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NRW:Landesparteitag 2021.1/Anträge/SÄA002.0
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Version vom 26. September 2021, 12:30 Uhr von imported>Wako
| Antragsübersicht | |||
| Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA002.0 |
| Antragsteller: |
Carsten Nyga |
Einreichungsdatum: | 2021/05/31 18:48:00
|
| Autor: | Carsten Nyga | letzte Änderung: | 26.09.2021 12:30:25 UTC von imported>Wako |
| Abstimmungsergebnis: | |||
| Antrag | |
| Antragstitel: | Änderung §5 Gliederung Absatz 2 - Herabsetzung der notwendigen Mitglieder zur Gründung einer Untergliederung |
| Antragstext: | |
| Ich beantrage die in der Satzung bezifferten notwendigen Mitglieder zur Gründung einer Untergliederung zu halbieren.
Der Absatz 2 lautet dann wie folgt: (2) Um eine Untergliederung gründen zu können, müssen für Ortsverbände mindestens 5, für Kreisverbände mindestens 10 und für Bezirksverbände mindestens 20 stimmberechtigte Piraten akkreditiert sein | |
| Antragsbegründung: | |
| Um wieder eine notwendige Struktur in einzelnen Gebieten aufbauen zu können möchte ich die Schwelle eine Vertretung vor Ort aufzubauen reduzieren. Vor Ort ist der Vorteil wieder als Gemeinschaft innerhalb der Piratenpartei politisch tätig zu werden. | |
| Zusätzliche Angaben | |||
| Zusammenfassung des Antrags: | Herabsetzung der notwendigen Mitglieder zur Gründung einer Untergliederung | ||
| Schlagworte: | Satzung Mitglieder Gründung | ||
| Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||
| -§5 (2) | |||
| Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! | |||