivseite und auf der Passivseite steht nun eine Verbindlichkeit in selber Höhe.

Offensichtlich hat sich die überweisende Bank in diesem Fall refinanziert, ohne dass es eines Zuflusses von Kundeneinlagen oder anderer Zentralbankgeldbewegungen bedurfte.

Ankauf von Vermögen

Weiterhin kann die überweisende Bank einen Vermögenswert, bspw. ein Wertpapier, durch einfache Gutschrift des Kaufbetrages erwerben. Diesen kann sie dann bei der Zentralbank in Pension geben und dafür neues Zentralbankgeld erhalten.

Wenn die Bank also Papiere im Werte von 1 Mio.€ erwirbt, kommt es zunächst zu einer Bilanzverlängerung - sowohl die Sichteinlagen als auch die Aktiva steigen um je 1 Mio.€. Die Sichteinlagen liegen jetzt also wieder bei 100 Mio.€, die Zentralbankguthaben aber immer noch bei 4 Mio.€, es fehlen also genau 1 Mio.€.

Die Geschäftsbank gibt die Papiere im Wert von 1 Mio.€ in Pension und erhält dafür 1 Mio.€ auf ihr Zentralbankguthaben gutgeschrieben, auf der Passivseite hat die Geschäftsbank nun eine Verbindlichkeit in Höhe von 1 Mio.€, da sie verpflichtet ist, bei Fälligkeit die Wertpapiere zurückzukaufen.

Offensichtlich hat sich die überweisende Bank auch in diesem Fall refinanziert, ohne dass es eines Zuflusses von Kundeneinlagen bedurfte.

Schlussfolgerung

  1. Es ist also deutlich geworden, dass auch die Mindestreserve keinen Liquiditätsbedarf erzeugt, der zwingend durch neue Kundeneinlagen refinanziert werden müsste.
  2. Es ist auch deutlich geworden, dass die Mindestreserve de facto ungeeignet ist, die Geldmenge zu begrenzen, da die Bank durch Ankauf von zentralbankfähigen Aktiva ihr Zentralbankguthaben und damit den Kreditrahmen immer wieder beliebig ausdehnen kann.

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Eigenkapital

Ursprüngliche Idee

Ein weiterer Weg die Geldmenge zu begrenzen, ist die Festlegung einer Eigenkapitalquote.

Es wird also gesetzlich festgelegt, dass das Eigenkapital x% der Bilanzsumme ausmachen soll. Auch hier geht man davon aus, dass es einen gegebenen Bestand an Eigenkapital gibt, so dass die Menge aller Sichteinlagen ebenfalls begrenzt ist. Will die Bank also ihre Einlagen über das gegebene Maß hinaus ausdehnen, muss sie sich neues Eigenkapital besorgen. Auch hier gibt es mehrere Möglichkeiten, wie so etwas zustande kommen kann.

Geld von den Kunden anderer Banken

Klassischerweise nimmt man an, dass sich das Eigenkapital erhöht, indem neue Aktien verkauft werden und diese von neuen Aktionären gekauft werden.

Durch den Verkauf der Aktien fliesst der Bank neues Geld zu. Dieses erhöht den Bestand an Zentralbankgeld und auf dieser Grundlage können neue Kredite vergeben werden. Liegt die Eigenkapitalquote also bspw. bei 5% bedeutet das, dass die Einlagen das 19-fache des Eigenkapitals betragen können. Steigert die Bank also ihr Eigenkapital um 1 Mio.€, kommt es zu einer Bilanzverlängerung. Auf der Passivseite steigt das Eigenkapital um diesen Betrag, auf der Aktivseite steigt der Bestand an Zentralbankgeld in gleicher Höhe. Somit können die Einlagen nun um 19 Mio.€ ausgedehnt werden.

Die begrenzenden Faktoren sind in diesem Fall die angenommene begrenzte Verfügbarkeit freier Mittel, die die Bank anziehen kann, sowie der Widerstand der bestehenden Eigentümer, die einer Verwässerung ihrer Anteile nicht zustimmen.

Tatsächlich sind dies unrealistische Annahmen; es kommt so gut wie nie vor, dass eine Erhöhung des Eigenkapitals tatsächlich blockiert wird, und dass die Mittel begrenzt wären, ist schlicht falsch, wie im folgenden gezeigt wird.

Geld von den eigenen Kunden

Im einfachsten Fall verwenden die eigenen Kunden ihre Einlagen, um die Aktien zu erwerben.

In diesem Fall kommt es zunächst zu einem Passivtausch, ohne dass irgendeine Zentralbankgeldbewegung notwendig wäre. Nehmen wir also an, dass 1 Mio.€ von Sichteinlagen in Eigenkapital umgewandelt werden, an der Bilanzsumme hat sich a priori nichts verändert, aber die Bank darf nun weitere 19 Mio.€ an Einlagen hereinnehmen bzw. durch Kreditvergabe und Gutschrift die Sichteinlagen um 19 Mio.€ erhöhen. Es ist also schlicht falsch anzunehmen, dass Eigenkapital eine bestimmte Qualität hätte und nur begrenzt vorhanden ist; über das Mittel der Kreditvergabe kann die Bank ihr Eigenkapital beliebig ausdehnen, und zwar in folgenden einfachen Schritten:

  1. Kreditvertrag mit einer Nichtbank
  2. Gutschrift des Betrages auf eine Sichteinlage
  3. Kauf von Bankaktien durch die Nichtbank (Umwandlung von Einlagen in Eigenkapital)
  4. Sichteinlagen können ausgedehnt werden, zurück auf 1.

Vorlage:Box hellgelb

  • Der Versuch, die Kreditvergabe über das Eigenkapital zu begrenzen, ist also wirkungslos, weil die Kredite verwendet werden können, um neues Eigenkapital zu erwerben.
  • Hierzu sind weder Einzahlungen noch sonstige Zentralbankgeldbewegungen notwendig.

Geld von der eigenen Bank

Obendrein lässt sich die Bilanzsumme problemlos ausdehnen, indem die Überschüsse einbehalten werden.

Steigt das Eigenkapital durch den Gewinn eines Jahres, bedeutet das, dass im nächsten Jahr die Einlagen um das 19-fache des einbehaltenen Gewinns gesteigert werden können. Der Vorstand einer Bank darf bis zu 50% des Gewinns einfach einbehalten (Thesaurierung). Hierzu bedarf es keiner Zustimmung der Eigentümer.

Vorlage:Zitat

Auch hier zeigt sich, dass das Eigenkapital keineswegs die Kreditvergabe begrenzt, im Gegenteil:

  1. Mehr Kredit bedeutet (im Allgemeinen) mehr Gewinn
  2. Mehr Gewinn bedeutet mehr Eigenkapital (Selbstfinanzierung)
  3. Mehr Eigenkapital bedeutet mehr Kredit, zurück auf 1.

Der Versuch, die Kreditvergabe über das Eigenkapital zu begrenzen, ist also wirkungslos, weil das Eigenkapital mit den Krediten mitwächst.

Schlussfolgerung

  1. Auch die Eigenkapitalquote ist nicht geeignet die Geldschöpfung zu begrenzen, da das Eigenkapital mit der Kreditvergabe mitwächst.
  2. Es ist nicht unbedingt Zentralbankgeld notwendig, um das Eigenkapital auszudehnen
  3. Auch diese Vorgabe erzeugt keinen Zwang zur Refinanzierung durch Zufluss von Kundengeldern in Form von Zentralbankgeld

Besicherung

Ursprüngliche Idee

Die Besicherung hat zwei Funktionen; einerseits soll sie den Gläubiger im Falle der Insolvenz des Schuldners vor einem Verlust schützen, andererseits dient sie auch dazu die Kreditgewährung zu begrenzen. Will jemand einen Kredit aufnehmen, muss er zunächst eine Sicherheit stellen, die dem Kreditbetrag zumindest entspricht. Wenn man also davon ausgeht, dass es eine begrenzte Menge an Sicherheiten gibt, bedeutet das automatisch, dass auch die Möglichkeiten der Giralgeldschöpfung durch Kreditgewährung beschränkt sind.

Nachfolgend wird gezeigt, dass es sich auch hierbei um einen Trugschluss handelt.

Nominale Bewertung

Dem Konzept der Sicherheit lag urspünglich sicher der Gedanke einer "dinglichen" Sicherheit zugrunde; sei es ein Haus, eine Fabrik, ein Feld, ein Wald oder ähnliches. Mit einigem guten Willen konnte man also sagen, dass zu einem Zeitpunkt die Gesamtmenge dieser Dinge gegeben ist und man folglich ein hartes Kriterium hatte, um die Gesamtsumme der Kredite - und damit des Geldes - zu begrenzen.

Allerdings liegt hier bereits ein Denkfehler vor, denn es unterstellt, dass die Dinge einen absoluten Wert hätten; tatsächlich werden sie aber nominal bewertet.

Nun gibt es einen grob kausalen Zusammenhang zwischen der Geldmenge und den Vermögenspreisen, den man empirisch immer wieder feststellen kann: Steigt die Geldmenge, steigen die Vermögenspreise.

Damit wird das Prinzip aber ad absurdum geführt, es entsteht ein Teufelskreis:

  1. Das vorhandenen Vermögen wird nominal bewertet
  2. Auf Grundlage dieses Vermögens werden neue Kredite vergeben
  3. Dieses Geld wird in Vermögen investiert
  4. Die Preise des Vermögens steigen, zurück auf 1.

Geht man nun davon aus, dass Banken auch Vermögen besitzen, führt also die eigene Kreditvergabe auf diesem Wege zu höherem Eigenkapital und so zu der Möglichkeit weitere Kredite auszugeben.

Gleichzeitig führt die höhere Bewertung des Vermögens zu der Möglichkeit mehr Zentralbankgeld zu beziehen, da die Bank nun mehr Sicherheiten stellen kann.

  • Nominal bewertetes Vermögen ist nicht geeignet, die Kreditvergabe zu begrenzen
  • Hierzu sind weder Einzahlungen noch sonstige Zentralbankgeldbewegungen notwendig.

Schöpfung von Sicherheiten

Neben der Tatsache, dass Sicherheiten an Wert gewinnen, gibt es auch noch die Möglichkeit, dass neue Sicherheiten geschöpft werden; dies soll exemplarisch anhand der Staatsanleihe erläutert werden.

Wenn ein Staat Anleihen emittiert, werden diese am Primärmarkt von ausgewählten Banken angekauft; die Banken kaufen die Anleihe und schreiben dem Staat den Kaufbetrag gut. Die Sichteinlagen sind also in selbem Maße gestiegen wie die Aktiva. Nun muss entsprechend auch die Mindestreserve erhöht werden. Es genügt hierzu, wenn die Bank einen Bruchteil der neuen Anleihen in Pension gibt und so neues Zentralbankgeld bezieht.

Schlussfolgerung

  1. Sicherheiten sind nicht geeignet, die Kreditvergabe zu begrenzen, da sie in beliebiger Höhe geschöpft werden können.
  2. Zur Refinanzierung der neuen Sichteinlagen können die neuen Sicherheiten verwendet werden.
  3. Hierzu sind weder Einzahlungen noch sonstige Zentralbankgeldbewegungen notwendig.