2010-04-18 - Protokoll Landesparteitag Hamburg
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TOP 1: Begrüßung durch den Vorsitzenden
Desiree Huthmacher begrüßt die Versammlung.
TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Landesmitgliederversammlung ist um 10.50 Uhr mit 27 akkreditierten Piraten beschlussfähig.
TOP 3: Wahl des Versammlungsleiters
Die Versammlung wählt Gunnar Thöle zum Versammlungsleiter. Er nimmt die Wahl an.
Der Versammlungsleiter bestimmt Desiree Huthmacher zum Protokollführer.
TOP 4.1: Bestätigung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung wird kurz vorgestellt und von der Landesmitgliederversammlung bestätigt.
GO-Antrag: Bestätigung der Tagesordnung Der Tagesordnung wird ein TOP für die Bestätigung der Tagesordnung hinzugefügt.
TOP 4.2 Bestätigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird mit 26 Stimmen einstimmig bestätigt.
TOP 5: Wahl des Wahlleiters
Zum Wahlleiter wird Fridtjof Bösche gewählt. Er nimmt die Wahl an.
Es werden keine Wahlhelfer bestimmt.
TOP 6: Bericht der Kassenprüfer
Die Kassenprüfer Marc Dittmer und Ralf Hauke stellen den Bericht vor. Die Kassenprüfer haben das gesamte Kalenderjahr 2009 geprüft. Ein endgültiger Bericht liegt noch nicht vor da Belege fehlen. Zudem liegt kein schriftlicher Kassenprüfungsbericht vom 7. LPT über den vorletzten Vorstand vor. Die Kassenprüfer schlagen vor, den Vorstand nur teilweise zu entlasten, da Belege im Wert von ca. 3000 bis 4000 Euro fehlen (u.a. Mitgliedsanträge). Sie empfehlen, dass alle Vorstandsmitglieder für das Gesamtjahr 2009 - außer den Schatzmeistern - entlastet werden sollen.
GO-Antrag: Vertagung des Entlastung des Schatzmeisters Die Entlastung der Schatzmeistern Swanhild Goetze, sowie eine eventuell nötige erneute Entlastung von Robert Macholdt wird auf den nächsten Landesparteitag verschoben. Bis dahin muss geklärt werden, ob die Entlastung Robert Macholdts vom 7. LPT gültig oder nichtig ist und die Entlastung eventuell wiederholt werden muss.
TOP 7: Entlastung des alten Vorstands
Die Entlastung des Schatzmeisters Swanhild Goetze und eventuelle erneute Entlastung von Robert Macholdt wird laut Antrag zur Geschäftsordnung auf den nächsten LPT vertagt.
GO-Antrag Entlastung aller noch nicht entlasteter Vorstandsmitglieder, ausgenommen der Schatzmeister, soll durchgeführt werden.
GO-Antrag Sofortige Entlastung von Nils Ketelsen, Robert Macholdt, Desiree Hutmacher und Michael Vogel
GO-Antrag: Antrag auf Einzelentlastung Der Antrag ist angenommen.
TOP 7.1: Entlastung von Nils Ketelsen
Abstimmung:
- 10 dafür
- 10 dagegen
Nils Ketelsen wird nicht entlastet.
TOP 7.2: Entlastung von Robert Macholdt
Abstimmung:
- 24 dafür
- 2 dagegen
Robert Macholdt entlastet.
TOP 7.3: Entlastung von Desiree Huthmacher
Abstimmung:
- 24 dafür
- 1 dagegen
Desiree Huthmacher entlastet.
TOP 7.4: Entlastung von Michael Vogel
Abstimmung:
- 26 dafür
- 0 dagegen
Michael Vogel wird entlastet.
Um 11:46 Uhr sind 30 akkreditierte Piraten anwesend.
TOP 8: Verabschiedung der Wahlempfehlung zum kommenden Volksentscheid über die Bildungsreform in Hamburg
Antrag von Michael Büker: Die Piratenpartei Hamburg fordert alle Wahlberechtigten auf, sich an der Volksabstimmung zum "Volksbegehren 'Wir wollen lernen!' für den Erhalt des Elternwahlrechts und der weiterführenden Schulen ab Klasse 5" zu beteiligen und empfiehlt ihnen, mit "Nein" zu stimmen. Damit spricht sich die Piratenpartei Hamburg für die von der Bürgerschaft im Oktober 2009 beschlossene und im März 2010 nachgebesserte Schulreform und gegen das Anliegen des Volksbegehrens, die vierjährige Grundschule beizubehalten anstatt eine sechsjährige Primarschule einzuführen, aus. Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung des Konflikts um das neue Schulgesetz ist nach langen Verhandlungen zwischen allen Parteien in der Bürgerschaft und der Volksinitiative 'Wir wollen lernen!' diese Frage faktisch die einzige, um die es im Volksentscheid geht. Die Piratenpartei Hamburg erachtet Volksentscheide als wichtiges Element direkter Demokratie und begrüßt diese Gelegenheit für die Bürger, auch zwischen den Bürgerschaftswahlen die Politik der Stadt Hamburg mitzugestalten Im piratigen Selbstverständnis hat die Piratenpartei Hamburg bewusst die emotionalen und irrational geführten Debatten um die Schulreform umschifft, und ist nach sachlichen Gesprächen mit Initiativen und Parteivertretern und dem Abwägen von Fakten in einer basisdemokratischen Entscheidung zu dieser Wahlempfehlung gekommen.
GO-Antrag zur Geschäftsordnung: Antrag auf Abstimmung Der Antrag ist angenommen.
Abstimmung:
- dafür: 24
- dagegen: 4
Der Antrag ist angenommen.
GO-Antrag: Antrag auf 10 Minuten Pause Antrag angenommen.
TOP 10: Weitere Anträge
Antrag von Fridtjof Bösche und Michael Büker: Da der Senat verkündet hat einen Gegenantrag zum Volksentscheid zur Schulreform zu stellen, möge der LPT beschließen: Der Landesparteitag erteilt dem Landesvorstand das Recht, in dem Fall dass die Volksabstimmung dahingehend geändert wird, dass die Antwortoptionen nicht mehr "Ja" und "Nein" lauten, die beschlossene Wahlempfehlung anzupassen, sodass sie weiterhin eine sechsjährige Primarschule unterstützt. Der Vorstand soll seine korrigierte Wahlempfehlung mit geeigneten Mitteln (z.B. dem Piratensextanten) mit der Basis abstimmen.
Abstimmung:
- dafür 27
- dagegen 0
Der Antrag ist angenommen.
TOP 9.1: Antrag 1 - Änderung §8a Abs. 2
Beantragt von Nico Ecke Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8a Absatz 2 Satz 2 Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Landesvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Hamburger Piratenessie beantragen.
Abstimmung:
- dafür 23
- dagegen 0
Der Antrag ist angenommen.
TOP 9.2: Antrag 2 - Änderung §8a Abs. 5 und Abs.9, Hinzufügung Abs. 10
Beantragt von Kim C. Kallmeyer Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8a Abs. 5, 9, 10 Änderung der Absätze 5 und 9 Hinzufügung des Absatzes 10 (5) Die Aufgaben des Landesparteitages sind insbesondere: a) die Wahl des Landesvorstandes, b) die Wahl von Kassenprüfern, c) die Wahl von Rechnungsprüfern, d) die Beschlussfassung über politische Grundsätze, e) die Beschlussfassung über das gemeinsame Wahlprogramm, f) die Beschlussfassung über die Listenkandidaten und die Direktkandidaten für die Wahl zu Volksvertretungen, g) die Beschlussfassung über Rechenschaftsberichte ihrer Organe und Vertreter, h) die Beschlussfassung über Richtlinien für Abgeordnete, Regierungsmitglieder und über Koalitionen, i) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen, j) die Beschlussfassung über die Entlastung des Landesvorstandes bzw. einzelner Mitglieder des Landesvorstandes. (9) Der Landesparteitag bestätigt mindestens zwei Rechnungsprüfer als Kassenprüfer, die den Finanzbericht des Landesvorstandes vor der Beschlussfassung über dessen Entlastung prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Landesparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Sollten die Rechnungsprüfer nicht zur Verfügung stehen werden mindestens 2 Kassenprüfer kommissarisch gewählt. Die Kassenprüfer sind nach dem Bericht zu entlassen. (10) Der Landesparteitag wählt mindestens 2 Rechnungsprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Landesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Rechnungsprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Landesvorstandes.
Abstimmung:
- dafür 25
- dagegen 1
Der Antrag ist angenommen.
TOP 9.3: Antrag 3 - Änderung §8a Abs. 6
Beantragt von Desiree Huthmacher Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8a (6) Anträge sollen 10 Tage vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingereicht werden.
Abstimmung:
- dafür 26
- dagegen 1
Antrag ist angenommen.
TOP 9.4: Antrag 4 - Änderung §8b Abs. 3
Beantragt von Christian Bucher Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b Abs. 3 Änderung des Absatz 3 Ist eines der Organe des Landesverbands handlungsunfähig oder Ist ein Beschluss des Landesparteitages zu einem besonderem, kurzfristig eingetretenem Ereignis nötig, so kann ein außerordentlicher Landesparteitag ausschließlich zu den Gründen der Einberufung einberufen werden. Abweichend von den Regelungen aus §8a (2) gilt eine Einladungs- und Veröffentlichungsfrist von einer Woche.
Abstimmung:
- dafür 20
- dagegen 4
Antrag ist angenommen.
TOP 9.5: Antrag 5 - Änderung §8b Abs. 11
Beantragt von Christian Bucher Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b Abs. 11 Änderung des Absatz 11 Der Landesvorstand kann durch die Einberufung eines einen ordentlichen Landesparteitages abberufen werden. Die Abberufung erfolgt durch Neuwahl eines Landesvorstandes.
GO-Antrag: Wortlaut Antrag 3, Satz 1 abändern: Der Landesvorstand kann durch einen ordentlichen LPT abberufen werden. Antrag angenommen.
Abstimmung:
- dafür: 16
- dagegen: 8
Antrag ist angenommen.
TOP 9.6: Antrag 6 - Änderung §8b Abs. 11
Beantragt von Desiree Huthmacher Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b (11) 11. Der Landesvorstand kann auf einem satzungsgemäß einberufenen außerordentlichen Landesparteitag durch die Landesmitgliederversammlung abberufen werden. Die Abberufung erfolgt durch Neuwahl eines Landesvorstandes mit 2/3-Mehrheit. Der neugewählte Landesvorstand bleibt bis zum nächsten ordentlichen Parteitag im Amt.
GO-Antrag: Meinungsbild ob 2/3 Mehrheit gewünscht ist oder nicht.
Antragsteller zieht Antrag Nr. 6 zurück und keiner übernimmt ihn.
TOP 9.7: Antrag 7 - Änderung §8b Abs. 7
Beantragt von Nico Ecke Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b Abs. 7, Satz 3 Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich für Piraten.
Abstimmung:
- dafür: 8
- dagegen: 18
Antrag ist abgelehnt.
TOP 9.8: Antrag 8 - Änderung §8b Abs. 9
Beantragt von Nico Ecke Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b Abs. 9 Änderung des Absatzes wie folgt: (9) Der Vorstand liefert zum Ende seiner Legislaturperiode zum Landesparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in der Geschäftsordnung zugewiesenen Aufgaben und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Landesparteitag oder der neue Vorstand gegen die nicht entlasteten Personen Ansprüche geltend machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.
Abstimmung:
- dafür: 5
- dagegen: 17
Antrag ist abgelehnt.
ZOP 9.9: Antrag 9 - Änderung §8b Abs. 10
Beantragt von Christian Bucher Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b Abs. 10 Änderung des Absatz 10 (Alternative 1) Scheiden Mitglieder aus dem Landesvorstand aus, so sollen sie bei dem nächsten Landesparteitag durch Neuwahl für die restliche laufende Amtszeit des Landesvorstandes ersetzt werden.
Antrag 9 wird vom Antragsteller zurück gezogen. Der Antrag wird nicht übernommen.
TOP 9.10: Antrag Nr. 10 - Änderung §8b Abs. 10
Beantragt von Christian Bucher Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b Abs. 10 Änderung des Absatz 10 (Alternative 2) Scheiden Mitglieder aus dem Landesvorstand aus, besteht der Vorstand bis zur Neuwahl des Vorstands aus den restlichen Vorständen. Der Restvorstand kann sich in solchen Fällen durch Kooption selbst ergänzen. Kooptierte Vorstandsmitglieder bedürfen der Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung.
Abstimmung:
- dafür: 9
- dagegen: 15
Antrag ist abgelehnt.
TOP 9.11: Antrag Nr. 11 - Änderung §8b Abs. 10
Beantragt von Desiree Huthmacher Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b (10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mindestens einer der folgenden drei Punkte eintritt: a) Wenn von Vorsitzendem, Stellvertretenden Vorsitzenden und Schatzmeister zwei oder mehr Personen von ihrem Amt zurückgetreten sind b) Wenn mehr als die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind c) Wenn der Landesvorstand sich selbst mit der einfachen Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder für handlungsunfähig erklärt. Wenn innerhalb der nächsten 3 Monate kein regulärer Landesparteitag angesetzt ist, ist in allen Fällen schnellstmöglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen. Der restliche Landesvorstand ernennt bis zur Neuwahl des Vorstands zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
GO: Antrag auf Schließung der Rednerliste formelle Gegenrede Rednerliste geschlossen
GO: Antrag auf sofortige Abstimmung formelle Gegenrede Antrag angenommen.
Abstimmung:
- dafür: 12
- dagegen: 12
Antrag ist abgelehnt.
TOP 9.12: Antrag 12 - Änderung §8b, Hinzufügung Abs. 12
Beantragt von Nico Ecke Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b Einfügen eines neuen Abschnitts § 8b 12 zur Regelung der Geschäfte, falls der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt Antragstext: 12. Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder erklärt sich der Landesvorstand gemäß §8b für handlungsunfähig, so führt der Bundesvorstand kommissarisch die Geschäfte, bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Landesparteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat.
GO-Antrag: Meinungsbild Durchführung des Meinungsbildes
Antrag wird zurück gezogen
GO: Antrag auf 5min Pause formelle Gegenrede Antrag angenommen
TOP 9.13: Antrag 13 - Änderung §9 Abs. 2
Beantragt von Nico Ecke Betrifft Satzung des LV Hamburg / §9 Abs. 2 Streichung des 2. Teilsatzes "Bezirksbewerber sollten Pirat im Wahlkreis sein".
Abstimmung:
- dafür 19
- dagegen 6
Antrag ist angenommen.
TOP 9.14: Antrag 14 - Änderung §10 Abs. 1
Beantragt von Nico Ecke Betrifft Satzung des LV Hamburg / §10 Absatz 1 Satz 1 Beantragte Änderungen Änderung von "Der Landesparteitag und der Landesvorstand lassen grundsätzlich Gäste zu." in "Der Landesparteitag lässt grundsätzlich Gäste zu."
Abstimmung:
- dafür 25
- dagegen 0
Antrag ist angenommen.
TOP 9.15: Antrag 15 - Änderung §13 Abs. 2
Beantragt von Nico Ecke Betrifft Satzung des LV Hamburg / §13 Abs. 2 Streichung von §13 Absatz 2
GO-Antrag: Antrag auf Abstimmung
Abstimmung:
- dafür 23
- dagegen 2
Antrag ist angenommen.