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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV82401
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Version vom 9. April 2019, 17:02 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „hiermit erteilen wir Ihnen die Erlaubnis, in der Gemeinde Rottenbuch plakatieren zu dürfen. (2 Plakate) Im Gemeindegebiet Rottenbuch ist im kompletten untere…“)
hiermit erteilen wir Ihnen die Erlaubnis, in der Gemeinde Rottenbuch plakatieren zu dürfen. (2 Plakate)
Im Gemeindegebiet Rottenbuch ist im kompletten unteren Klosterhof (Torbogen bis zur Gemeindeverwaltung) keine Plakatierung erlaubt.
Das Plakatieren entlang der B23 ist gestattet, wichtig ist, dass eine Plakatierung keine Verkehrsbeeinträchtigung darstellt.
Außerdem muss das anbringen und entfernen (ca. 14 Tage nach der Veranstaltung) eigenständig erfolgen, ist dies nicht der Fall werden die Bauhofarbeiter der Gemeinde die Werbung für sie kostenpflichtig entfernen.