2007-10-02 - Pressemitteilung zur Abschaffung von Wahlcomputern in den Niederlanden

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Pressemitteilung
Thema: Abschaffung von Wahlcomputern in den Niederlanden
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Gliederung: Bund
verschickt am 02.10.2007


Aufgrund gravierender Mängel der Nedap-Wahlcomputer sah sich das Niederländische Innnenministerium gezwungen die Zulassung für diese Geräte zurück zu ziehen. Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) begrüßt diese überfällige Entscheidung.

Bereits vor geraumer Zeit bewiesen die niederländische Initiative "Wij vertrouwen stemcomputers niet" (Wir vertrauen Wahlcomputern nicht) und der deutsche Chaos Computer Club, wie einfach die Nedap-Computer zu manipulieren sind. Neben diesen technischen Schwächen können heutige Wahlcomputer aber auch prinzipbedingt nicht die gleiche demokratische Kontrolle einer Wahl gewährleisten wie eine Wahl mit Stimmzetteln.

In Deutschland werden dennoch immer mehr solcher Systeme zugelassen und von den Kommunen oft unter dem Aspekt der Einsparung angeschafft. Erfahrungen in anderen Ländern zeigen aber, dass der Einsatz von Wahlcomputern insgesamt sogar teurer ist, als die bisherige Wahl mit Stimmzetteln. Bisherige Einsprüche gegen den Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland wurden mit dem absurden Argument zurückgewiesen, dass man keine Manipulation nachweisen könne. Allerdings kann auch die Korrektheit einer durchgeführten Wahl mit den Geräten nicht nachgeprüft oder bewiesen werden. Dies verstößt gegen die nach Art. 41 Grundgesetz erforderliche Überprüfbarkeit des Wahlergebnisses. Konkret sollen die in den Niederlanden beanstandeten Nedap-Geräte nun bei der anstehenden Landtagswahl in Hessen eingesetzt werden, an der sich auch der hessische Landesverband der PIRATEN beteiligt.

Die PIRATEN weisen erneut darauf hin, dass eine Wahl mit den momentan erhältlichen Maschinen nicht durchgeführt werden darf. Bequemere Auszählungen dürfen nicht die demokratischen Erfordernisse einer Wahl an Überprüfbarkeit und Fälschungssicherheit überflüssig machen. Daher fordern die PIRATEN ein für alle Mal den § 35 BWG (Bundeswahlgesetz) zu streichen und den Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland zu verbieten.


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Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)