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Wiki/BY:Bezirksverband-Oberbayern/Wahl-2020/Plakatierung/Verordnungen/PV-86706

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Version vom 25. Januar 2020, 00:03 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „der Gemeinderat hat beschlossen, zur Plakatwerbung vor Wahlen nur noch eine Art zuzulassen. Es werden jeweils in den Gemeindeteilen Lichtenau und Weichering Ba…“)
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der Gemeinderat hat beschlossen, zur Plakatwerbung vor Wahlen nur noch eine Art zuzulassen. Es werden jeweils in den Gemeindeteilen Lichtenau und Weichering Bauzaunfelder ab dem 15. Februar aufgestellt, die genutzt werden können.

Der Abbau erfolgt am 20. März. Bis dahin sind die Plakate wieder zu entfernen.

Ein Standortplan ist angefügt.

Die Wahllokale befinden sich in der Grundschule Weichering, Ingolstädter Straße 27 und im Kindergarten Lichtenau, Schulweg 5.

Von weiteren Plakatierungen bitten wir dringend Abstand zu nehmen.