2010-01-13 - ELENA in der Praxis - Mehrarbeit statt Einsparungen
Pressemitteilung (ENTWURF!) | |
Thema: | ELENA in der Praxis - Mehrarbeit statt Einsparungen |
Ersteller: | Bastian Ebert |
Status: | ungeprüft/Fertig/Versandt |
Verantwortlicher Redakteur: | |
geprüft durch diese Lektoren: | |
Gliederung: | Bund > Jena |
Deadline | 13.01.2010
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ELENA in der Praxis - Mehrarbeit statt Einsparungen
Seit 1.Januar sind deutsche Unternehmen verpflichtet, den elektronischer Entgeltnachweis (ELENA) zu nutzen und die Daten ihrer Arbeitnehmer an die Zentrale Sammelstelle (ZSS) zu melden. Die datenschutzrechtlichen Bedenken sind nach wie vor vorhanden, aber auch die versprochenen Einsparungen bei scheinen nicht einzutreten. Der Normenkontrollrat hat die Einsparungen für die Arbeitgeber auf etwa 85 Millionen Euro im Jahr geschätzt. Damit würde jedes deutsche Unternehmen durchschnittlich etwa 25 Euro im Jahr einsparen, weil Kosten für Personal und Verwaltung durch elektronische Übermittlung der Daten wegfielen und die Bescheinigungen über Entgeltdaten nicht mehr archiviert werden müssen.
In der Praxis sieht es jedoch anders aus. Bisher mussten zum Beispiel für geringfügig Beschäftigte lediglich Sammelmeldungen für die pauschale Abrechnung der Abgaben erstellt werden. Diese wurde einmal pro Beschäftigunsverhältnis gemacht und nur geändert, wenn sich auch das Beschäftigunsverhältnis geändert hat. Mit ELENA müssen nun monatlich für jeden Arbeitnehmer Meldungen erstellt werden. Bei 6,8 Millionen Mini-Jobbern in Deutschland müssen so 6,8 Millionen Meldungen (abzüglich der Beschäftigten in privaten Haushalten) monatlich zusätzlich erstellt werden. Die Meldungen müssen ab dem 01.01.2010 erstellt werden, Vorteile aus dem ELENA-Verfahren haben die Arbeitgeber aber erst ab 2012. Bis dahin gibt es für Teilnehmer und Agenturen noch keine Möglichkeit, Daten aus dem System abzufragen. Für die Beantragung von Sozialleistungen sind im zweijährigen Übergangszeitraum also weiterhin die Bescheinigungen in Papierform notwendig - eine Doppelbelastung statt einer Einsparung. Ebenfalls eine Belastung: Das bisherige Onlinesystem der Minijob-Zentrale zur Meldung von geringfügig Beschäftigen kann keine ELENA-Meldungen erstellen. Nutzer müssen das zwangsweise auf das Offline-System wechseln und dort die Daten neu erfassen.
Für viele Unternehmen dürfte damit auf Jahre keine Einsparung durch das neue System zu erwarten sein sondern stattdessen Mehrausgaben sowie ein deutlicher Anstieg im Bereich der Bürokratie. Die prognostizierten Kosten des Normen-kontrollrates für die deutsche Wirtschaft von 36,4 Mio. Euro jährlich werden vor diesem Hintergrund zudem sehr ungleich verteilt sein und insbesondere kleiner Unternehmen mit einem hohen Anteil an Beschäftigen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen stark belasten, während die Einsparungen in erster Linie in den größeren Unternehmen zu erwarten sind.
ELENA hat damit nicht nur gravierende Mängel im Bereich des Datenschutzes sondern erfüllt auch die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgerufenen Ziele des Kostenabbaus und der Verringerung von Bürokratie für viele Unternehmen nicht. Es wird daher dringend Zeit das System ELENA grundhaft zu überdenken und eine Lösung zu schaffen die sowohl im Bereich Datenschutz als auch bei den wirtschaftliche Belastungen sinnvoller und effizienter ist.
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Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)
- http://web.piratenpartei.de/Pressemitteilung-091231-ELENA-ein-tiefer-Einschnitt-in-die-informationelle-Selbstbestimmung
- http://www.das-elena-verfahren.de/fragen-und-antworten/allgemeine-fragen/vorteile-1
- http://www.gib.nrw.de/service/newsletter/newsletter_archiv/G.I.B.%20Newsletter%20Nr.%20188/und_sonst/zahl-der-minijobber-bleibt-im-ersten-quartal-2009-nahezu-konstant-in-privathaushalten-hat-sich-die-zahl-seit-2003-mehr-als-versechsfacht