NRW:Rhein-Erft-Kreis/KPT/2017.1/Anträge

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Satzungsänderungsantrag

SÄA001 – Einladung per E-Mail und auf der Webseite

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Satzung wird wie folgt geändert:

1. In § 6a Abs. 2 S. 2 werden die Worte „in Textform“ durch die Worte „per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der primären Internetpräsenz des Kreisverbandes“ ersetzt. 2. In § 6a Abs. 2 S. 2 wird das erste „und“ durch einen Punkt und das Wort „Sie“ ersetzt.

Alt: Die Einladung erfolgt in Textform und hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige Tagesordnung und Angaben, wo weitere Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.

Neu: Die Einladung erfolgt per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der primären Internetpräsenz des Kreisverbandes. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige Tagesordnung und Angaben, wo weitere Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.

Antragsteller: utzer

Anmerkung von utzer: Bitte nehmt diesen Antrag an, wenn es wirklich Leute gibt, die per Post eingeladen werden wollen, dann lade ich die gerne per Post ein, ich finde es nur Schade an die 20 Einladungen zu verschicken die sicher teilweise ungeöffnet im Müll landen bei Leuten die seit Jahren keinen Beitrag gezahlt haben und einigen die noch nie einen einzigen Euro gezahlt haben.