2010-04-18 - Protokoll Landesparteitag Hamburg

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50px Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte.

 

TOP 1: Begrüßung durch den Vorsitzenden

Desiree Huthmacher begrüßt die Versammlung.

TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Landesmitgliederversammlung ist um 10.50 Uhr mit 27 akkreditierten Piraten beschlussfähig.

TOP 3: Wahl des Versammlungsleiters

Die Versammlung wählt Gunnar Thöle zum Versammlungsleiter. Er nimmt die Wahl an.

Der Versammlungsleiter bestimmt Desiree Huthmacher zum Protokollführer.

TOP 4.1: Bestätigung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung wird kurz vorgestellt und von der Landesmitgliederversammlung bestätigt.

GO-Antrag: Bestätigung der Tagesordnung
Der Tagesordnung wird ein TOP für die Bestätigung der Tagesordnung hinzugefügt.

TOP 4.2 Bestätigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird mit 26 Stimmen einstimmig bestätigt.

TOP 5: Wahl des Wahlleiters

Zum Wahlleiter wird Fridtjof Bösche gewählt. Er nimmt die Wahl an.

Es werden keine Wahlhelfer bestimmt.

TOP 6: Bericht der Kassenprüfer

Die Kassenprüfer Marc Dittmer und Ralf Hauke stellen den Bericht vor. Die Kassenprüfer haben das gesamte Kalenderjahr 2009 geprüft. Ein endgültiger Bericht liegt noch nicht vor da Belege fehlen. Zudem liegt kein schriftlicher Kassenprüfungsbericht vom 7. LPT über den vorletzten Vorstand vor. Die Kassenprüfer schlagen vor, den Vorstand nur teilweise zu entlasten, da Belege im Wert von ca. 3000 bis 4000 Euro fehlen (u.a. Mitgliedsanträge). Sie empfehlen, dass alle Vorstandsmitglieder für das Gesamtjahr 2009 - außer den Schatzmeistern - entlastet werden sollen.

GO-Antrag: Vertagung des Entlastung des Schatzmeisters
Die Entlastung der Schatzmeistern Swanhild Goetze, sowie eine eventuell nötige
erneute Entlastung von Robert Macholdt wird auf den nächsten Landesparteitag
verschoben. Bis dahin muss geklärt werden, ob die Entlastung Robert Macholdts
vom 7. LPT gültig oder nichtig ist und die Entlastung eventuell wiederholt
werden muss.

TOP 7: Entlastung des alten Vorstands

Die Entlastung des Schatzmeisters Swanhild Goetze und eventuelle erneute Entlastung von Robert Macholdt wird laut Antrag zur Geschäftsordnung auf den nächsten LPT vertagt.

GO-Antrag
Entlastung aller noch nicht entlasteter Vorstandsmitglieder, ausgenommen der
Schatzmeister, soll durchgeführt werden.


GO-Antrag
Sofortige Entlastung von Nils Ketelsen, Robert Macholdt, Desiree Hutmacher und
Michael Vogel


GO-Antrag: Antrag auf Einzelentlastung
Der Antrag ist angenommen.

TOP 7.1: Entlastung von Nils Ketelsen

Abstimmung:

  • 10 dafür
  • 10 dagegen

Nils Ketelsen wird nicht entlastet.

TOP 7.2: Entlastung von Robert Macholdt

Abstimmung:

  • 24 dafür
  • 2 dagegen

Robert Macholdt entlastet.

TOP 7.3: Entlastung von Desiree Huthmacher

Abstimmung:

  • 24 dafür
  • 1 dagegen

Desiree Huthmacher entlastet.

TOP 7.4: Entlastung von Michael Vogel

Abstimmung:

  • 26 dafür
  • 0 dagegen

Michael Vogel wird entlastet.

Um 11:46 Uhr sind 30 akkreditierte Piraten anwesend.

TOP 8: Verabschiedung der Wahlempfehlung zum kommenden Volksentscheid über die Bildungsreform in Hamburg

Antrag von Michael Büker:
Die Piratenpartei Hamburg fordert alle Wahlberechtigten auf, sich an der
Volksabstimmung zum "Volksbegehren 'Wir wollen lernen!' für den Erhalt des
Elternwahlrechts und der weiterführenden Schulen ab Klasse 5" zu beteiligen
und empfiehlt ihnen, mit "Nein" zu stimmen.

Damit spricht sich die Piratenpartei Hamburg für die von der Bürgerschaft im
Oktober 2009 beschlossene und im März 2010 nachgebesserte Schulreform und
gegen das Anliegen des Volksbegehrens, die vierjährige Grundschule
beizubehalten anstatt eine sechsjährige Primarschule einzuführen, aus.
Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung des Konflikts um das neue Schulgesetz
ist nach langen Verhandlungen zwischen allen Parteien in der Bürgerschaft und
der Volksinitiative 'Wir wollen lernen!' diese Frage faktisch die einzige, um
die es im Volksentscheid geht.

Die Piratenpartei Hamburg erachtet Volksentscheide als wichtiges Element
direkter Demokratie und begrüßt diese Gelegenheit für die Bürger, auch
zwischen den Bürgerschaftswahlen die Politik der Stadt Hamburg mitzugestalten
Im piratigen Selbstverständnis hat die Piratenpartei Hamburg bewusst die
emotionalen und irrational geführten Debatten um die Schulreform umschifft,
und ist nach sachlichen Gesprächen mit Initiativen und Parteivertretern und
dem Abwägen von Fakten in einer basisdemokratischen Entscheidung zu dieser
Wahlempfehlung gekommen.


GO-Antrag zur Geschäftsordnung: Antrag auf Abstimmung
Der Antrag ist angenommen.

Abstimmung:

  • dafür: 24
  • dagegen: 4

Der Antrag ist angenommen.

GO-Antrag: Antrag auf 10 Minuten Pause
Antrag angenommen.

TOP 10: Weitere Anträge

Antrag von Fridtjof Bösche und Michael Büker:
Da der Senat verkündet hat einen Gegenantrag zum Volksentscheid zur
Schulreform zu stellen, möge der LPT beschließen:

Der Landesparteitag erteilt dem Landesvorstand das Recht, in dem Fall
dass die Volksabstimmung dahingehend geändert wird, dass die
Antwortoptionen nicht mehr "Ja" und "Nein" lauten, die beschlossene
Wahlempfehlung anzupassen, sodass sie weiterhin eine sechsjährige
Primarschule unterstützt.

Der Vorstand soll seine korrigierte Wahlempfehlung mit geeigneten
Mitteln (z.B. dem Piratensextanten) mit der Basis abstimmen.

Abstimmung:

  • dafür 27
  • dagegen 0

Der Antrag ist angenommen.

TOP 9.1: Antrag 1 - Änderung §8a Abs. 2

Beantragt von Nico Ecke
Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8a  Absatz 2 Satz 2

Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Landesvorstandsbeschlusses oder wenn ein
Zehntel der Hamburger Piraten es sie beantragen.

Abstimmung:

  • dafür 23
  • dagegen 0

Der Antrag ist angenommen.

TOP 9.2: Antrag 2 - Änderung §8a Abs. 5 und Abs.9, Hinzufügung Abs. 10

Beantragt von Kim C. Kallmeyer
Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8a Abs. 5, 9, 10

Änderung der Absätze 5 und 9 Hinzufügung des Absatzes 10
(5) Die Aufgaben des Landesparteitages sind insbesondere:
     a) die Wahl des Landesvorstandes,
     b) die Wahl von Kassenprüfern,
     c) die Wahl von Rechnungsprüfern,
     d) die Beschlussfassung über politische Grundsätze,
     e) die Beschlussfassung über das gemeinsame Wahlprogramm,
     f) die Beschlussfassung über die Listenkandidaten und die
        Direktkandidaten für die Wahl zu Volksvertretungen,
     g) die Beschlussfassung über Rechenschaftsberichte ihrer Organe
        und Vertreter,
     h) die Beschlussfassung über Richtlinien für Abgeordnete,
        Regierungsmitglieder und über Koalitionen,
     i) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
     j) die Beschlussfassung über die Entlastung des Landesvorstandes
        bzw. einzelner Mitglieder des Landesvorstandes.

(9) Der Landesparteitag bestätigt mindestens zwei Rechnungsprüfer als
Kassenprüfer, die den Finanzbericht des Landesvorstandes vor der
Beschlussfassung über dessen Entlastung prüfen. Das Ergebnis der
Prüfung wird dem Landesparteitag verkündet und zu Protokoll genommen.
Sollten die Rechnungsprüfer nicht zur Verfügung stehen werden
mindestens 2 Kassenprüfer kommissarisch gewählt. Die Kassenprüfer sind
nach dem Bericht zu entlassen.

(10) Der Landesparteitag wählt mindestens 2 Rechnungsprüfer.  Diesen
obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den
folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und
gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Sie haben das Recht,
kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen,
die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten,
etwa zwei Wochen vor dem Landesparteitag die letzte Vorprüfung der
Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Rechnungsprüfer ist
deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Landesvorstandes.

Abstimmung:

  • dafür 25
  • dagegen 1

Der Antrag ist angenommen.

TOP 9.3: Antrag 3 - Änderung §8a Abs. 6

Beantragt von Desiree Huthmacher
Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8a (6)

Anträge sollen 10 Tage vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand
eingereicht werden.

Abstimmung:

  • dafür 26
  • dagegen 1

Antrag ist angenommen.

TOP 9.4: Antrag 4 - Änderung §8b Abs. 3

Beantragt von Christian Bucher
Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b  Abs. 3

Änderung des Absatz 3
Ist eines der Organe des Landesverbands handlungsunfähig oder Ist ein
Beschluss des Landesparteitages zu einem besonderem, kurzfristig
eingetretenem Ereignis nötig, so kann ein außerordentlicher
Landesparteitag ausschließlich zu den Gründen der Einberufung
einberufen werden. Abweichend von den Regelungen aus §8a (2) gilt
eine Einladungs- und Veröffentlichungsfrist von einer Woche.

Abstimmung:

  • dafür 20
  • dagegen 4

Antrag ist angenommen.

TOP 9.5: Antrag 5 - Änderung §8b Abs. 11

Beantragt von Christian Bucher
Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b Abs. 11

Änderung des Absatz 11
Der Landesvorstand kann durch die Einberufung eines einen ordentlichen
Landesparteitages abberufen werden. Die Abberufung erfolgt durch Neuwahl
eines Landesvorstandes.


GO-Antrag: Wortlaut Antrag 3, Satz 1 abändern:
Der Landesvorstand kann durch einen ordentlichen LPT abberufen werden.

Antrag angenommen.

Abstimmung:

  • dafür: 16
  • dagegen: 8

Antrag ist angenommen.

TOP 9.6: Antrag 6 - Änderung §8b Abs. 11

Beantragt von Desiree Huthmacher
Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b (11)

11. Der Landesvorstand kann auf einem satzungsgemäß einberufenen
außerordentlichen Landesparteitag durch die Landesmitgliederversammlung
abberufen werden. Die Abberufung erfolgt durch Neuwahl eines Landesvorstandes
mit 2/3-Mehrheit. Der neugewählte Landesvorstand bleibt bis zum nächsten
ordentlichen Parteitag im Amt.


GO-Antrag:
Meinungsbild ob 2/3 Mehrheit gewünscht ist oder nicht.

Antragsteller zieht Antrag Nr. 6 zurück und keiner übernimmt ihn.

TOP 9.7: Antrag 7 - Änderung §8b Abs. 7

Beantragt von Nico Ecke
Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b Abs. 7, Satz 3

Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich für Piraten.

Abstimmung:

  • dafür: 8
  • dagegen: 18

Antrag ist abgelehnt.

TOP 9.8: Antrag 8 - Änderung §8b Abs. 9

Beantragt von Nico Ecke
Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b  Abs. 9

Änderung des Absatzes wie folgt:
(9) Der Vorstand liefert zum Ende seiner Legislaturperiode zum
Landesparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser
umfasst die Tätigkeit des jeweiligen  Vorstandsmitglied im Rahmen der
ihm in der Geschäftsordnung zugewiesenen Aufgaben und Vertretung
anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht
weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglied im Rahmen seiner
Parteiarbeit enthalten. Wird der Vorstand insgesamt oder ein
Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Landesparteitag oder
der neue Vorstand gegen die nicht entlasteten Personen Ansprüche
geltend machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser
unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand
zuzuleiten.

Abstimmung:

  • dafür: 5
  • dagegen: 17

Antrag ist abgelehnt.

ZOP 9.9: Antrag 9 - Änderung §8b Abs. 10

Beantragt von Christian Bucher
Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b Abs. 10

Änderung des Absatz 10 (Alternative 1)
Scheiden Mitglieder aus dem Landesvorstand aus, so sollen sie bei  dem
nächsten Landesparteitag durch Neuwahl für die restliche laufende
Amtszeit des Landesvorstandes ersetzt werden.

Antrag 9 wird vom Antragsteller zurück gezogen. Der Antrag wird nicht übernommen.


TOP 9.10: Antrag Nr. 10 - Änderung §8b Abs. 10

Beantragt von Christian Bucher
Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b  Abs. 10

Änderung des Absatz 10 (Alternative 2)
Scheiden Mitglieder aus dem Landesvorstand aus, besteht der Vorstand
bis zur Neuwahl des Vorstands aus den restlichen Vorständen. Der
Restvorstand kann sich in solchen Fällen durch Kooption selbst
ergänzen. Kooptierte Vorstandsmitglieder bedürfen der Bestätigung
durch die nächste Mitgliederversammlung.

Abstimmung:

  • dafür: 9
  • dagegen: 15

Antrag ist abgelehnt.

TOP 9.11: Antrag Nr. 11 - Änderung §8b Abs. 10

Beantragt von Desiree Huthmacher
Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b (10)

Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben
nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein
anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht
handlungsfähig, wenn mindestens einer der folgenden drei Punkte
eintritt:
    a) Wenn von Vorsitzendem, Stellvertretenden Vorsitzenden und
       Schatzmeister zwei oder mehr Personen von ihrem Amt zurückgetreten
       sind
    b) Wenn mehr als die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder
       zurückgetreten sind
    c) Wenn der Landesvorstand sich selbst mit der
       einfachen Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder für
       handlungsunfähig erklärt.
Wenn innerhalb der nächsten 3 Monate kein regulärer Landesparteitag angesetzt
ist, ist in allen Fällen schnellstmöglich ein außerordentlicher
Landesparteitag einzuberufen.
Der restliche Landesvorstand ernennt bis zur Neuwahl des Vorstands
zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung. Diese
endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.


GO: Antrag auf Schließung der Rednerliste
formelle Gegenrede
Rednerliste geschlossen


GO: Antrag auf sofortige Abstimmung
formelle Gegenrede
Antrag angenommen.

Abstimmung:

  • dafür: 12
  • dagegen: 12

Antrag ist abgelehnt.

TOP 9.12: Antrag 12 - Änderung §8b, Hinzufügung Abs. 12

Beantragt von Nico Ecke
Betrifft Satzung des LV Hamburg / §8b

Einfügen eines neuen Abschnitts § 8b 12 zur Regelung der Geschäfte,
falls der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt
Antragstext: 12. Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder
erklärt sich der Landesvorstand gemäß §8b für handlungsunfähig, so
führt der Bundesvorstand kommissarisch die Geschäfte, bis ein von ihm
einberufener außerordentlicher Landesparteitag schnellstmöglich
stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat.


GO-Antrag: Meinungsbild
Durchführung des Meinungsbildes

Antrag wird zurück gezogen

GO: Antrag auf 5min Pause
formelle Gegenrede
Antrag angenommen

TOP 9.13: Antrag 13 - Änderung §9 Abs. 2

Beantragt von Nico Ecke
Betrifft Satzung des LV Hamburg / §9  Abs. 2

Streichung des 2. Teilsatzes "Bezirksbewerber sollten Pirat im Wahlkreis sein".

Abstimmung:

  • dafür 19
  • dagegen 6

Antrag ist angenommen.

TOP 9.14: Antrag 14 - Änderung §10 Abs. 1

Beantragt von Nico Ecke
Betrifft Satzung des LV Hamburg / §10  Absatz

1 Satz 1 Beantragte Änderungen
Änderung von "Der Landesparteitag und der Landesvorstand lassen
grundsätzlich Gäste zu." in "Der Landesparteitag lässt grundsätzlich
Gäste zu."

Abstimmung:

  • dafür 25
  • dagegen 0

Antrag ist angenommen.

TOP 9.15: Antrag 15 - Änderung §13 Abs. 2

Beantragt von Nico Ecke
Betrifft Satzung des LV Hamburg / §13  Abs. 2

Streichung von §13 Absatz 2


GO-Antrag: Antrag auf Abstimmung

Abstimmung:

  • dafür 23
  • dagegen 2

Antrag ist angenommen.