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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV86742
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Version vom 12. April 2019, 21:04 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „Ene Plakatierverordnung wurde in der Gemeinde Fremdingen bisher nicht erlassen. Sie erhalten hiermit die Erlaubnis, Werbeträger im Format DIN A 0 / DIN A 1 a…“)
Ene Plakatierverordnung wurde in der Gemeinde Fremdingen bisher nicht erlassen.
Sie erhalten hiermit die Erlaubnis, Werbeträger im Format DIN A 0 / DIN A 1 auf öffentlichen Flächen im Gemeindebereich aufzustellen.
Diese Genehmigung umfasst
die Orte Fremdingen, Bühlingen, Enslingen, Hausen, Herblingen, Hochaltingen, Raustetten, Schopflohe und Seglohe.
Der Rathausplatz in Fremdingen ist von der Plakatierung freizuhalten.