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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV96476

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Es dürfen maximal 20 Plakate frühestens 6 Wochen vor der Wahl aufgehängt werden.
Dies betrifft Plakate im Format A0 und A1 /ortsübliche Größe/
Für die einzelnen Ortsteile von Bad Rodach ist eine der Größe des Ortsteils "angemessene Zahl" von Plakaten möglich.

Die Auflagen , die zu beachten sind.

Falls von Ihnen die Aufstellung eines Großplakates bzw Bauzaunbanners geplant ist, bitten wir hierfür eine schriftliche Anfrage bis spätestens 8 Wochen vor der Wahl an uns zu stellen, hierfür werden von der Stadt dann entsprechend Plätze zugewiesen.
Auch hier gilt : es darf frühestens 6 Wochen vor der Wahl plakatiert werden und bereits vorhandene Werbung darf nicht verdeckt werden.