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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV84076

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Im Gemeindegebiet Pfeffenhausen gibt es keine gemeindeeigenen Plakatständer.
Plakate bis max. Größe DIN A‑0 können auch beispielsweise an Straßenlaternen bis sechs Wochen vor der Wahl angebracht werden.
Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (keine Sichtbehinderung, Lichtraumhöhe etc.) sind dabei zu beachten.
Außerdem wird auf die Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 13.02.2013, IC2-2116.1-0, verwiesen.
Für größere Werbeflächen, z. B. Plakate in Größe eines Bauzaunfeldes, wäre eine Genehmigung in Pfeffenhausen am Volksfestplatz möglich. Hier genügt ein formloses Schreiben (auch E-Mail).
Gebühren fallen für Wahlwerbung keine an.