TH:LPT2017.1 SAA2

Version vom 7. November 2019, 14:13 Uhr von imported>Dogas (Die Seite wurde neu angelegt: „"Wahl Vorstand auf 2 Jahre" Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text: § 6b (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

"Wahl Vorstand auf 2 Jahre"

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text:

§ 6b (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens einmal pro Kalenderjahr gewählt.

durch den neuen Text

§ 6b (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl für 2 Jahre gewählt.

zu ersetzen.


Falko Windisch (Ticket#3413756)