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"Update auf Bundessatzung"

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text:

§ 2 (1) Die Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 27.10.2018 geregelt. § 2 (4) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 27.10.2018 geregelt. § 6c (1) Rechte und Pflichten des Landesschiedsgerichts sind in der Bundesschiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung in der Fassung vom 27.10.2018 geregelt.

durch den neuen Text

§ 2 (1) Die Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 29. Mai 2021 geregelt. § 2 (4) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 29. Mai 2021 geregelt. § 6c (1) Rechte und Pflichten des Landesschiedsgerichts sind in der Bundesschiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung in der Fassung vom 29. Mai 2021 geregelt.

zu ersetzen. - Falko