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NRW:Ennepe-Ruhr-Kreis/KPT2017.1/Anträge

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Antrag Nr.
KPT001
Beantragt von
Stefan Borggraefe
Unterstützer
Antrag

Namensfindung neues Fraktion-/Parteibüro

Der Kreisparteitag möge entscheiden, ob unser neues Büro einen Namen bekommen soll und falls ja, welchen.

Begründung

Auf der Mailingliste haben wir über mögliche Namen für unser neues Parteibüro in der Steinstraße 16 in Witten diskutiert. Der Kreisparteitag ist das beste Organ der Partei, um über diese Frage eine Entscheidung zu treffen. Ich glaube, dass es für die Außenwirkung positiv ist, wenn unser neues Büro wieder einen Spitznamen bekommt.

Folgende Namensvorschläge wurden bisher genannt:

  • Neuland
  • The Pirate Bay
  • Piratenbucht
  • Tortuga
  • Tortuga Bay
  • Wiesen Bay
  • Wiesenbucht
  • Port Steinstraße
  • Piratenquartier
  • Piratenwiese
  • Titanic
  • ReLoveUtions-Büro
Diskussion
https://lists.piratenpartei.de/sympa/arc/nrw-ennepe-ruhr/2017-08/msg00033.html


Antrag Nr.
KPT002
Beantragt von
Stefan Borggraefe
Unterstützer
Antrag

Der Kreisverband unterzeichnet folgende Unvereinbarkeitserklärung:

Wir sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, offen für alle mit neuen Ideen.

Wer jedoch mit Ideen von Ras­sis­mus, Sexis­mus, Homo­pho­bie, Trans­pho­bie, Behindertenfeindlichkeit und ande­ren Dis­kri­mi­nie­rungs­for­men und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze.

Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine alternative Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus und Nationalismus beruhen, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns als Piraten verbinden.

Die Piratenpartei Ennepe-Ruhr erklärt das Vertreten von Rassismus und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft.

Begründung

In Zeiten, in denen eine rechtspopulistische Partei mit zweistelligem Ergebnis in den Bundestag einzieht und sich die Grenzen des gesellschaftlich anerkannt sagbaren in eine negative Richtung verschieben, scheint mir eine klare Positionsbestimmung und Abgrenzung notwendig.



Antrag Nr.
KPT003
Beantragt von
Marius Schreiber
Unterstützer
Antrag

Ich beantrage hiermit die Mitgliedschaft der Piratenpartei Ennepe-Ruhr-Kreis im Wiesenviertel e.V.

Begründung

Da die PP EN seit diesem Sommer ihr Parteibüro im sog. Wiesenviertel in Witten hat und sich die meisten Geschäfte und Initiativen des Wiesenviertels in diesem Verein zum Zwecke der Quartiersentwicklung und gemeinsamen Interessensvertretung zusammengefunden haben ist es nur folgerichtig, dass die PP EN dort auch Mitglied wird. Der jährliche Beitrag beträgt 120.- €



Antrag Nr.
SÄA001
Beantragt von
Stefan Borggraefe
Unterstützer
Antrag

Der Kreisverband nimmt folgenden Text in als Präambel in seine Satzung auf:

Wir sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, offen für alle mit neuen Ideen.

Wer jedoch mit Ideen von Ras­sis­mus, Sexis­mus, Homo­pho­bie, Trans­pho­bie, Behindertenfeindlichkeit und ande­ren Dis­kri­mi­nie­rungs­for­men und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze.

Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine alternative Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus und Nationalismus beruhen, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns als Piraten verbinden.

Die Piratenpartei Ennepe-Ruhr erklärt das Vertreten von Rassismus und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft.

Begründung

In Zeiten, in denen eine rechtspopulistische Partei mit zweistelligem Ergebnis in den Bundestag einzieht und sich die Grenzen des gesellschaftlich anerkannt sagbaren in eine negative Richtung verschieben, scheint mir eine klare Positionsbestimmung und Abgrenzung notwendig.



Antrag Nr.
SÄA002
Beantragt von
Stefan Borggraefe
Unterstützer
Antrag

§7 Absatz 4 und 5 der Satzung

(4) Die Einladung zum Kreisparteitag enthält die Bezeichnung der zu beschließenden Gegenstände und weitere Einzelheiten wie Ort und Beginn des Kreisparteitags. Anträge zur Satzung oder zu Programmen sind im Wortlauf enthalten. Spätestens fünf Tage vor dem Kreisparteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Kreisvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Satzungsänderungsanträge zum Kreisparteitag sind mit einer Eingangsfrist von zwei Wochen vor der Versammlung in Textform beim Kreisvorstand einzureichen.

(5) Später aus aktuellen Anlässen zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. Diese Fristen gelten nicht für Versammlungen mit verkürzter Einladungsfrist. Verkürzte Einladungsfristen werden in dringlichen Fällen durch den Kreisvorstand festgelegt.

werden wie folgt vereinfacht

(4) Die Einladung zum Kreisparteitag enthält die Bezeichnung der zu beschließenden Gegenstände und weitere Einzelheiten wie Ort und Beginn des Kreisparteitags. Anträge sind im Wortlauf enthalten. Spätestens fünf Tage vor dem Kreisparteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Kreisvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

(5) Anträge zum Kreisparteitag sind mit einer Eingangsfrist von zwei Wochen vor der Versammlung in Textform beim Kreisvorstand einzureichen. Später aus aktuellen Anlässen zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. Diese Fristen gelten nicht für Versammlungen mit verkürzter Einladungsfrist. Verkürzte Einladungsfristen werden in dringlichen Fällen durch den Kreisvorstand festgelegt.

Begründung

Bei der bisherigen Fassung war die Antragsfrist unklar geregelt. Sie war nur für SÄA eindeutig. Zur besseren Verständlichkeite habe ich nun beide Abschnitte so aufgeteilt, dass (4) die Form und Frist der Einladung und Veröffentlichung der Informationen zu einem Kreisparteitag regelt und (5) Antragsfristen. „Anträge zur Satzung oder zu Programmen sind im Wortlauf enthalten.“ wurde durch „Anträge sind im Wortlauf enthalten.“ ersetzt, da es keinen Grund gibt, nicht alle eingereichten Anträge so zu behandeln.



Antrag Nr.
SÄA002.1
Beantragt von
Jörg Müller
Unterstützer
Antrag

Ergänzung zum SÄA002 §7 Absatz 4 Satz 2 // Inhalt von Einladungen zum Kreisparteitag

(4) Die Einladung zum Kreisparteitag enthält die Bezeichnung der zu beschließenden Gegenstände und weitere Einzelheiten wie Ort und Beginn des Kreisparteitags. Anträge sind im Wortlauf enthalten. Spätestens fünf Tage vor dem Kreisparteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Kreisvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

wird wie folgt vereinfacht

(4) Die Einladung zum Kreisparteitag enthält die Bezeichnung der zu beschließenden Gegenstände und weitere Einzelheiten wie Ort und Beginn des Kreisparteitags. Anträge werden darin mit Titel und Verweis aufs Wiki aufgelistet. Spätestens fünf Tage vor dem Kreisparteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Kreisvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Begründung

Gegenüber der Fassung des SÄA002 wurde Satz 2 durch „Anträge werden darin mit Titel und Verweis aufs Wiki aufgelistet.“ ersetzt. Anträge im Wortlaut der Einladung beizufügen macht diese unübersichtlich.



Antrag Nr.
SÄA003
Beantragt von
Stefan Borggraefe
Unterstützer
Antrag

Behebung eines Widerspruchs zur Bundessatzung in § 7, Abs. 8

(8) Der Kreisparteitag tagt grundsätzlich öffentlich. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Kreisverbands. Gäste haben kein Stimmrecht, der Kreisparteitag kann Gästen jedoch die Redeerlaubnis erteilen. Der Kreisparteitag kann beschließen, ganz oder teilweise nichtöffentlich zu tagen.

wird ersetzt durch

(8) Der Kreisparteitag tagt grundsätzlich öffentlich. Er kann beschließen, ganz oder teilweise nichtöffentlich zu tagen.

Der Punkt mit der Redeerlaubnis für Gäste wird an passender Stelle (§7, Abs. 2) eingefügt:

(2) Der Kreisparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Kreisebene. Jedes Mitglied hat auf dem Kreisparteitag das Recht der freien Rede.

wird ersetzt durch

(2) Der Kreisparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Kreisebene. Jedes Mitglied hat auf dem Kreisparteitag das Recht der freien Rede. Der Kreisparteitag kann Gästen die Redeerlaubnis erteilen.
Begründung

Die Stimmberechtigung wird in § 4, Abs. 4 der Bundessatzung wie folgt geregelt:

(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. Auf Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.

Der Abschnitt in unserer Satzung widerspricht also einer Regelung in einer übergeordneten Satzung und ist damit unzulässig.



Antrag Nr.
SÄA004
Beantragt von
Jörg Müller
Unterstützer
Antrag

Neue Adresse §1 Abs 3

(3) Der Sitz des Kreisverbandes und der Kreisgeschäftsstelle ist das Parteibüro in 58453 Witten, Wideystraße 15.

wird wie folgt geändert

(3) Der Sitz des Kreisverbandes und der Kreisgeschäftsstelle ist das Parteibüro in 58452 Witten, Steinstraße 16.

Begründung

Adresse hat sich geändert weil wir umgezogen sind.